ADB:Denaisius, Petrus
Johann Casimir, als Vormund des Kurfürsten Friedrich IV., zum pfälzischen Rath und verwendete ihn mehrfach zu Gesandtschaften nach Polen und an Königin Elisabeth von England. 1590 ward er Assessor des Reichskammergerichts zu Speier. Er starb 20. Sept. 1610 in Heidelberg. Seine juristischen Schriften („Jus camerale“, 1600, 1605 und öfter; „Dispp. de jure meri imperii s. de jurisdictione camerae Spirenses“, 1605) und seine „Dissert. de Idolo Hallensi“ 1605 (gegen des Lipsius „Diva Virgo Hallensis“) haben gegenwärtig keine Bedeutung mehr. Als Dichter erscheint er unter dem Heidelberger Kreis, den Zincgref in der Vorrede zu seiner Ausgabe der Gedichte des Opitz als dessen Vorläufer bezeichnet, indem sich bei ihnen zum ersten Mal eine Hinneigung Gelehrter zur Dichtung in deutscher Sprache zeigt. Auch Adam (s. u.) erhebt seine deutschen Gedichte, von denen uns jedoch nur ein von Zincgref a. a. O. mitgetheiltes Hochzeitgedicht erhalten ist (wieder abgedruckt in den Zürcher Streitschriften 3 St. 9, S. 7 ff.). Mehr volksthümlicher Art und im Fischart’schen Stil ist sein „Jesuiterlatein“, 1607, eine Antwort auf des (pseudon.) Hermann Joseman „Predicantenlatein“, 1607.
Denaisius: Peter D., Jurist und Dichter, geb. 1. Mai 1560 (nicht 1561) zu Straßburg, wohin seine Eltern als politische Flüchtlinge aus Lothringen eingewandert waren; er ward am 24. Juli 1583 zu Basel Doctor der Rechte. Bald darauf ernannte ihn- M. Adam, Vitae ICtorum 1620, p. 444 s.