ADB:Florens genannt der Vormund
Wilhelm von Holland, geboren 1229, war unter seines Bruders Regierung wiederholt dessen Statthalter in Holland und Seeland. 1253 erwarb er sich durch seinen glänzenden Sieg über die Vläminger bei Westcappel, bei welchem die Söhne der Margarethe gefangen wurden, einen Namen. Schon früher ward er in die Streitigkeiten über Westseeland zwischen Flandern und Holland und den Streit zwischen Flandern und Hennegau hineingezogen, und in den ebenso oft erneuten, wie gebrochenen Verträgen der Parteien spielte er eine nicht immer unzweideutige Rolle. Der Friede von 1256, bei welchem er Flandern einen Huldigungseid für den Flandern gehörigen, doch von Holland als Lehn gehaltenen Theil von Seeland leistete, wird u. a. als ein nicht uneigennütziger Act angefochten. Er war schon damals Vormund seines minderjährigen Neffen Florens V. und bekam dabei Margaretha, die Tochter des Grafen Gui, zur Frau. Doch scheint man ihm Unrecht gethan zu haben. Die neueren Historiker, welche diese Zeit bearbeitet haben, der verstorbene Reichsarchivar J. C. de Jonge und Dr. Sattler (Die flandrisch-holländischen Verwicklungen), bekämpfen die Ansicht, die der berühmte [130] Kluit in seiner Historia Comitatus Hollandiae ausgesprochen hat. F. war während seiner kurzen, jedoch thatenreichen Vormundschaft namentlich für Seeland thätig. Von ihm und dem seeländischen Burggrafen, dem Herrn Hugo v. Voorne, stammt der berühmte Keure van Zeeland (v. d. Bergh, Oorkoondenboek II. 40), die erste allgemeine Landesordnung in den nördlichen Niederlanden. Kurz nachher 1258 fiel F. als ein Opfer seiner Leidenschaft für das Turnierspiel, vom holländischen Hofchronisten Melis Stoke ein milder und gewaltiger Held genannt.
Florens, genannt der Vormund, Bruder des Königs