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ADB:Fleckenbühl, Philipp Franz von

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Artikel „Fleckenbühl, Johann Philipp Franz von“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 112, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fleckenb%C3%BChl,_Philipp_Franz_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:58 Uhr UTC)
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Johann Philipp Franz von Fleckenbühl in Wikidata
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Fleckenbühl: Johann Philipp Franz v. F., gen. Bürgel, Sohn des Georg Philipp v. F., geboren den 26. April 1731, † am 12. Juni 1796, studirte die Rechte, widmete sich in Wetzlar der Praxis des Reichskammergerichts, wurde fürstl. nassau-usingen’scher Regierungsrath, am 10. September 1765 von Kurbraunschweig-Lüneburg präsentirter Reichskammergerichtsbeisitzer, verzichtete Ende des J. 1779 auf diese Stelle und wurde Anfang des J. 1780 Hessen-Kassel’scher Staatsminister, Präsident des Oberappellationsgerichts und Curator der beiden Universitäten, Ende 1782 auch Präsident der Kriegs- und Domänenkammer. F. war 1792 Berather des Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen-Cassel in dessen Verhandlungen mit den zu Schönbornslust bei Coblenz sich aufhaltenden Prinzen v. Artois und v. Provence wegen Stellung eines Corps von 6000 Mann zur Wiedereinsetzung König Ludwig’s XVI. Auch war er Vertreter Hessen-Cassel’s auf den vom 28. Sept. bis 2. Octbr. 1794 in Wilhelmsbad bei Hanau stattgehabten Conferenzen des Fürstenvereins zum Zweck, rascher als es dem deutschen Reiche möglich, gemeinsame Vorbereitungen zur militarischen Abwehr der von Frankreich am Rhein drohenden Gefahren zu treffen. Hieran schloß sich eine hervorragende Betheiligung v. Fleckenbühl’s an den über die Zwecke dieses Vereins mit dem deutschen Kaiser, deutschen Fürsten und auswärtigen Mächten entstandenen Verhandlungen. Er schrieb, ohne Angabe seines Namens, „Der Wetzlarische Praktikant oder Anweisung, wie ein auswärtiger Jurist sich den Reichskammergerichtsproceß am leichtesten vorstellen könne“, Frankf. 1757, und war eifriger Mitarbeiter an den v. Cramer’schen „Wetzlarischen Nebenstunden“. Da mit ihm die hessische Ritterfamilie v. F. gen. B. im Mannsstamme ausstarb, gingen deren Güter, Hof Fleckenbühl bei Schönstadt unweit Marburg und Gut Bürgeln, welche sie drei Jahrhunderte besessen, an die Familie v. Scholley über.

Strieder, Hess. Gelehrten- u. Schriftsteller-Gesch., Bd. IV. (1784) S. 133, Bd. XI. (1797) S. 336, Bd. XIV. (1804) S. 327. — Acten e. Processes zwischen den Familien v. F. u. v. Scholley, befindlich auf der Univ.-Bibl. zu Marburg. — F. G. L. Strippelmann, Beitr. z. Gesch. Hessen-Cassels, Heft I, Marb. 1877, S. 16, 32, 39, 68-138.