ADB:Gau, Andreas
Hermesischen Schule, unterwarf sich aber nach der Ernennung Geissel’s zum Coadjutor des Erzbischofs von Köln 1842 der päpstlichen Verurtheilung des Hermesischen Systems. Als Geissel sich entschlossen hatte, seinem Seminar eine streng römische Richtung zu geben, wurde G. 1850 zum Canonicus des Collegiatstiftes in Aachen ernannt. Seine von der preußischen Regierung beabsichtigte Ernennung zum Domherrn in Köln wurde durch Geissel’s Widerspruch verzögert, durch Gau’s Tod vereitelt. In den fünfziger Jahren war G. Mitglied der zweiten Kammer für den Wahlkreis Bonn-Rheinbach; er gehörte der katholischen Fraction an. Als Subregens des Clericalseminars hatte G. die Liturgik zu lehren, – er hatte in diesem Fache ausgebreitete und gründliche Kenntnisse, – und die religiösen Vorträge für die Seminar-Alumnen zu halten. Dem entspricht auch seine schriftstellerische Thätigkeit: „Historisch-dogmatische Untersuchungen über die Natur des Meßopfers“, 1830; „De valore manuum impositionis atque unctionis in sacramento confirmationis“, 1832; „Preces quotidianae in usum Seminarii Coloniensis“, 1839 (2. Aufl. 1851); „Ascetische Vorträge“, 1851; „Kurze Betrachtungen“, 1852; einige Aufsätze und Recensionen in der Bonner Zeitschrift für Philosophie und kathol. Theologie (7. 8. H.).
Gau: Andreas G., katholischer Theologe, geb. am 2. Mai 1800 zu Flerzheim, Kreis Rheinbach in der Rheinprovinz, † am 5. Nov. 1862 in Aachen. Auf dem katholischen (jetzt Marzellen-) Gymnasium in Köln vorbereitet, studirte er 1820–23 zu Bonn Theologie, wurde 1823 provisorisch Lehrer der hebräischen Sprache an den beiden Gymnasien in Köln, 1825 zum Priester geweiht und zum Religionslehrer am Carmeliter- (jetzt Friedrich-Wilhelms-) Gymnasium in Köln ernannt. 1827 wurde er Repetent, 1831 Subregens im Clericalseminar in Köln (1832 in Würzburg Dr. theol.). Er gehörte zu der