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ADB:Bruno von Rappoltstein

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Artikel „Rappoltstein, Bruno von“ von Karl Friedrich Hermann Albrecht in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 306–312, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bruno_von_Rappoltstein&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 23:24 Uhr UTC)
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Rappoltstein: Bruno von R., gewöhnlich Herr von der Hohen Rappoltstein, um 1330 geboren (im J. 1344 war er noch unter seinen Jahren, und im Jahre 1386 schätzte ihn ein Notar von Arras auf 50 bis 60 Jahre). † Mitte Mai 1398. Sein Vater, Johannes von Rappoltstein, „Herr in der Oberstadt“, der älteste Sohn von Anselm’s (II.) jüngerem Bruder Heinrich, starb im J. 1362; seine Mutter Elisabeth von Geroldseck-Lahr war schon am 7. Februar 1341 verstorben. Die Ehe Beider war reich mit Kindern gesegnet. Die Urkunden nennen fünf Söhne (Johannes, Ulrich, Heinrich, Bruno und Hugo) und vier Töchter (Sophia, Elsa oder Elisabeth, Adelheid und NN., Gemahlin des Theobald von Blankenberg); Sophia und Elsa sowie Heinrich und Hugo wählten den geistlichen Stand. Durch den Tod von Anselm’s Söhnen und Enkeln und von Anselm’s kinderlosem Neffen Heinrich (er starb im J. 1351) wurde der gesammte, seit 1298 getheilt gewesene Besitz auf Johannes von der Oberstadt und seine drei weltlichen Söhne Johannes, Ulrich und Bruno vererbt. Die Verwaltung der Güter war lange Zeit eine gemeinschaftliche, anfangs unter dem Seniorat des älteren Johannes bis zu dessen Tode (im J. 1362) und dann noch bis zum Tode des jüngeren Johannes (im J. 1368). In den Urkunden wird Bruno von 1351 bis 1358 (24. März) vielfach im Verein mit seinen Brüdern, nie allein erwähnt. Von da an bis gegen Ende des Jahres 1360 begegnet uns sein Name nirgends, woraus ich schließen möchte, daß er in der Zwischenzeit sich mit Johanna von Blankenberg (Blamont)-Magnières, der Wittwe Heinrich’s von Faucogney, vermählt [307] hat und durch die Verwaltung ihrer in Lothringen, Burgund und in der Champagne gelegenen Besitzungen von den Rappoltsteinischen Landen fern gehalten worden ist: wenigstens trifft er unter dem 27. October 1360 Abmachungen in Betreff Blamont’scher Besitzungen. Auch macht seine Mitbetheiligung an dem großen, im März 1361 auf zwei Jahre geschlossenen Landfrieden für die Herzogthümer Lothringen, Luxemburg und Bar sowie seine im J. 1362 erfolgte Belehnung mit ausgedehnten, bisher nicht besessenen Lehen durch den Lothringer Herzog Johannes I. es äußerst wahrscheinlich, daß damals seine Interessensphäre mehr jenseits der Vogesen lag. Im folgenden Jahre diente er mit zwanzig Eleven dem genannten Herzog in einer Fehde gegen den Grafen von Vaudémont und den mit diesem Verbündeten Bandenführer Arnaut de Cervolle, gewöhnlich „der Erzpriester“ genannt; er erhielt dafür ein Dienstgeld von 2000 Gulden. Sechs Jahre später finden wir Bruno im Gefolge des Herzogs Philipp von Burgund, Bruders von König Karl V. von Frankreich: mit fünfzig Pferden erschien er in Gent und wohnte den Festlichkeiten bei, welche sich an die Vermählung des Herzogs mit Margaretha, des Erbtochter des Grafen Ludwig von Flandern, anschlossen. Dann