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ADB:Frischherz, Johann

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Artikel „Frischherz, Johann“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 95, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Frischherz,_Johann&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:23 Uhr UTC)
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Frischherz: Johann F. von Bern, 1587–1640. F. wurde den 16. April 1587 in Bern geboren. Obwol aus geringer bürgerlicher Familie stammend, stieg er rasch zu den Ehrenämtern seiner Vaterstadt, wurde Mitglied des Großen Rathes (1614), Gerichtsschreiber (1617), Schultheiß (Gouverneur) zu Thun (1620–26), Mitglied des Kleinen Rathes (1628), Venner (1629), und erhielt 1636 die zweithöchste Stelle der Republik, diejenige des Teutsch-Sekelmeisters oder Vorstehers der Staatsfinanzen; auch in eidgenössischen Geschäften wurde er vielfach verwendet. Im Sommer 1639 jedoch wurde die Genehmigung seiner Rechnung beanstandet, über Unordnung in derselben Klage erhoben, eine Untersuchungscommission – aus persönlichen Gegnern – niedergesetzt, welche ihn der Veruntreuung beschuldigte. Er floh nach Biel, dann nach Basel, wurde aber zu Rheinfelden, durch Vermittlung schwedischer Truppen, am 6. Januar 1640 verhaftet und nach Bern gebracht. Aus seiner Vertheidigung las man jetzt auch noch das crimen laesae majestatis heraus, und am 5. März 1640 wurde er vor dem Rathhaus enthauptet. Wirklich vorhandene Unordnungen in den Geldgeschäften des Staates scheinen nur den Vorwand dargeboten zu haben für politische Motive, für den eifersüchtigen Haß der sich eben ausbildenden enggeschlossenen Geschlechterherrschaft gegen den ehrgeizigen Emporkömmling. Der Proceß machte gerade deshalb ein außerordentliches Aufsehen und das Todesurtheil soll nur mit einer Mehrheit von zwei Stimmen ausgesprochen worden sein.

B. R. Fetscherin, Der Proceß des Teutschsekelmeisters J. F., 1849, Zürich und Bern.