ADB:Eyb, Ludwig der Ältere von
Albrecht v. E. (s. o.). Unter den zahlreichen Gliedern seines alten weitverzweigten und noch jetzt in verschiedenen deutschen Ländern heimischen Geschlechtes, dessen ursprünglicher Sitz wol im Dorfe Eyb ganz nahe bei Ansbach zu suchen ist, ist er ohne Zweifel das historisch bedeutendste. Manche Anzeichen weisen darauf hin, daß er eine sorgfältige Erziehung genossen und daß ihm litterarische Interessen nicht fremd geblieben sind; daß er jedoch eine eigentlich rechtsgelehrte Bildung erhalten habe, wie öfter als gewiß oder doch als wahrscheinlich angenommen wurde, ist bis jetzt nicht nachweisbar. Noch in jungen Jahren trat er, wie so manche seines Hauses vor und nach ihm, in die Dienste der zollerischen Burggrafen von Nürnberg, deren politische Wirksamkeit durch den nicht lange vorher erfolgten Erwerb der Mark Brandenburg einen erheblich erweiterten Schauplatz erhalten hatte, und den Interessen des zollerischen Hauses hat er dann die Hauptarbeit seines langen thätigen Lebens gewidmet. Noch in der letzten Regierungszeit des Kurfürsten Friedrich I. erscheint er in nicht unbedeutender Stellung an dessen Hof und stand dem jungen Markgrafen Albrecht Achilles als Rath zur Seite, als dieser den deutschen König Albrecht II. im Kampfe um die böhmische Königskrone unterstützte und von diesem zum Hauptmann in Schlesien ernannt wurde. Die so noch bei Lebzeiten Kurfürst Friedrichs I. entstandene persönliche Verbindung Eyb’s mit Albrecht erhielt sich nicht nur, als der letztere seinem Vater in der Herrschaft über das Burggrafthum Nürnberg unterhalb Gebirgs nachgefolgt war, sie gestaltete sich im Laufe der langen und bewegten Regierung Albrechts immer inniger. E. erscheint als der Vertraute und eifrige Beförderer der politischen [450] Pläne des Markgrafen, seiner Bestrebungen nach Ausbreitung und Stärkung seines Einflusses und seiner Macht im Reiche und nicht minder war er auch sein Berather in finanziellen Angelegenheiten. „Item mein herr marggraf Albrecht und ich sein zu zeiten wol bei einander gesessen und von der narung geredt und gehandelt, wie er sich in seinem fürstenthumb erweitern mocht,“ erzählt E. selbst in seinen „Denkwürdigkeiten“. So nimmt er unter Albrecht’s Räthen eine ganz hervorragende Stellung ein. Er war Hofmeister bei dessen erster Gemahlin, Margaretha von Baden; während der längeren Abwesenheit Albrechts im kaiserlichen Dienste in den 50er Jahren des 15. Jahrhunderts wird er unter den Statthaltern an der Spitze der Landesregierung erwähnt; um dieselbe Zeit kommt er auch öfter als sog. Hausvogt vor. Eine mannigfaltige Thätigkeit entwickelte er in den diplomatischen Verhandlungen und in den Feldzügen, an denen Albrechts Regierung so reich war. An dem Kriege mit Nürnberg 1449 und 1450 hat er als markgräflicher Feldhauptmann eingreifenden Antheil genommen, während des sog. Reichskrieges von 1459–63, der sich wesentlich um des kaiserlichen Landgerichtes des Burggrafthums Nürnberg und seiner ungemessenen Jurisdictionsansprüche willen entspann, war er mannigfach als Gesandter und Bevollmächtigter Albrechts beschäftigt; den Feldzug gegen Karl den Kühnen von Burgund 1474–75 machte er in der Begleitung Albrechts, des Führers des Reichsheeres, mit. Bei der Abtretung der Mark Brandenburg seitens des Kurfürsten Friedrich II. 1470 an seinen Bruder Albrecht Achilles war er in gleicher Weise thätig wie bei der Verwaltung dieses Landes in der nächsten Zeit. Im J. 1488 übertrug ihm Albrecht die Erbkämmererwürde des Burggrafthumts Nürnberg. Als in den letzten Lebensjahren Albrechts die Abtrennung der süddeutschen Mitglieder des von Kurfürst Friedrich II. gestifteten Schwanenordens von den norddeutschen vollzogen wurde, erscheint E. unter den Vorständen der neu begründeten süddeutschen Abtheilung des Ordens und auch nach dem im J. 1486 erfolgten Tod des Markgrafen Albrecht bis in seine letzten Lebensjahre hat er die Stellung eines der Hauptleute und Verweser der Gesellschaft innegehabt. Ebenso hat er für die Söhne Albrechts die unter diesem so lange geübte diplomatische Thätigkeit fortgesetzt, so für den Kurfürsten Johann auf dem Nürnberger Reichstage von 1487 und für dessen Brüder, die Markgrafen Friedrich und Sigmund, als diese im folgenden Jahre in den schwäbischen Bund eingetreten waren und es sich darum handelte, den Bischof von Bamberg wegen dieses Schrittes zu beruhigen. Auch wird er als einer der fürstlichen Räthe genannt, aus denen der Obmann des Schiedsgerichts zu wählen war, welches inhaltlich der Beitrittserklärung der beiden Markgrafen über Ansprüche zu entscheiden hatte, die von Bundesgliedern gegen die Markgrafen, die Gemeinden ihres Landes, ihre Räthe, Diener oder Zugewandten erhoben werden würden. Als dann im J. 1490 das Landgericht