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ADB:Clostermeier, Christian Gottlieb

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Artikel „Clostermeier, Christ. Gottl.“ von Rudolf Falkmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 344–345, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Clostermeier,_Christian_Gottlieb&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:20 Uhr UTC)
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Clostermeier: Christ. Gottl. C., geb. 1752 in Regensburg, kam nach beendigtem Studium der Rechte von Leipzig nach Detmold als Informator der Söhne des lippischen Kanzlers Hoffmann und erhielt durch dessen Vermittlung 1781 die Gehülfenstelle am dortigen Archive neben dem Archivrath Knoch († 1808), mit dessen Tochter Luise er sich 1790 verheirathete. Gemeinschaftlich mit diesem und später allein verwaltete und ordnete er das fürstl. Haus- und Landesarchiv, dessen Lücken er für wissenschaftliche Zwecke aus benachbarten Archiven zu ergänzen suchte. Daneben fungirte er als Polizeikommissär, Vorstand des Zuchthauses und in ähnlichen Nebenämtern. Seit 1793 wandte er seine Aufmerksamkeit den in Detmold zerstreuten Büchersammlungen zu, durch deren Vereinigung unter seiner Leitung 1819 die „Oeffentliche Bibliothek“ gegründet wurde, bei der er seit 1821 als Bibliothekar angestellt war. Er führte seit 1789 den Titel Rath, seit 1808 Archivrath. Seine amtliche und litterarische Thätigkeit fand bei der geistreichen Fürstin Pauline (Regentin 1802–20) warme Anerkennung und Förderung. Er starb zu Detmold 10. Sept. 1829 und hinterließ eine an den als dramatischer Dichter bekannten Chr. Grabbe verheirathete Tochter. Seine geschichtlichen Arbeiten, von welchen nur wenig im Druck erschienen ist, zeugen von umfassenden Kenntnissen, scharfer Kritik, seltener Combinationsgabe, eisernem Fleiß und unermüdlicher Arbeitskraft. Sie tragen, besonders die der späteren Zeit, stets den Stempel ernster, gründlicher, nüchterner, von Ueberlieferungen, Sagen und Vorurtheilen unbeirrter Forschung. Vorzugsweise arbeitete er für praktische Zwecke und schrieb als amtliche Berichte eine lange Reihe von Abhandlungen über geschichtliche und staatsrechtliche Verhältnisse des lippischen Landes, darunter einen, ganz auf urkundliches Material gestützten, mit einer reichen Urkundensammlung ausgestatteten sog. Stammbaum der lippischen [345] Regenten vom Beginn des 12. Jahrhunderts an. – Seine erste Druckschrift, „Beiträge zur Kenntniß des Fürstenth. Lippe“, erschien 1816, darin eine kurze Geschichte der Eberstein’schen Fehde (1404–9), angeknüpft an das alte Volkslied von der Falkenburg, ferner 1824 „Der Eggesterstein“, worin er die Geschichte der unter dem Namen Extersteine bekannten Felsengruppe bei Horn und deren merkwürdige alte Sculpturen und Antiquitäten beleuchtet. Von hervorragender Wichtigkeit für die lippische Geschichte ist die 1819 (nicht im Buchhandel) erschienene Schrift „Kritische Beleuchtung etc.“, veranlaßt durch eine von den Landständen und Agnaten am Bundestage erhobene Beschwerde wegen der Verfassungsverhältnisse. Neben einer beredten und eingehenden Vertheidigung der Fürstin enthält sie eine urkundliche Geschichte des Landes, zwar nur in kurzen Umrissen, aber mit sehr werthvollen in zahlreiche Noten zerstreuten geschichtlichen Einzelnheiten. – Eine andere Schrift: „Wo Hermann den Varus schlug“, Lemgo 1822, hat den Namen des Verfassers in weiten Kreisen bekannt gemacht. Sie besteht aus Kritiken dreier damals erschienenen Schriften über die Hermannsschlacht, worin er die Ansicht aufstellt, daß Aliso bei Elsen an der oberen Lippe, der saltus Teutoburgiensis in dem den Ems- und Lippequellen zunächst liegenden Theile des Osninggebirges, und die dreitägige Schlachtlinie in der Richtung zwischen der Weser (ungefähr bei Rehme) und Aliso, also im Gebiete der Cherusker und im jetzigen lippischen Lande zu suchen sei. Er begründet diese Ansicht an der Hand der Quellen, mit genauester Ortskunde und besonnener, alle trügerischen Namendeutungen und Etymologieen verschmähenden Forschung. Die kleine Schrift, von welcher Schlosser und Ledebur urtheilten, daß die Oertlichkeit der Schlacht damit erschöpfend und soweit es bei der Armuth unserer Quellen überhaupt möglich, festgestellt sei, ist in der großen Litteratur der Hermannsschlacht epochemachend geworden, und noch jetzt darf die, wenn auch in Einzelheiten später modificirte oder besser begründete Ansicht des Verfassers als die herrschende gelten.