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ADB:Dedekind, Julius

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Artikel „Dedekind, Julius Levin Ulrich“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 15–16, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dedekind,_Julius&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:32 Uhr UTC)
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Dedekind: Julius Levin Ulrich D., geb. zu Holzminden im Herzogthum Braunschweig am 11. Juli 1795, besuchte die dortige gelehrte Schule, bezog im J. 1816. die Universität Göttingen, erhielt im J. 1819 den juristischen Preis, habilitirte sich im J. 1820 als Privatdocent bei der juristischen Facultät in Göttingen und wurde nach dem Tode des Collegienraths Buhle, am 26. April 1822 zum Lehrer der Rechtswissenschaft und zum Syndicus des Collegium Carolinum in Braunschweig und zum außerordentlichen Professor, im J. 1823 aber zum ordentlichen Professor ernannt. 50 Jahre hindurch hielt er an der Anstalt Vorlesungen über verschiedene Materien der Rechtswissenschaft, über Statistik, Handelsgeographie, Nationalökonomie, Geschichte etc. Im J. 1825 wurde er auch Lehrer der Militärgeographie und Geschichte an der neu errichteten Cadettenanstalt in Braunschweig und erhielt das Directorium des herzoglichen Intelligenzcomptoirs und die Redaction des im J. 1868 eingegangenen Braunschweigischen Magazins, so wie er auch bis zur Aufhebung der Censur mit derselben über die in Braunschweig erscheinenden Schriften beauftragt war. Im J. 1835 wurde D. zum Vorstande der mercantilischen Abtheilung des Collegium Carolinum ernannt, erhielt im J. 1836 den Charakter als Hofrath, den 25. April 1871 als geheimer Hofrath und am 26. April 1872, an welchem Tage er sein 50jähriges Jubiläum als Lehrer am Collegium Carolinum feierte, das Commandeurkreuz des Ordens Heinrichs des Löwen. Er starb 77 Jahre alt zu Braunschweig am 2. August 1872. D. war ein gründlicher, kenntnißreicher Rechtsgelehrter und Geschichtsforscher; unter seinen zahlreichen Schriften zeichnen sich besonders aus seine im J. 1819 erschienene Preisschrift: Wie nach den Gesetzen und Sitten der Deutschen in der älteren und mittleren Zeit die Succession nach dem Rechte der Cognation übertragen sei, und seine Bearbeitung der im J. 1821 von der Societät der Wissenschaften in Göttingen gestellte Preisaufgabe, eine auf Urkunden und zuverlässige Quellen gegründete Beschreibung der Gaue zwischen Elbe, Saale, Unstrut, Weser und Werra, wie sie im 10. und 11. Jahrhundert befunden sind. Diese Arbeit erhielt, „an sich des Preises ebenfalls würdig befunden“, das Accessit. Kenner wollen behaupten, daß sie der mit dem Preise gekrönten Schrift des Landdrosten v. Wersebe vorzuziehen sei, der junge unbekannte Privatdocent aber dem einflußreichen hannoverschen Beamten und bekannten Schriftsteller habe nachstehen müssen. D. schrieb auch außer zahlreichen kleineren Abhandlungen: „Abriß einer Geschichte der Quellen des Wechselrechts und seiner Bearbeitung in sämmtlichen Staaten Europa’s“. Braunschweig 1846. 8; „Grundzüge der Geschichte des Landes und der Landwirthschaft des Herzogthums Braunschweig“, ebd. 1858. 8; „Scheverlingenburg und Walle. Ein Beitrag zur Geschichte [16] welfischer Allodien und Stiftungen“. Braunschw. 1856. 8. In dieser Abhandlung, welche, wie die erwähnte Arbeit über die Gaue, nicht im Buchhandel erschienen ist, wird mit großer Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, daß die Ermordung des Markgrafen Ekbert II. von Braunschweig im J. 1090 weder in der Mühle zu Eisenbüttel bei Braunschweig, noch in einem im Selkethale am Harze belegenen Eisenhammer, sondern bei Isenbüttel an der Salke (Selicha) im Amte Gifhorn, als der Markgraf von Scheverlingenburg nach Braunschweig zurückkehren wollte, sich ereignet habe. Noch kurz vor Dedekind’s Tode wurde eine von ihm verfaßte Concurrenzarbeit über die „Geschichte der deutschen Landwirthschaft“ mit dem Preise gekrönt.