ADB:Dörnberg, Friedrich Freiherr von
Ludwig X. von Hessen zum Jagdjunker ernannt) das berühmte H. Cotta’sche Privatforstinstitut zu Zillbach (IV. Bd., S. 522), wo er bis zum Jahre 1802 blieb. Schon im Jahr nach seiner Zurückkunft (1803) wurde er zum Oberforstamtsassessor in Darmstadt mit Gehalt ernannt; 1807 rückte er zum Forstmeister des Oberforstes Lorsch empor; 1814 wurde ihm der – seiner amtlichen Stellung entsprechende – Titel Oberforstmeister verliehen. Nachdem durch die neue Organisation des hessischen Forstwesens im Jahre 1823 die Oberforste in Wegfall gekommen waren, behielt er den Forst Lorsch (durch Decret von 1824) unter seiner speciellen Leitung. 1844 wurde er zur Oberforstbehörde nach Darmstadt berufen und ihm 1847 der Charakter als Landjägermeister ertheilt, welchem 1851 das Prädicat: Excellenz folgte. 1852 avancirte er zum Oberstjägermeister. Als Mitglied der Oberforstbehörde schied er 1864 auf sein Nachsuchen aus, behielt aber seine jagdlichen Functionen fort. Im Jahre 1868 [515] war es ihm vergönnt, das seltene Fest der diamantenen Hochzeit mit seiner Gemahlin, einer Freiin v. Malapert, zu begehen. D. entfaltete als Forstwirth in den Waldungen seines Dienstbezirkes eine höchst ersprießliche Wirksamkeit. Namentlich ist sein Name mit der geschichtlichen Entwicklung des neueren Waldfeldbaubetriebs, einer für das Großherzogthum Hessen charakteristischen, besonders im Lorscher Wald entwickelten Betriebsform, verknüpft. Hier fand er – bei Uebernahme seiner Forstmeisterstelle – ausgedehnte, überhaubare Eichen- und Kiefernbestände (Reste früherer Femelwirthschaft) von mangelhaftem Schluß, auf tiefliegendem, nassem, durch Weidegang verhärtetem, verangertem Boden vor, welcher jeder Holzcultur ohne vorherige gründliche Bodenbearbeitung geradezu spottete. D. erkannte als richtiges Mittel zur erfolgreichen Wiederaufforstung dieser Flächen den Waldfeldbau und betrieb diesen seit 1810 mit dem lebhaftesten Eifer und in wirksamster Weise, in Gemeinschaft mit dem verdienstvollen Revierförster Rüti (bis 1836), dann (von 1837 ab) mit dem Revierförster Reiß (jetzt Forstmeister in Darmstadt). Er darf also geradezu als Begründer dieser Wirthschaftsform (im Lorscher Wald) bezeichnet werden, welche anfangs – unter seiner Leitung – als landwirthschaftlicher Vorbau betrieben wurde (bis 1842), dann (bis heute) als landwirthschaftlicher Zwischenbau weiterer Ausbildung (besonders durch Reiß) sich erfreut hat (vergl. den Artikel Billhardt’s in der Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung 1869, S. 445–456: Der Waldfeldbaubetrieb in Verbindung mit der Holzcultur in der großherzoglich hessischen Oberförsterei Viernheim). Auch um die Landwirthschaft seines engeren Vaterlandes machte er sich verdient. 1834 ernannten ihn dieserhalb die drei hessischen landwirthschaftlichen Vereine zu ihrem Ehrenmitglied; 1855 erwählte ihn der landwirthschaftliche Verein der Provinz Starkenburg zum Vereinsvicepräsidenten und, als er 1870 dieses Amt niederlegte, zum Ehrenvicepräsidenten. Endlich ist auch seiner eifrigen Wirksamkeit in den landständischen Versammlungen zu gedenken; seine Wahlmänner erkannten dieselbe durch ein werthvolles Ehrengeschenk an. Die höchsten Orden seines speciellen Landesherrn und auch namentlich des Kaisers von Rußland wurden ihm zu Theil. Persönliches Wohlwollen und große Leutseligkeit erwarben ihm allerwärts Sympathieen. Er vollendete - bis zu seinem Tode ein reges Interesse für Alles bewahrend – nahezu das 96. Lebensjahr.
Dörnberg: Friedrich Wilhelm Ferdinand Freiherr v. D. (zu Hausen), Forstwirth, geb. 5. Juli 1781 zu Mannsbach (Kurhessen), † 21. Jan. 1877 zu Darmstadt. Er besuchte 1796 das Gymnasium zu Weilburg und erhielt dann den ersten forst-praktischen Unterricht beim Oberförster Rauch daselbst, unter der oberen Leitung des nassau-weilburgischen Oberstjägermeisters Freiherrn v. Löw. Zur Vollendung seiner forstlichen Ausbildung bezog er 1801 (vom Landgraf- v. Wedekind, Neue Jahrb. der Forstkunde, XXI. Heft. Beilage F ad S. 81. Zeitschr. für die landwirthschaftl. Vereine des Großherzogth. Hessen, Nr. 4 vom 27. Januar 1877. Privatmittheilung.