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ADB:Drusius, Johann

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Artikel „Drusius, Johann“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 5 (1877), S. 439–440, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Drusius,_Johann&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:52 Uhr UTC)
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Band 5 (1877), S. 439–440 (Quelle).
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Drusius: Johann D. „Es sei mir erlaubt etwaige Freiheit zu üben bei der Texterklärung, besonders wo die Ausleger sich dermaßen von einander trennen, daß man kaum weiß, welchem zu folgen sei. Wer diese Freiheit den Gelehrten abspricht, raubt der Welt ihr Licht.“ Diese Worte des Johann D., seinen streng reformirten Widersachern gegenüber, bezeichnen den Standpunkt dieses niederländischen Grammatikers und Bibelübersetzers vollkommen. Von katholischen Eltern zu Oudenarden 1550 geboren, erhielt er seine Vorbildung an der lateinischen Schule zu Gent und studirte darauf zu Löwen. Als sein Vater zur reformirten Kirche überging, bemühte sich die katholisch gebliebene Mutter umsonst, ihren Sohn dem alten Glauben zu erhalten. Schon war der Jüngling dem freieren Reformationsgeiste zugethan. Ein Brief seines Vaters, der nach England geflüchtet war, führte ihn zu der entscheidenden Wahl. Jetzt zog er nach London, setzte dort und zu Cambridge seine linguistischen Studien fort und zeichnete sich bald so sehr aus, daß die Universitäten zu Cambridge und Oxford ihn im J. 1572 gleichzeitig als Professor der orientalischen Sprachen beriefen. Er folgte dem Ruf nach Oxford. Als aber durch die Genter Pacification die Glaubensverfolgung in den Niederlanden aufhörte, kehrte er dorthin zurück. Die Leidener Universität übertrug ihm 1577 das Professorat für hebräische, chaldäische und syrische Sprache, welches er 1585 mit einem einträglicheren Lehrstuhl in Franeker vertauschte. Dreißig Jahre lang führte er dieses Amt mit großem Eifer. Die friesische Universität legte auf seinen Besitz hohen Werth. Als 1601 die Staaten der unirten Provinzen ihm die Abfassung eines Commentars zum A. T. auftrugen, gestatteten die Staaten Frieslands, seine akademische Thätigkeit bis zur Vollendung dieser Arbeiten ruhen zu lassen. Bis zu seinem Tode 1616 erfreute er sich der Hochachtung und des Schutzes seiner Mitbürger. Vielen nämlich war er der Heterodoxie verdächtig, theils wegen seiner freieren Bibelerklärung, theils wegen seiner freundschaftlichen Beziehung zu Arminius und Uytenboogaert. Das Parteiinteresse verführte sogar den Jos. Scaliger, ihm alles wissenschaftliche Verdienst abzusprechen. Wiewol sein Urtheil im allgemeinen unbefangen und von aller Rechthaberei frei war, sind doch seine apologetischen Schriften wie seine „Epistola ad fratres Belgas“, Franeq. 1615, seinem Collegen Sibrand Lubbertus gegenüber, nicht ohne Schärfe und Bitterkeit. Um seiner Freisinnigkeit willen blieb seine Auslegung des A. T. bei der Bibelübersetzung von 1618 und 1619 unbenützt. Seine Schriften sind von Sixt Amama in zehn Folianten herausgegeben unter dem Titel: „Jo. Drusii opera theol. exeg. cet.“, Arnh. et Amst. 1622–1636. Sie enthalten Commentare zu den Büchern des A. T., weiter „Commentarius ad voces hebraic. N. T.“, 1582; „Parallela [440] sacra locor. V. et N. T.“, 1588; „Tabulae in grammat. chaldaeam“, 1602; „De nomine Elohim“, 1603; „Sulpitii Severi hist. sacra“, 1607 etc.

Van der Aa, Biogr. Woordb.