ADB:Fredersdorff, Leopold Friedrich
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[334] Landesverordnungen in einem wesentlichen Auszuge“, 6 Bde., 1785–97. Diese für den braunschweigischen Juristen noch jetzt werthvolle Zusammenstellung der älteren braunschweigischen Verordnungen ist im J. 1816 durch Küchendahl und im J. 1828 durch Bege fortgesetzt und ergänzt, hat auch im J. 1838–39 eine neue Bearbeitung durch Steinacker in zwei Quartbänden erhalten. – „System des Rechts der Natur auf bürgerliche Gesellschaften, Gesetzgebung und das Völkerrecht angewendet“, 1790; „Juristische Anleitung zu Veranschlagung der Domainen und anderer Landgüter“, 1798; „Praktische Anleitung zur Landpolizei aus allgemeinen Grundsätzen, mit Hinweisung auf die Braunschweig-Wolfenbüttel’schen Landesgesetze“, 1800.
Fredersdorff: Leopold Friedrich F., geb. zu Braunschweig 1737, † 1814, ein um das braunschweigische Particularrecht und um die Polizeiwissenschaft verdienter Rechtsgelehrter, ist der Sohn des am 26. April 1759 zu Blankenburg verstorbenen braunschweigischen Regierungsraths Gottfried Christian F. Er begann seine Laufbahn als Staatsdiener im J. 1764 als Justizamtmann bei dem Stiftsamte Walkenried. Im J. 1777 wurde er Oberpolizeicommissar und dirigirender Syndicus in Polizeisachen beim Magistrate in Braunschweig und am 27. April 1780 wurde er zum Justizrath und Polizeidirector daselbst ernannt, am 30. Mai 1794 aber als Kammerdirector nach Blankenburg versetzt. In der westfälischen Regierungsperiode wurde er Oberbergmeister, später Berghauptmann in Clausthal und erhielt im J. 1811 den Orden der westfälischen Krone. Nach Herstellung des Herzogthums Braunschweig wurde er anfangs 1814 wiederum als Kammerdirector in Braunschweig angestellt, starb aber bereits daselbst am 16. Juni 1814. Von seinen zahlreichen, jetzt veralteten Schriften mögen genannt werden: „Anweisung für angehende Justizbeamte und Unterrichter“, 3 Bde. 1772–74; „Promtuarium der Fürstlich Braunschweig-Wolfenbüttel’schen- Weidlich’s Nachrichten. – Meusel, Gel. Teutschl.