ADB:Clossius, Walther Friedrich von
Karl Friedrich C., geb. 1795 (nach Anderen 1796), am 17. September zu Tübingen, † am 10. Februar 1838 (nicht 1837) in Gießen. Er studirte 1812–17 in Tübingen die Rechte, wurde 1817 Unterbibliothekar, Magister der Philosophie und Doctor beider Rechte, 1818 Privatdocent und Mitglied des Spruchcollegiums der Universität, 1819 Mitglied der Juristen-Facultät als Prüfungsbehörde. 1819 und 1820 unternahm er eine gelehrte Reise durch Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Italien, worauf er 1821 zum außerord., 1823 zum ord. Professor der Rechte ernannt wurde. [344] 1824 folgte er einem Rufe nach Dorpat als Hofrath und ord. Professor, wurde 1827 Ehrenmitglied der Universität Wilna, 1830 Mitglied der Kurländischen Gesellschaft für Litteratur und Kunst, 1831 Collegienrath, 1836 kaiserl. russischer Staatsrath. 1837 trat er in hessen-darmstädtische Dienste als Geh. Justizrath und Mitglied der Juristenfacultät der Universität Gießen, wo er jedoch schon im folgenden Jahre starb. Seine schriftstellerische Thätigkeit war vornehmlich der Kritik der Quellen des Römischen Rechts zugewandt. Diese Richtung zeigt sich bereits in seiner Inaugural-Dissertation, die er erweitert von neuem herausgab in der „Commentatio juridico-litteraria sistens codicum quorundam msc. Digesti veteris etc. descriptionem“, Weimar 1818, 8°. Mit Schrader und Tafel verband er sich zu einer kritisch-exegetischen Ausgabe des Corpus iuris nach sehr umfassendem Plane, worüber der „Prodromus corporis juris civilis a Schradero, Clossio, Tafelio edendi“, Berlin 1823, 8°, Aufschluß gibt. Es erschien indessen nur der erste Band mit den Institutionen, das. 1832, 4°, und in kleinerer Stereotyp-Ausgabe, ebd. 1836, 1844, 12°. In der Ambrosianischen Bibliothek zu Mailand entdeckte C. neue Stücke des Theodosischen Codex und veröffentlichte sie unter dem Titel: „Theodosiani Codicis genuini fragmenta“, Tübingen 1824, 8°. Ueber die Ausbeute einer russischen Reise berichtete er in dem Jubel-Programm: „De vetustis nonnullis membranis, in bibliothecis Rossicis aliisque vicinis extantibus, promulsis“, Dorpat 1827 Fol., und ausführlicher in dem ungedruckten Werke: „Iter Rossicum“. In litterarischer Beziehung ausgezeichnet ist seine „Hermeneutik des Römischen Rechts“, Leipzig 1831, 8°. Außerdem schrieb er verschiedene Aufsätze in der Pariser Thémis und anderen Zeitschriften und Journalen. – Meusel, G. T. Eisenbach, Beschreibung und Gesch. d. Stadt u. Univ. Tübingen, 1822, S. 383 f. Recke u. Napiersky, Schriftsteller- und Gel.-Lexikon d. Provinzen Livland etc. I, 354 f. Nachträge dazu von Beise I, 132 ff. mit der dort angeführten Litteratur.
Clossius: Walther Friedrich v. C., juristischer Kritiker, Sohn des Anatomen und Chirurgen