begleitete er Philipp nach Paris und brach mit ihm am 15. Juli nach Rouen auf, wahrscheinlich um sich an der Landung in England zu betheiligen, zu deren Leitung der burgundische Herzog von seinem königlichen Bruder ausersehen war. Da aber die Ausführung dieses Planes unterblieb, weil Herzog Heinrich von Lancaster mit großer Heeresmacht in Calais landete (Mitte August des Jahres 1369), begleitete B. den Herzog Philipp in das Lager, welches dieser bei Tourneheim dem englischen Heere gegenüber bezog. Später, als Philipp, ohne daß es zu einem ernsteren Zusammenstoße gekommen wäre, den Rückzug antrat (12. September), ließ er Bruno mit andern Rittern und Knechten in Abbeville an der Somme als Besatzung zurück; aber wenige Wochen darauf wurde dieser, als er nebst acht andern Rittern den Commandanten der Stadt, Hugo von Chatillon, auf einem Erkundungsritte begleitete, durch einen Hinterhalt, den Nikokaus v. Löwen jenem gelegt hatte, mitgefangen und mußte nun dem englischen Heere, welches gerade von einem bis über Dieppe hinaus ausgedehnten Verwüstungszuge zurückkehrte, nach Calais folgen, wo er sich nach mehrmonatlicher Gefangenschaft durch ein erhebliches Lösegeld loskaufte. Wann er nach dem Elsaß zurückkehrte, wissen wir nicht; das erste sichere Zeugniß dafür, daß er wieder auf deutschem Boden weilte, ist vom 23. April 1370 datirt. Von nun an tritt Bruno in seinem Stammeserbe mehr in den Vordergrund. Er und sein älterer Bruder Ulrich waren jetzt die einzigen Inhaber der gesammten Rappoltsteinischen Herrschaft: sie hatten dieselbe nach dem Tode ihres ältesten Bruders (1368) getheilt. Aber beide wurden gleichermaßen von der Sorge um die Zukunft gequält; denn Ulrich hatte aus seiner ersten Ehe mit der Gräfin Herzlaude von Fürstenberg nur eine Tochter, Herzlaude, aus seiner zweiten Ehe mit der Herzogin Margaretha von Lothringen gar keine Kinder, und Bruno seinerseits mußte, nachdem ihm seine Gemahlin Johanna von Blankenburg-Magnières drei Töchter (Elisa, Johanna und Isabella) geboren hatte, die Hoffnung auf männliche Nachkommenschaft allgemach aufgeben. Vom Straßburger Bischof und von den österreichischen Herzogen war die Genehmigung zur Erbfolge der Töchter, vermuthlich durch Ulrich’s Bemühungen, unter dem 18. Mai bezw. 2. October 1369 bereits erlangt; schwieriger aber war es, die gleiche Vergünstigung für den eigentlichen Kern der Herrschaft, für die Baseler Lehen, zu erwirken. Dieser Aufgabe unterzog sich nun Bruno mit regem Eifer, und als er nach mancherlei Bemühungen im J. 1371 (17. Juni) sich die Zustimmung des Baseler Bischofs gesichert hatte, reiste er – wol im Bewußtsein, daß dieser im Widerspruche mit der von ihm beschworenen Lehensconstitution der Baseler [308] Kirche gehandelt habe – zweimal nach Avignon zum Papst Gregor XI., bei dem er denn auch schließlich die Bestätigung der betreffenden Urkunden durchsetzte (7. Mai 1372). Endlich aber war Bruno es auch, dem Kaiser Karl IV. als oberster Lehnsherr die feierliche Confirmation der von der Straßburger Kirche, von den österreichischen Herzogen und vom Baseler Bischof gewährten Verwilligungen ertheilte: das betreffende Instrument wurde am 5. Februar 1378 ausgefertigt. Daß es dabei nicht ohne die damals üblichen Geschenke zur Erwirkung günstiger