Zum Inhalt springen

ADB:Dietrich der Bedrängte

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Dietrich der Bedrängte“ von Heinrich Theodor Flathe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 186–187, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dietrich_der_Bedr%C3%A4ngte&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 02:14 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 5 (1877), S. 186–187 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Dietrich der Bedrängte in der Wikipedia
Dietrich der Bedrängte in Wikidata
GND-Nummer 115803424
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|5|186|187|Dietrich der Bedrängte|Heinrich Theodor Flathe|ADB:Dietrich der Bedrängte}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=115803424}}    

Dietrich der Bedrängte, jüngerer Sohn des Markgrafen Otto von Meißen, wurde dadurch, daß auf Betrieb seiner Mutter Hedwig sein Vater ihm statt dem älteren Sohne Albrecht die Nachfolge in der Mark zuwenden wollte, der Anlaß zu der zwischen letzterem und dem Vater ausbrechenden Fehde. Da er bei Otto’s Tode, nicht zufrieden mit dem ihm zufallenden Erbtheil, Weißenfels nebst etlichen anderen Gütern, auch auf die väterliche Fürstenwürde – mit welchem Rechte [187] ist nicht ersichtlich – Anspruch machte, so erneuerte sich der Krieg zwischen den Brüdern, für welchen sich D. die Unterstützung des Landgrafen Hermann I. von Thüringen gewann, indem er sich mit dessen neunjähriger Tochter Jutta verlobte. Während dann nach Albrechts frühem Tode Kaiser Heinrich VI. die Mark Meißen als heimgefallenes Lehen einzog, betheiligte sich D. an dem von seinem Schwiegervater und anderen Fürsten unternommenen Kreuzzuge, bis ihn die Nachricht von des Kaisers Tode heimrief. Philipp von Schwaben bestätigte ihn in deren Besitz und gewann dadurch nicht nur Dietrichs Stimme bei der Wahl, sondern auch für die Folgezeit an ihm einen verhältnißmäßig treuen Bundesgenossen, daher auch Walther v. d. Vogelweide die Treue des Meißners besonders preist. Erst nach Philipps Tode erkannte auch er Otto IV. an, schloß sich zwar, sobald Friedrich II. in Deutschland erschien, diesem an, trat aber schon 1212 in Frankfurt zu Otto zurück, wogegen sich dieser verbindlich machte, Böhmen dem König Ottokar abzusprechen und es Wratislaw, dem Sohne von dessen verstoßener Gemahlin Adela und Dietrichs Neffen zu geben. Er half Otto Weißensee zu belagern, kehrte aber doch 1213 zu Friedrich zurück. Der Versuch, seine Rechte über Leipzig, welches die Markgrafen bislang nur als bischöflich merseburgisches Lehen besessen hatten, zu erweitern, verwickelte ihn in eine Fehde mit der Stadt und dem osterländischen Adel, der sich mit der welfischen Partei in Einverständniß setzte. Mit Hülfe des aus Metz herbeieilenden Königs Friedrich gelang es ihm, Leipzig zur Unterwerfung zu bringen; am 15. Juli 1216 schloß er mit der Stadt einen Sühnvertrag, welcher deren Rechte anerkannte. Aber bald nach seiner Rückkehr von einer vergeblichen Belagerung von Aken bemächtigte er sich der Stadt durch Verrath, beraubte sie eines Theils ihrer Freiheiten, ihrer Befestigungen und sicherte die markgräfliche Lehensherrlichkeit durch Erbauung dreier Schlösser. Auch mit den welfisch gesinnten Geistlichen seiner Nachbarschaft, namentlich dem Erzbischof Albrecht von Magdeburg und dem Bischof Ekkard von Merseburg, lag er in vielfachen Händeln, ebenso mit dem Abt Siegfried von Pegau über die Vogtei dieses Klosters. D. † am 17. Febr. 1221 mit Hinterlassung von drei Söhnen, Dietrich, Bischof zu Naumburg, Heinrich, Dompropst zu Meißen, † 31. Juli 1259 und Markgraf Heinrich d. Erlauchten, sowie von zwei Töchtern, Hedwig, Gemahlin von Dietrich V. von Cleve, und Sophia, Gemahlin Heinrichs VIII. von Henneberg.

Böttiger, Geschichte des Königreiches Sachsen, Bd. I, 163 ff. (2. Auflage, bearbeitet von Flathe).