ADB:Carrich, Johann Matthias
josephinische Richtung an der jungen Universität Bonn einen scharfen Gegner. Er übernahm mit dem Pfarrer Anth den Kampf gegen die Bonner Febronianische Litteratur. Von ihm rührt die in der Form einer Selbstbiographie abgefaßte Schmähschrift gegen den Bonner Canonisten Hedderich her, die den Titel führt: „Ἰκεσία sive confessio publica patris Philippi Hedderich“. Im Auftrage des Domcapitels verfaßte er eine Widerlegung des „Katechetischen Unterrichts in den allgemeinsten Grundsätzen des praktischen Christenthums“ von Eulogius Schneider. Auf Grund dieser Widerlegung verbot der Kurfürst Max Franz unter dem 16. Mai 1791 bei einer Strafe von 100 Goldgülden den Verkauf dieses Katechismus, „weil er wegen Vorbeigehung der wichtigsten Religionsvorschriften für den Katholiken gefährlich sei“. In gleicher Weise trat C. dem von Prof. Thaddäus Dereser verfaßten Breviarium zum Gebrauch der Nonnen in der Erzdiöcese entgegen. Aus Carrich’s Feder ist der gegen einen Bonner Professor gerichtete Tractat: „De matrimonio dissolvendo per professionem religiosam“. Febronius (v. Hontheim) suchte er zu widerlegen. In Bonn u. Wien gab man sich Mühe den Druck dieser Schrift zu verhindern, doch vergeblich; mit dem imprimatur des Censors Dr. Gotf. Kaufmanns wurde die Schrift in Köln gedruckt. (Vgl. Bianco, Die alte Universität Köln Bd. 1.)
Carrich: Johann Matthias C., geb. zu Ehrenbreitstein 1738, † zu Köln am 21. Oct. 1813. Seine erste Bildung erhielt er im Jesuiten-Collegium zu Coblenz. Im J. 1755 trat er in den Jesuitenorden und 1760 erhielt er die Priesterweihe. Nachdem er zwei Jahre lang in Münster Logik und Metaphysik vorgetragen hatte, wurde er nach Paderborn geschickt, wo er ebenso in den philosophischen Disciplinen unterrichtete. Als die Paderborner Universität nach Büren verlegt wurde, siedelte er hierhin über und lehrte daselbst sechs Jahre lang die hebräische Sprache. Später ging er zur Exegese und Dogmatik über. Im J. 1769 wurde er nach Köln berufen, wo er, nach Erlangung des theol. Doctorgrades, Dogmatik, Moral und Kirchengeschichte vortrug. Bei der Aufhebung des Jesuitenordens 1773 erscheint er als confessarius, doctor u. professor theologiae. Auch nach der Aufhebung des Ordens blieb das Jesuitengymnasium unter der Bezeichnung celeberrimum gymnasium tricoronatum bestehen. C. blieb Lehrer daran und wurde 1780 zum Regens ernannt. Er bekleidete dieses Amt bis zur Aufhebung der Universität 1798. Vom J. 1788 ab bis 1793 war er Rector der Universität. Zur Verbesserung seiner äußern Lage erhielt er 1784 ein Canonicat am Stift St. Gereon. C. war ein entschiedener Vertreter der streng römisch-katholischen Grundsätze. An ihm hatte die freisinnige