Bescheide abgegangen ist, können wir uns wol denken, wenn Bruno selbst berichtet, die Reisen nach Basel, nach Avignon und an das kaiserliche Hoflager hätten ihm mehr denn 14 000 Gulden gekostet. Wenige Monate bevor Kaiser Karl IV. seine Zustimmung gab, war Bruno’s Bruder Ulrich gestorben, und dessen einzige Tochter hatte den von ihrem Vater besessenen Theil der Herrschaft, Hohenack, Groß-Rappoltstein und die Oberstadt umfassend, übernommen. Ihre im J. 1378 erfolgte Vermählung mit dem Grafen Heinrich von Sarwerden zog ihrem Oheim Bruno mancherlei Unannehmlichkeiten zu. Herzlaude nämlich, welche durch Vertrag vom 9. December 1372 – etwa 13 Jahre alt – mit dem damals elfjährigen Grafen Hans IV. von Habsburg-Laufenburg verlobt worden war, hatte noch bei Lebzeiten ihres Vaters die vollständige Impotenz ihres Verlobten erkannt und den Verkehr mit ihm gemieden; ihr Vater aber hatte auf dem Todbette als letzten Willen ausgesprochen, daß die Ehe nur vollzogen werden dürfe, wenn Graf Hans zuvor seine Mannheit unwiderleglich kund thue. Diesen Beweis aber konnte oder wollte derselbe nicht erbringen, und so vermählte sich denn Herzlaude mit dem Gatten, den ihr Ulrich eintretenden Falls bestimmt hatte. Seitdem verfolgten Graf Rudolf von Laufenburg und sein Sohn Hans das Rappoltsteinische Geschlecht in der rücksichtslosesten Weise: denn nicht nur, daß sie überall verbreiteten, Graf Heinrich von Sarwerden lebe mit Herzlaude in wilder Ehe, und Bruno habe seine Nichte um 12 000 Goldgulden verkauft – diese Summe hatte er als rückzahlbares Darlehen laut Urkunde vom 4. Juli 1378 erhalten –, sondern er erwirkte auch gegen Bruno (wegen Nichterfüllung des Verlöbnißvertrages – die betreffende Stelle ist leider arg corrumpirt) die Reichsacht. Diese wurde am 26. Februar 1379 von König Wenzel ausgesprochen, am 19. Juli desselben Jahres vom Hofgericht zu Rottweil, am 25. August des gleichen Jahres vom Landgericht zu Nürnberg und endlich am 8. März 1380 vom Hofrichter zu Nürnberg bestätigt. Dann aber erließ König Wenzel unter dem 8. Juni 1380 an den Landrichter zu Nürnberg die Weisung, Bruno aus dem Achtbuche zu streichen, weil Graf Rudolf denselben zu einer Zeit in die Acht gethan habe, wo beide Theile sich vereinbart hätten, vor Herzog Wenzel von Brabant, Luxemburg und Limburg ihr Recht zu nehmen. Ob eine Austragung des Streites erfolgt ist, oder ob die Sache schließlich eingeschlafen ist, wissen wir nicht; daß aber Graf Rudolf von Laufenburg zähe an seinem vermeintlichen Rechte festgehalten hat, beweisen zwei auf seinen Wunsch von dem Hofgericht zu Prag ausgestellte Urkunden vom 8. October 1382, deren eine die Bestätigung sämmtlicher Achtbriefe, die andere aber die Erklärung enthält, daß durch die Verweisung der Angelegenheit vor Herzog Wenzel von Brabant dem Kläger keine Schädigung seines Rechts erwachsen solle. Graf Hans jedoch, der sogar Meuchelmörder gegen Bruno ausgeschickt haben soll, nöthigte durch seine immer wieder erneuerten Verdächtigungen und Verleumdungen den Grafen Heinrich von Sarwerden dazu, daß er im J. 1393 von Papst Bonifacius IX. die Erklärung erwirkte, seine Ehe mit Herzlaude sei rechtsgiltig und legitim. Für Bruno entspann sich im J. 1384 ein weiterer Handel, der ihn wiederum in des Reiches Acht