ADB:Franken, Alexander
[703] in Bonn, Heidelberg und Berlin, promovirte als Kölner Advocat in Berlin 1874 mit der Dissertation „de principali interventione et oppositione tertii Gallici processus“, habilitirte sich am 6. Juli 1875 an der Berliner Universität und wurde nach gründlichen juristischen Studien schon 1878 außerordentlicher Professor an der Universität Greifswald, nach drei Jahren Ordinarius in Jena, wo er einem umfangreichen Lehrauftrag (deutsche Rechtsgeschichte, Civilproceß, Handels- und Wechselrecht) zu genügen hatte. Nebenbei war er Rath am Oberlandesgericht. Man rühmt sein großes Lehrtalent, seine geistige Originalität, seine auch im politischen Leben bewährte Beredsamkeit. Seinen wissenschaftlichen Ruhm begründete er durch die werthvolle Untersuchung „Geschichte des französischen Pfandrechts. I. Mittelalter“, Berlin 1879, die ganz neue Resultate brachte, so daß die Nichtfortsetzung lebhaft zu bedauern ist. Interessante Ideen entwickelte er in zwei Vorträgen, „Romanisten und Germanisten“, Jena 1882, deren erster die Romanisten als Apostel der Idee von der Freiheit und Gleichheit des Individuums schildert, während der zweite eine Denkrede auf K. F. Eichhorn enthält. Zur Jenenser Juristenfacultätsschrift zu Ehren von Gneist lieferte er einen beachtenswerten Beitrag „Vom Juristenrecht“, Jena 1888. In den letzten Lebensjahren, die vielfach durch schwere Leiden gestört wurden, beschäftigte er sich mit Abfassung eines viel Neues bietenden, freilich für akademische Kreise nicht geeigneten Werkes über „Deutsches Privatrecht“, Leipzig 1889–94. In einem schweren nervösen Anfall endete er am 5. October 1896 selbst sein Leben.
Franken: Alex F., Oberlandesgerichtsrath und ordentlicher Professor der Rechte zu Jena, wurde am 7. October 1847 zu Düsseldorf geboren, studirte- Nekrolog in der Deutschen Juristen-Zeitung I, 418. – Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog, hrsg. von Anton Bettelheim, I. Bd. Berlin 1897. S. 221. – R. Loening’s Rectoratsrede v. 19. Juni 1897, S. 35. – Beilage zur Allg. Zeitung 1896, Nr. 231, S. 8. – Ztschr. f. d. ges. Handelsrecht, Bd. 25, S. 410–421 (A. Heusler). – Grünhut’s Ztschr. VIII, 374–378; X, 225–228; XVII, 653. – Krit. Vierteljahresschr., 3. F., Bd. 7, S. 273. – Zarncke’s lit. Centralblatt 1880, Sp. 143; 1895, Sp. 453; 1896, Sp. 1558. – Kirchenheim’s Centralblatt XIV, 213. – Savigny-Ztschr., 17. Bd. Germ. Abth., S. 196. – Gierke, Deutsches Privatrecht I, 93, Note 48.