des Burggrafthums Nürnberg nach längerer Unterbrechung, die mit dem Mißerfolge zusammenhing, dem seine Jurisdictionsansprüche im Reichskriege von 1459–63 begegnet waren, seine Thätigkeit wieder aufnahm, wurde E. zum Vorsitzenden desselben ernannt und erscheint in dieser Stellung als Landrichter noch im J. 1498. Trotz seiner engen und langjährigen Beziehungen zu dem zollerischen Hause war das Dienstverhältniß Eyb’s zu demselben kein ausschließliches. Wir finden ihn, auch darin den Traditionen seiner Familie getreu, lange Zeit hindurch in amtlicher Verbindung mit dem Stifte Eichstätt; er erscheint urkundlich in den 60er und 70er Jahren als Pfleger des eichstättischen Amtes Arberg; nach seiner eigenen Angabe hat er diese Stelle ungefähr 22 Jahre lang bekleidet. Vielleicht nicht ohne Zusammenhang damit ist es, daß er auch einmal im J. 1464 als Urtheilsprecher am Hirschberger Landgericht vorkommt, da es sich um Bestätigung eichstättischer Privilegien handelte. [451] Und wie E. durch seine zollerischen Beziehungen nicht von anderweitigem fürstlichem Dienste abgehalten war, so wurde in ihm durch diese amtlichen Verhältnisse und die vielfachen aus ihnen sich ergebenden Anforderungen das Interesse für seine Standesgenossen, für den fränkischen Adel, der sich gerade in den letzten Jahren seines Lebens zu engerer corporativer Geschlossenheit zusammenzufassen strebte, keineswegs verdrängt, ebensowenig als er dadurch gehindert wurde, für die Interessen seiner Familie als sorgsamer und treuer Herr und Familienvater bedacht zu sein.
Eyb: Ludwig v. E., Ritter, zur Unterscheidung von seinem Sohne gleichen Namens der Aeltere, nach einem seiner Schlösser häufig zu Eybburg, nach einer anderen Familienbesitzung hie und da auch zu Sommersdorf genannt, geboren im Februar 1417, † im Januar 1502, ist der bedeutendste unter den Staatsmännern, die sich im 15. Jahrh. dem Dienst des zollerischen Hauses und seiner Politik gewidmet hatten, zugleich Verfasser verschiedener Schriften, welche als werthvolle Quellen der politischen und der Rechtsgeschichte erscheinen. Er ist ein älterer Bruder des in der Geschichte der deutschen Prosa rühmlichst bekanntenZeigt sich so in dem langen Leben Ludwigs v. E. ein treues Spiegelbild seiner Zeit, an deren Kämpfen und Bestrebungen er so vielfach, wenn auch nicht in leitender Stellung Antheil genommen hat, so liegt doch seine hauptsächliche Bedeutung auf dem Gebiete der schriftstellerischen Thätigkeit. Seine erst in seiner letzten Lebenszeit entstandene Hauptschrift sind die von ihrem Herausgeber Höfler sogen. „Denkwürdigkeiten brandenburgischer (hohenzollerscher) Fürsten“ (Quellensammlung für fränkische Geschichte Bd. I, Baireuth 1849), die sich mit der Geschichte des zollerischen Hauses in Franken und in der Mark, hauptsächlich aber mit den Erlebnissen und Thaten des Markgrafen Albrecht Achilles beschäftigen, in ihrem letzten, mit dem Vorhergehenden jedoch enge zusammenhängenden Theile aber interessante politische Rathschläge für das zollerische Haus enthalten. Die intimen Beziehungen des Verfassers zu Albrecht und seiner Familie verleihen der Darstellung einen eigenthümlichen Reiz und sichern der Schrift den Rang einer hervorragenden Quelle der fränkischen und deutschen Geschichte des ausgehenden Mittelalters. Ob E. auch der Verfasser des sog. „Stamm- und Auskunftsbuches“ des Burggrafthums Nürnberg (einer kurzen Darstellung der Genealogie und der Landerwerbungen der fränkischen Zollern) ist, muß dahingestellt bleiben. Von seinem von ihm selbst so genannten Buche, einer Sammlung von Aufzeichnungen der verschiedensten Art, namentlich politisch und finanziell wichtiger Dinge, ist jedenfalls ein großer Theil in Abschrift in einem Codex des Nürnberger Kreisarchivs enthalten. Einen wichtigen Bestandtheil desselben bildet die von dem Verfasser dieses Artikels herausgegebene „Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg“ (Erlangen 1867). Diese kleine um das J. 1480 entstandene Arbeit gewährt einen interessanten Einblick in die Rechtspflege und die Verfassung dieses merkwürdigen Gerichtshofes. Endlich bewahrt das Archiv des bischöflichen Ordinariates zu Eichstätt noch Bruchstücke von höchst bedeutsamen Aufzeichnungen und Anordnungen Eyb’s über seine Familien- und Vermögensverhältnisse, die, offenbar für seine Kinder bestimmt, als Haus- oder Familienbuch bezeichnet werden können. Sie haben der vorstehenden Schilderung seines Lebens zum Theil als Quelle gedient.
- Vgl. noch über Ludwigs v. Eyb Leben und Schriften meine Einleitung zu seiner Aufzeichnung über das Nürnberger Landgericht S. 26 ff. Haenle, Urkunden und Nachweise zur Geschichte des Schwanenordens, Ansbach 1876, S. 115 ff. Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, Bd. I. 2. Aufl. S. 132. ff.