brachte. John Harleston, ein englischer Ritter, der in den Kämpfen zwischen England und Frankreich eine hervorragende Rolle gespielt und auf [309] seinen Plünderzügen die Blamont-Rappoltsteinischen Güter sowol in der Champagne als auch in Burgund heimgesucht hatte, gerieth in dem erwähnten Jahre, als er in Gesellschaft eines Priesters und zweier Edelknechte eine Wallfahrt nach Loreto angetreten hatte, mit seinen Begleitern in Bruno’s Gefangenschaft und versprach ein Lösegeld von 30 000 Franken. Da dieses aber nur zum geringsten Theile gezahlt wurde, blieb Harleston Jahre lang Brunos Gefangener, und alle Bitten und Aufforderungen, ihn freizugeben, von welcher Seite sie auch kommen mochten, fanden kein Gehör. Die Stadt Straßburg, deren Bürger Bruno seit dem 2. October 1383 war, und die vom englischen Königspaare und in dessen Auftrage vom Papst Urban VI. sowie von dem Herzog Johannes von Luxemburg angegangen wurde, Bruno zur Freilassung seines Gefangenen anzuhalten, machte zwar den Versuch, dem ihr kundgethanen Wunsche nachzukommen; aber da Bruno sein gutes Recht in beredter Weise nachwies, so beruhigten Meister und Rath ihr Gewissen, indem sie erklärten, der Handel gehe sie nichts an, denn die Zwistigkeiten, um deren willen der englische Ritter gefangen sei, reichten in eine Zeit zurück, da Bruno das Straßburger Bürgerrecht noch nicht besessen habe, und sie hätten daher ihren Bürger nicht zu zwingen. Eine ebenso lautende Erklärung gaben sie, wie es scheint, im Juni des Jahres 1387 dem Landvogte Stislaw von der Weitenmühlen, der in König Wenzel’s Auftrage nach Straßburg kam, um sie zu einem entschiedenen Vorgehen in der Sache aufzufordern. Nicht minder hartnäckig war der Widerstand, mit welchem Bruno allen Ermahnungen Wenzel’s begegnete. Diesen Widerstand schreibt man wol nicht mit Unrecht dem eigenthümlichen Dienstverhältniß zu, in welches er zu König Karl VI. von Frankreich getreten war (Urkunden vom 28. September 1386): für eine Summe von 8000 Franken in Gold hatte er sich anheischig gemacht, dem Könige von Frankreich beizustehen gegen den König von England und selbst im Nothfalle gegen den römischen König, seine Burgen und Schlösser für größere oder kleinere Besatzungen zu öffnen, etwaige Gefangene nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Königs freizugeben u. s. w. Den gefangenen Harleston, der von 1384 bis Anfang 1387 auf Hoh-Rappoltstein internirt gewesen war, ließ Bruno nach Burgund verbringen, wo derselbe unter der Aufsicht des Marschalls Guy de Pont gegen Ritterwort in freier Haft lebte: er hatte sich verpflichtet, nicht zu entfliehen und selbst wenn er von seinen Freunden befreit würde, binnen acht Tagen in die Gefangenschaft zurückzukehren. Schließlich aber verlor König Wenzel die Geduld; im J. 1388 (genaueres Datum unbekannt, doch jedenfalls vor dem 27. August) wurde Bruno in die Acht gethan, und im J. 1390 traf dasselbe Schicksal auch die Stadt Straßburg, angeblich weil sie den an sie ergangenen Weisungen, die Freigebung zu erwirken, nicht nachgekommen war. Straßburg knüpfte nun Unterhandlungen an, um die Lösung von der Acht zu erreichen, aber alle Bemühungen scheiterten an den Intriguen, die am Hofe des Königs wider die Stadt geschmiedet wurden. Glücklicher dagegen war Bruno, der