ADB:Cunaeus, Peter
Joh. Drusius Chaldäisch und Syrisch trieb und die Rabbinen las, auch juristische Vorlesungen hörte. 1612 erhielt er zu Leyden eine außerordentliche Professur der lateinischen Sprache und bald darauf der Politik und wurde 1613 ordentlicher Professor. Nachdem er 1615 die Würde eines Doctors beider Rechte erworben hatte, begab er sich zu seiner Ausbildung in der juristischen Praxis nach dem Haag, worauf er noch in demselben Jahre zum Professor der Pandekten ernannt ward. 1630 folgte er seinem Promotor Cornelius Swanenburg[WS 1] in der Professur des Codex. 1631 bekam er den Titel Universitätsrath. Kurz vor seinem Tode endlich übertrugen ihm die Staaten von Zeeland den Ehrenposten ihres Historiographen. Seine schriftstellerische Thätigkeit bewegte sich mehr auf anderen Gebieten, als auf dem der Jurisprudenz. Sein Hauptwerk ist: „De republica Hebraeorum libri III“, 1617 und häufig, mit Anmerkungen von Joh. Nicolai, 1703, englisch London 1653, holländisch 4 Thle. Amsterdam 1682–1735, französisch 3 Thle. das. 1705, neue Ausg. 1713; hierzu gehören als 4. und 5. Theil die „Antiquitez judaïques ou remarques critiques sur la république des Hébreux“ von Jacques Basnage de Beauval, 2 Thle. 1713. Gegen die gelehrten Thorheiten seiner Zeit richtete C. die scharfe Menippeische Satire: „Sardi venales“ mit einer lateinischen Uebersetzung der Caesares des Kaisers Julian, 1612 und öfter, auch ins Holländische und Französische (1695) übersetzt. Ferner schrieb er: „Animadversionum liber in Nonni Dionysiaca“, 1610. Nach seinem Tode erschien eine Sammlung seiner „Orationes argumenti varii“, zuerst von seinem Sohne Johann C. besorgt, 1640 und mehrmals, dann mit seinen kleinen lateinischen Schriften von Christoph Cellarius, 1693, 1720, und eine Sammlung seiner für die Litterärgeschichte wichtigen gelehrten Correspondenz („Epistolae“) von Peter Burmann d. Aelt., 1725, 10. Aufl. 1738.
Cunaeus: Peter C. (van der Cun), niederländischer Jurist und Philologe, geb. 1586 zu Vliessingen, wo sein Vater Kaufmann war, † 2. (oder 3?) Decbr. 1638 in Leyden. Durch Privatunterricht vorgebildet, bezog er in seinem 14. Lebensjahre die Universität Leyden, um unter Aufsicht seines Verwandten Ambrosius Regemorter Griechisch und Hebräisch zu studiren. Mit diesem machte er 1603 eine Reise nach England. Nach seiner Rückkehr widmete er sich dem Studium der Theologie und Jurisprudenz und hielt Vorlesungen über Horaz. Von Leyden ging er nach Franeker, wo er unter- Adolf. Vorstius, Oratio funebris recitata in exsequiis P. Cunaei. Lugd. Bat. 1638, 4°, wieder abgedruckt bei Witte, Memoriae ICtorum dec. II. 199 ss. und mit Cellarius’ Anmerkungen hinter der letzten Ausg. der Orationes. Hugo, Gesch. d. Röm. Rechts seit Justinian 3. Vers. S. 404 f., 457. van der Aa, Biographisch Woordenboek mit der dort angeführten Litteratur.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Cornelius Swanenburg (1574-1630), niederländischer Rechtswissenschaftler.