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ADB:Franz Egon (Bischof von Hildesheim und Paderborn)

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Artikel „Franz Egon Freiherr von Fürstenberg zu Herdringen“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 306–307, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Franz_Egon_(Bischof_von_Hildesheim_und_Paderborn)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:30 Uhr UTC)
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Franz Egon Freiherr von Fürstenberg zu Herdringen, Fürstbischof von Hildesheim und Paderborn, geb. den 10. Mai 1737 zu Husten bei Arnsberg im damals kurkölnischen Westfalen, † den 11. Aug. 1825 zu Hildesheim. Sein Vater, Reichshofrath und kurkölnischer Geheimerath Christian Franz Theodor v. F., hatte aus drei Ehen 13 Kinder; der kölnische Geheimerath Lothar Clemens (s. d.), der einzige Sohn, welcher den Stamm fortgesetzt hat, war aus der zweiten, der berühmte münsterische Generalvicar Franz Friedrich Wilhelm (s. d.), unser um 8 Jahre jüngerer F. E. und der zwischen beiden stehende Ferdinand waren aus dritter Ehe. Nach Sitte der Familie, eines alten rheinisch-westfälischen, seit 1660 reichsfreiherrlichen Adelsgeschlechtes, das durch viele geistliche Mitglieder ausgezeichnet und reich geworden war, wurden alle drei jüngeren Söhne dem geistlichen Stande bestimmt; F. E. studirte bei den Jesuiten in Köln, machte dann Reisen, namentlich in Italien, und erhielt früh Dompräbenden zu Paderborn, Halberstadt und Hildesheim, in welchem letzteren Capitel er mit der Zeit Dompropst wurde. Nachdem bei der münsterischen Coadjutorwahl von 1780 sein Bruder Franz dem österreichischen Einflusse unterlegen war, erschien es als Erfolg des preußischen Fürstenbundes, daß er selbst, da der Fürstbischof von Hildesheim und Paderborn, Friedrich Wilhelm Frhr. von Westfalen, wegen Kränklichkeit, eines mit dem Rechte der Nachfolge zu bestellenden Coadjutors bedurfte, in beiden Stiftern (in Paderborn 7. März in Hildesheim 12. Juni 1786) hierzu gewählt ward. Am 7. Jan. 1788 erhielt er die Bischofsweihe, am 6. Jan. 1789 succedirte er, und bekam in demselben Jahre auch den päpstlichen Auftrag, für die im protestantischen Norddeutschland und Scandinavien zerstreuten katholischen Gemeinden als Bischof zu fungiren (sg. apostolischer Vicariat des Nordens). Die ersten 13 Jahre seines bischöflichen Regimentes war er zugleich Landesherr der beiden damaligen geistlichen Fürstenthümer Paderborn und Hildesheim, letzteres mit überwiegend protestantischer Bevölkerung und handhabte, wenn auch nicht ohne die bei den geistlichen Fürsten übliche Rücksicht auf Vermehrung seines Privatvermögens, seine Landeshoheit, die er nicht überschätzte – seine Soldaten hatten den Spruch „Domine da pacem in diebus nostris“ an ihren Helmen –, doch in überaus milder, patriarchalischer Art. Ein guter Reiter liebte er es, in nichts weniger als bischöflichem Kleide, von einem einzelnen Diener begleitet, sich frei im Lande zu [307] bewegen, sprach mit den Leuten zutraulich plattdeutsch, und erwarb sich in der That das anhänglichste Vertrauen. Ein vielseitig gebildeter, wenn auch seinem Bruder Franz nicht gleichkommender, doch mannigfach von diesem bestimmter Mann, sorgte er nach Kräften für das Schulwesen und nahm an Prüfungen und Visitationen gern persönlichen Antheil. Ein herzlicher Verehrer Friedrichs des Gr. zeigte er sich seinen protestantischen Unterthanen nicht minder gütig, als den katholischen. Kehrte er solchergestalt als Landesherr seine bischöfliche Stellung wenig heraus, so erfüllte er doch mit vollkommener Gewissenhaftigkeit auch seine kirchlichen Amtspflichten, ließ sich darin fast niemals vertreten, und versäumte in der schwierigen Zeit, welche mit der Säcularisation seiner Lande durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 (preußische Besitznahme schon im August 1802) für ihn begann, ohne besonders hervorzutreten, nichts, das den kirchlichen Interessen dienen konnte. Die preußische Regierung ließ ihm hierin, von Klosteraufhebungen abgesehen, freie Hand, und zahlte ihm für den Wegfall seiner landesherrlichen Einkünfte jährlich 50000 Thaler; dagegen die königl. westfälische nicht blos diese Rente (17. Jan. 1808) auf die Hälfte heruntersetzte, sondern auch in die kirchliche Verwaltung vielfältig eingriff. F. E. ging dem gegenüber davon aus, daß für seine Gemeinde zu sorgen seine oberste Pflicht sei, vermied daher principielle Conflicte, und ersetzte die entzogenen Geldmittel, so lange die westfälische Zeit währte, aus seinem Privatvermögen. So führte er die kirchlichen Zustände seiner Diöcese ohne wesentlichen Schaden durch die Schwierigkeiten der Zeitlage hindurch, und hat dann auch die Restauration seiner Kirchen durch die Bullen De Salute von 1821 und Impensa von 1824 noch erlebt. An der Ausführung derselben Theil zu nehmen, lehnte er indeß hohen Alters wegen ab. Seine seit 1815 wieder erhöhten bedeutenden Einkünfte verwendete er zu nicht geringem Theile für eine auch jetzt wieder allen Confessionen gleichmäßig zugewendete Wohlthätigkeit. So hat er, als er, der letzte der deutschen Fürstbischöfe, ins Grab ging, ein wenn nicht bedeutendes, doch wohlthuendes und würdiges Andenken hinterlassen.

Kneschke, Allgem. d. Adelslexikon Bd. III. (1861). Gams, Gesch. der Kirche Christi im 19. Jahrh. (1854 f.) Bd. I. S. 575 f., Bd. III. S. 456 f. Esser, Franz von Fürstenberg (1842), S. 3 f. Bessen, Gesch. des Bisthums Paderborn (1820), Bd. II. S. 379 f. Spangenberg, N. vaterländ. Archiv Bd. VIII. S. 334. Mejer, Zur Gesch. der römisch-deutschen Frage Bd. I. S. 396 f., 414. 441 f. Bd. II. Abth. 2 S. 13. 17. 38. 282.