durch Losgabe seines Gefangenen (1391?) nicht nur die Achtstilgung, sondern auch – gerade so wie nach der früheren Zurücknahme der Acht – neue königliche Vergünstigungen erlangte (1392, 31. März und 1. April). Zwischen ihm und der Stadt Straßburg hatte sich allmählich ein sehr gereiztes Verhältniß entwickelt. Bruno, der sich in beständiger Geldverlegenheit befand, hatte bei der Stadt sowie bei einzelnen Bürgern derselben große Geldsummen aufgenommen und war mit Entrichtung der Zinsen im Rückstande geblieben. Infolge dessen hatte er sich am 28. Februar 1388 verpflichtet, sämmtliche Zinsen bis zum 24. Juni desselben Jahres zu zahlen, widrigenfalls solle die Unterstadt Rappoltsweiler bis zur Zinstilgung an Meister und Rath von Straßburg übergeben werden. Die Zahlung unterblieb, und so übernahmen Abgeordnete des Straßburger [310] Raths (wahrscheinlich zu dem angegebenen Termine, ein sicheres urkundliches Zeugniß besitzen wir erst vom 6. October 1388) die Verwaltung der erwähnten Stadthälfte, am 6. März 1389 schlossen sie sogar mit der Oberstadt und dem Gebieter derselben, dem Grafen Heinrich von Sarwerden, einen Vertrag, betreffend das Verhältniß der beiderseitigen Einwohner. Diese Besetzung aber, trotzdem sie auf Grund feierlich beschworener Abmachungen erfolgte, versetzte Bruno in die äußerste Erbitterung: er knüpfte mit einigen Bürgern der Unterstadt verrätherische Verbindungen an und verdrängte mit deren Hilfe die Straßburger Verwalter (wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1390). Natürlich entspann sich aus diesem groben Vertragsbruche große Feindschaft; die Straßburger suchten Bruno, wo es nur ging, zu schädigen, und sie konnten ihm um so empfindlicher beikommen, da einer der Ihrigen, Heinrich von Müllenheim, seit dem 22. Juni 1387 Gemar als Pfand inne hatte. Bruno seinerseits schloß sich der Verschwörung derjenigen Grafen und Herren an, welche wie er den Straßburgern große Beträge schuldeten und durch einen Angriffskrieg die Tilgung dieser Schuldsummen zu erreichen, bezw. großen Gewinn zu machen hofften. Unter dem Vorgeben, sie wollten Straßburg wegen der Reichsacht belangen, schaarten sich unter dem Banner des Landvogts Borsiboy von Swinar der Straßburger Bischof Friedrich von Blankenheim, der Markgraf Bernhard von Baden, Graf Eberhard von Württemberg, Bruno von Rappoltstein und viele andere Grafen und Herren mit etwa 2000 Gleven. Das Land im Umkreise der Stadt wurde verwüstet, die Stadt selbst, die sich gut mit Vorräthen versehen hatte, litt wenig Schaden, trotzdem die feindlichen Heerhaufen fünf Monate lang vor derselben lagen (vom 8. September 1392 bis 18. Februar 1393). Aber die eigennützigen Hoffnungen, mit denen sich die Angreifer getragen hatten, wurden zunichte gemacht. Am 1. Januar 1393 erließ König Wenzel den Befehl, daß alle Kriege zwischen der Stadt und den Belagerern aufhören sollten; zwei Tage später gab er dem Bamberger Bischof Lamprecht, dem Kanzler Johannes, Bischof von Kamin, und dem Landvogt Borsiboy Vollmacht zwischen den Fürsten und Herren einerseits und der Stadt Straßburg andererseits alle Streitigkeiten beizulegen. Hierauf erfolgte am 4. Februar die feierliche Zurücknahme der Acht, und am 24. Februar beschworen die Fürsten und Herren zu Hagenau den