Zum Inhalt springen

ADB:Bornitz, Jakob

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Bornitz, Jakob“ von Wilhelm Roscher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 175–176, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bornitz,_Jakob&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:11 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Bornhauser, Thomas
Nächster>>>
Bornmeister, Simon
Band 3 (1876), S. 175–176 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Jakob Bornitz in Wikidata
GND-Nummer 124370675
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|3|175|176|Bornitz, Jakob|Wilhelm Roscher|ADB:Bornitz, Jakob}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=124370675}}    

Bornitz: Jakob B., in gewissem Sinne der erste systematische Volkswirthschaftslehrer der Deutschen und insofern ganz wohl mit dem gleichzeitigen Montchretien, Verfasser des Traicté de l’oeconomie politique (1615) zu vergleichen. Von Bornitz’ äußerem Leben wissen wir nur, daß er zu Torgau geboren war, dann aber als Doctor juris und kaiserlicher Rath zu Schweidnitz lebte. Bei den Kaisern Rudolf II. und Matthias scheint er etwas gegolten zu haben; wenigstens rühmt er sich, ihre regalia, feuda, privilegia et reservata seien ihm commissa et concredita gewesen. Im dreißigjährigen Kriege litt er, ohnehin kränklich, [176] viel Noth durch die Soldaten, die ihm z. B. seine Bibliothek raubten. – Seine Hauptschriften sind: „Discursus politicus de prudentia politica comparanda“ (1602). „De nummis in republica percutiendis et conservandis“ (1604 geschrieben, aber erst 1608 gedruckt), worin nicht blos die Lehre vom Geld- und Münzwesen, sondern auch die obersten Grundsätze der Volkswirthschafts- und Handelspolitik im Allgemeinen vorgetragen werden. „De majestate politica et summo imperio ejusque functionibus“ (1610). „De praemiis in republica decernendis“ (1610). Seine Finanzwissenschaft: „De aerario sacro, civili, militari, communi et sacratiori, ex reditibus publicis tum vectigalibus et collationibus singulorum ordinariis et extraordinariis conficiendo“ (1612). Endlich der Kaiser Ferdinand II. gewidmete „Tractatus politicus de rerum sufficientia in republica et civitate procuranda“ (1625), eine Art Encyklopädie der Privatwirthschaftszweige, aus volkswirthschaftlichem Gesichtspunkte entworfen, deren Hauptverdienst in ihrer systematischen Vollständigkeit und Natürlichkeit besteht. B. lehnt sich, wie die meisten damaligen Staatsgelehrten, vornehmlich an Bodinus an, übrigens viel mehr mit juristischer als theologischer Färbung, aber auch schon mit einiger Hinneigung zum monarchischen Absolutismus, obwol er dem in jener Zeit aus Frankreich eindringenden Regalismus, der alle Staatsthätigkeit zu einer finanziell-lucrativen machen wollte, sich kräftig widersetzt. Vom Gelde hat B. ziemlich dieselben richtigen Ansichten, wie sie von Oresmius bis auf G. Agricola bei den besten Köpfen geherrscht hatten. Doch gehörte er später dem sog. Mercantilsystem insofern an, als er großes Gewicht auf die Verhütung der amissio nummorum legt. Sowol die Bergbau-, wie die Handelspolitik sollen vornehmlich auf Vermehrung der Geldmenge achten. Indeß stehen für B. hierbei die Gründe der Luxus- und Münzpolizei noch vor denen der Handelsbilanz im Vordergrund. Eine ausführliche Darstellung seines Systems gab der Unterzeichnete in: Die deutsche N.-Oe. an der Grenzscheide des 16. und 17. Jahrhunderts: Abhandlungen der königl. sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, histor.-philolog.[WS 1] Classe, Bd. IV. (1865).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage:  istor.-philolog.