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ADB:Domann, Johannes

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Artikel „Domann, Johannes“ von Wilhelm Mantels in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 323–324, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Domann,_Johannes&oldid=- (Version vom 16. Dezember 2024, 22:39 Uhr UTC)
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Domann: Johann D., geb. 2. Mai 1564 zu Osnabrück, † 20. Sept. 1618 als hansischer Syndikus auf einer Gesandtschaftsreise im Haag.

Aus bürgerlichen Verhältnissen stammend, ohne Vermögen, hat D. eine saure Jugend durchlebt, auch seine Studien zu Rostock des Erwerbs halber eine Zeitlang unterbrochen und mit einem Conrectorat an der Lemgoer Schule vertauschen müssen. Zum Studium zurückgekehrt, ward er am 4. October 1591 in Helmstedt zum Doctor der Rechte promovirt. 1596 ist er Subsyndikus, 1598 Syndikus der Stadt Stralsund. Auf Heinrich Brokes’ Empfehlung ward er 1605 hansischer Syndikus und in demselben Jahre zur Unterhandlung mit König Karl IX. von Schweden nach Kalmar geschickt. 1606 gieng er mit Brokes (s. d.) auf die große französisch-spanische Gesandtschaft.

Wegen seiner Unverträglichkeit trat er (nach Brokes) aus dieser Stellung zurück und nahm 1611 eine ähnliche Bestallung bei der Stadt Rostock an, von woher seine Frau gebürtig war. Aber nicht lange, so ward er wieder zu allen diplomatischen Geschäften der Hansa gebraucht. Er war 1612 mit Brokes in den Niederlanden, wohin man ihn auch 1616 zum Vollzug des Tractats mit den Generalstaaten sandte. So ward er denn im Mai 1618 wieder unbestritten von allen Städten als Hansasyndikus bestellt, starb aber schon im Herbst desselben Jahres mitten in Verhandlungen, welche ein gemeinsames Vorgehen der Niederländer und Hansastädte gegen Christians IV. gewaltthätige Uebergriffe bezweckten. Er ward mit allen Ehren im Haag bestattet.

D. ist der letzte hansische Syndikus gewesen, später versahen Lübecker Syndici die Geschäfte. Schon vorher, nach Sudermann’s Tode (1591), war die Stelle Jahre lang unbesetzt geblieben.

D. stand den tüchtigsten seiner Amtsgenossen in nichts nach, er besaß die mannigfaltige gelehrte Bildung, welche ein derartiger Beruf in diesen Zeiten hansischer Schraubenpolitik erforderte. Wir haben dafür das unbefangene Zeugniß des Bürgermeisters Brokes, welcher D. als sundischen Abgeordneten 1598 in Lübeck hatte kennen lernen, von da ab in fortwährendem Briefwechsel mit ihm stand und ihn in sein hansisches Amt einsetzte. So wenig Brokes von Domann’s persönlichen Eigenschaften erbaut ist – er wirft ihm Ehrgeiz, Hoffart, Eigennutz, [324] Geiz und Grobheit vor – so große Gerechtigkeit läßt er seinen Gaben, seinem Geschick und Verstande widerfahren. Er rühmt sein aufrichtiges Gemüth und seinen Eifer für die Wiederaufrichtung des corporis Hanseatici. Mit vollem Recht haben Lappenberg und K. Goedeke Domann’s „Schön new Lied von der alten teudtschen Hansa, im Ton des Rolandes, Anno 1618“ – in welchem, mit Brokes zu reden, „sehr vieler Städte und Leute Kleinmüthigkeit und Eigennutz taxiret ward, und daß man von der Vorfahren Tapferkeit so sehr degenerirte und von benachbarten Potentaten sich so gar unter die Füße und in Dienstbarkeit ließ bringen“ – als ein litterarisches Denkmal kerniger, mannhafter Gesinnung bei uns wieder zu Ehren gebracht. Einen Beweis seiner warmen Vaterlandsliebe hatte D. schon früher (1591) in der Vertheidigungsschrift für seine engere Heimath Westfalen (Apologeticus) gegen des Justus Lipsius Spöttereien gegeben.

S. Brokes’ Mittheilungen über Domann, und das Hansalied in Zeitschr. d. Vereins für Lüb. Geschichte u. Alterthumsk. 2, S. 466 ff. Vgl. Lappenberg in Ztschr. d. V. f. Hamb. Gesch. 2, S. 451 ff. K. Goedeke, Elf Bücher deutscher Dichtung 1, S. 230 ff. Dess. Grundriß 1, S. 427 f.