Frieden. Die vom Könige angeordnete Regelung der zwischen den Einzelnen schwebenden Streitsachen verzögerte sich aus mancherlei Gründen, und es wurden nach und nach folgende Termine bestimmt, aber immer wieder aufgeschoben: 1393, 11. Mai, 8. Juni, 29. Juni, 28. October; 1394, 2. Februar und 1. Mai. Auch der letztgenannte Tag scheint nicht abgehalten zu sein; da jedoch seitdem die Angelegenheit nicht wieder berührt wird, gewinnt es ganz den Anschein, als wären alle sonstigen Zwistigkeiten bereits gütlich geschlichtet und gerichtet, mit einziger Ausnahme des Handels wegen der Pfandschaften Rappoltsweiler (Unterstadt) und Gemar; denn auch letzteren Ort hatte Bruno sich kurz vor Ausbruch des Krieges und vor Absendung des Fehdebriefes widerrechtlich angeeignet (24. August 1392). Nun war zwar bei der ersten Hinausschiebung des Schiedstages (Urkunde vom 14. März 1393) ausdrücklich hervorgehoben, daß Rappoltsweiler und Gemar bis zur rechtlichen Entscheidung in Bruno’s Händen verbleiben sollten, aber diese Entscheidung blieb eben aus, da Bruno sie auf jede Weise zu hintertreiben bemüht war. Endlich entschloß sich denn die Stadt Straßburg, in ehrlicher Fehde ihr und ihrer Bürger Eigenthum wieder zu gewinnen. Fehdebriefe wurden zwischen beiden Parteien gewechselt: auf Straßburgs Seite standen der Markgraf Hans von Hachberg, der Graf Johannes von Salm und eine große Zahl von Rittern und Knechten, für Bruno erklärten sich Graf Heinrich von Montfort, der Stülinger Landgraf Hans von Lupfen u. A. Allem Anscheine nach sollte [311] der Angriff Mitte October 1394 erfolgen, denn Meister und Rath von Straßburg forderten den Herzog von Oesterreich auf, ihnen wegen des Krieges mit dem Rappoltsteiner vom 13. October an die vertragsmäßig gelobte Oeffnung seiner Festen und Schlösser zu gewähren, und dementsprechend ermahnte der Herzog unter dem 17. October die Bürger von Oberbergheim, daß sie den Straßburgern, falls diese es begehrten, ihre Stadt öffneten. Aber den schon begonnenen Feindseligkeiten machte ein geharnischtes Verbot König Wenzel’s (vom 11. November 1394) ein Ende. Von Neuem kam es zu Verhandlungen, die durch Bruno’s Ausflüchte ohne jegliches Resultat verliefen: wo und vor wem auch immer getagt wurde, stets wiederholten sich dieselben theilweise ganz absurden Recriminationen des Beklagten, wofern er es nicht vorzog, den angesagten Tag zu versäumen. Bruno, im Stillen sich stützend auf Wenzel’s Gunst, die sich in der Verleihung wichtiger Vorrechte (Befreiung vom Landgericht, die Erlaubniß, silberne Pfennige zu prägen u. s. w.) kund that, wollte nicht im Geringsten nachgeben, so daß der Rath von Straßburg, nachdem er wiederum zwei Jahre lang an der Nase herumgeführt worden, von neuem Fehde ansagte und ins Feld zog. Am 12. October 1396 rückten die Straßburger unter Thomas von Endingen’s Führung in Oberbergheim ein, Tags darauf erhielt Bruno den Absagebrief, und von da an wurde Gemar energisch beschossen: die Einwohner aber setzten sich muthig zur Wehr und tödteten mehrere Leute von der Belagerungsmannschaft. Eine Zeit lang schien es, als solle diese Fehde größere Ausdehnung gewinnen, denn für beide Theile war von gewichtiger Seite Zuzug in Aussicht gestellt, bezw. schon unterwegs. Aber inzwischen wurde Bruno mürbe. Für