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ADB:Margaretha

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Artikel „Margaretha von Flandern“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 322–323, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Margaretha&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:07 Uhr UTC)
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Margaretha von Flandern, vom Volke „schwarze Margarete“ genannt, Gräfin von Flandern, eine Tochter Balduins IX., der als Balduin I. den lateinischen Kaiserthron bestieg. Sie folgte 1244 ihrer Schwester Johanna, die kinderlos starb. M. war mit Boekhart von Avennes verheirathet, später aber kam es an den Tag, daß dieser in seiner Jugend die Priesterweihe erhalten hatte, weshalb die Ehe für ungültig erklärt wurde; da übrigens dieselbe ihrerseits in gutem Glauben geschlossen war, so wurden die zwei derselben entsprossenen Söhne, Johann und Balduin, für legitim erklärt, obwohl M. selbst später bei jeder Gelegenheit ihren Haß gegen beide an den Tag legte und die drei Söhne, die sie in ihrer Ehe mit Wilhelm von Dampierre gebar, Wilhelm, Guido und Johann, auf jede Weise bevorzugte. Johann von Avennes beanspruchte natürlich das Erstgeburtsrecht und er wurde darin von Wilhelm II. von Holland unterstützt, der ihm sogar seine Schwester Aleida zur Frau gab. Als letzterer römischer König geworden war und dadurch die Sache von Johann von Avennes eine noch günstigere Wendung nahm, erklärte sie selbst ihre Söhne aus erster Ehe für Bastarde. Während das Hennegau sich für Avennes und Flandern sich für die Dampierres erklärte, drohte es zu einem blutigen Conflict zu kommen; Ludwig IX. als Schiedsrichter aufgerufen, bestimmte, daß nach Margaretha’s Tod die Avennes ihr im Hennegau und in Flandern die Dampierre’s folgen sollten. Damit war aber keine der streitenden Parteien zufrieden und als Ludwig IX. sich auf seinem Kreuzzug befand, auf dem ihn Guido Dampierre begleitete, fiel Avennes in Reichsflandern ein, das, wie er behauptete, ihm gehörte, und zwang seine Mutter, den Frieden um 60 000 Goldkronen zu kaufen. Margaretha’s Zorn und Haß wurde noch gesteigert, als ihr Sohn Wilhelm von Dampierre in einem Turniere tödtlich verwundet wurde, wofür sie die Schuld Johann von Avennes beimaß; von ihrem Haß verblendet, forderte sie von Wilhelm von Holland, daß er ihr für Zeeland westlich von der Schelde, das ein flandrisches Lehen war, den Lehenseid leiste, wogegen Wilhelm von ihr den Lehenseid für Alles, was die Grafen von Flandern als Reichslehen besaßen, [323] forderte. Die Vlamen fielen darauf in Zeeland ein, wurden aber bei Westcapelle auf Walcheren blutig geschlagen, während die beiden Dampierre’s und ein großer Theil des flandrischen Adels in holländische Kriegsgefangenschaft geriethen (1253). M. wandte sich an Karl von Anjou um Hülfe; dieser kam in der That, eroberte Bergen und einige andere Städte, belagerte aber Valenciennes vergeblich, worauf er wieder das Land verließ. Nachdem Wilhelm II. gegen die Friesen gefallen war, kam endlich zwischen M. und Johann von Avennes ein Frieden zu Stande, in Folge dessen die beiden Dampierre’s freigegeben wurden. Während M. für die Vlamen eine wohlwollende und gütige Herrin war, ließ sie die Hennegauer, die sich für Johann von Avennes entschieden hatten, bei jeder Gelegenheit ihre Ungnade und ihren Zorn fühlen, und von diesen hat sie auch den Beinamen „schwarze Margaret“ erhalten, der in der Folgezeit im Volksmunde gleichbedeutend mit Megäre wurde. M. starb 1279, achtzig Jahre alt, nachdem ihr Sohn Guido, der ihr in Flandern folgte, lange Zeit ihr Mitregent gewesen war.