den 27. und 28. October und dann wieder für die Zeit vom 29. October Mittags bis zum 30. Abends suchte er durch den Grafen Heinrich von Sarwerden Waffenstillstand nach, und diesem folgte dann – Dank der Vermittlung des Herzogs Leopold von Oesterreich – die Einstellung der Feindseligkeiten. Leopold übernahm der Stadt Straßburg gegenüber die Garantie, daß sämmtliche Summen, die Bruno ihr schuldete, durch Theilzahlungen gedeckt würden. Bei den Verhandlungen, die am 3. November zum Abschlusse gelangten, hatte man einen ungefähren Anschlag von 13 000 Gulden Hauptschuld und 8000 Gulden versessener Zinse zu Grunde gelegt; doch erwies sich derselbe bei genauerer Berechnung als um mindestens 4000 Gulden zu niedrig gegriffen. Bruno verpflichtete sich, alljährlich zur Lichtmesse 3000 Gulden zu entrichten, bis die Hauptschuld getilgt sei, und dann zum selben Termin jährlich 1500 Gulden, bis auch die aufgelaufenen Zinsen gedeckt seien; für den Fall aber, daß er diesen Verpflichtungen nicht nachkäme, gab er dem Herzog Leopold zur Sicherstellung die Unterstadt Rappoltsweiler, Burg und Stadt Gemar, die Landsburger Pfandschaft, ein Drittel von Ammerschweier, den Zehnten zu Kienzheim, sowie den Kirchensatz zu Breisach und Reichenweier, kurz: Alles, was ihm von der Herrschaft Rappoltstein gehörte. Seitdem führte Bruno ein etwas ruhigeres Leben, vor Allem war er auf die Regelung seiner Schuldverhältnisse bedacht. Im Herbst 1397 war er, wie wir aus einem Briefe des österreichischen Herzogs erfahren, sehr leidend, und am 13. oder 14. Mai 1398 endete der Tod sein bewegtes, unruhvolles Leben. Er hatte alle seine Geschwister überlebt, denn seine Schwester Elisabeth, Aebtissin von Erstein, war ebenso wie der Graf Heinrich von Sarwerden, der Gemahl seiner Nichte Herzlaude, im J. 1397 gestorben. Nach dem Tode seiner Gemahlin Johanna von Blankenberg-Magnières (um 1380) hatte sich Bruno (um 1381) mit Anna oder Agnes – beide Namen kommen in den Originaldocumenten vor – von Granson vermählt, die ihm in etwa elfjähriger Ehe drei Söhne, Smaßmann, Johannes und Ulrich, und eine Tochter schenkte. Letztere war schon im November 1396 mit Hans Ulrich vom [312] Huse verheirathet. Von den damals noch minderjährigen Söhnen pflanzte nur Smaßmann später das Geschlecht fort, und dieser war es auch, der den gesammten Herrschaftsbesitz wieder in seiner Hand vereinigte, denn da auch die Ehe, welche Herzlaude mit dem Landgrafen von Stülingen Hans von Lupfen einging, kinderlos blieb, fiel nach dem Tode des genannten Landgrafen ihr Herrschaftsantheil an das Rappoltsteinische Geschlecht zurück. Zur Zeit, da Bruno starb, lebten von den oben erwähnten drei Töchtern erster Ehe noch Johanna, Gemahlin Volmar’s von Geroldseck (später des Grafen Egon von Kiburg), und Isabella, seit dem Jahre 1396 Wittwe Wilhelm’s von Vergy. Beide zusammen mit Blancheflor, der Tochter ihrer vor dem 20. März 1377 verstorbenen Schwester Elisa und Burchard’s von Finstingen, theilten im J. 1381 die ausgedehnten Besitzungen, welche ihre Mutter, Johanna von Blankenberg-Magnières, und ihre Tante, Margaretha von Blankenberg-Püttlingen, Wittwe des ohne Nachkommen verstorbenen Grafen Johannes von Salm des Jüngeren, in Lothringen, Burgund und in der Champagne hinterlassen hatten.