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ADB:Bartels, August Christian

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Artikel „Bartels, August Christian“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 85–86, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bartels,_August_Christian&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:13 Uhr UTC)
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Bartels: August Christian B., um das kirchliche Leben im Herzogthum Braunschweig verdienter Theologe, geb. 9. Dec. 1749 zu Harderode, woselbst sein Vater als einer der kenntnißreichsten und verdienstvollsten Geistlichen des Landes lebte, † zu Wolfenbüttel 16. Dec. 1826. Er studirte in kümmerlichen Verhältnissen von Michaelis 1769 bis 1773 in Halberstadt und Göttingen Theologie, wurde im Dec. 1773 Prediger an der Jacobikirche in Eimbeck und 1778 durch Wahl der Gemeinde an der Martinikirche in Braunschweig. Hier erwarb er sich durch seine lichtvollen, stets auf das Praktische gerichteten Predigten den Ruf eines ausgezeichneten Kanzelredners. Seine amtliche Wirksamkeit wurde getrübt durch den Streit, in welchen er mit seinem geachteten, aber zelotischen Amtsbruder, Joh. Wilh. Wolfg. Breithaupt (s. d.) gerieth, welcher in einer Reihe von Controverspredigten die persönliche Existenz des Teufels gegen B. verfocht. Die von letzterem erlassene: „Collegiale Zuschrift etc., mit der Bitte um collegialische Eintracht“, 1768,[WS 1] hatte nicht den gewünschten Erfolg. Eine von B. abgelehnte Berufung als Prediger an die St. Nicolaikirche in Hamburg hatte die Folge, daß Herzog Karl ihn 1789 zu Jerusalem’s Nachfolger als Hofprediger und Abt zu Riddagshausen ernannte. In diesem Amte, sowie als erster geistlicher Rath im Consistorium zu Wolfenbüttel und als Director des Prediger-Seminars zu Riddagshausen, Propst des Kreuz- und des Aegydienklosters und Mitglied der Prälatenbank der Landstände des Herzogthums Braunschweig, sowie später des landständischen Ausschusses und seit 1818 als Vice-Präsident des Consistoriums zu Wolfenbüttel erwarb er sich bei seiner umfassenden Gelehrsamkeit und seiner besonnenen, rastlosen Thätigkeit um religiöse Aufklärung und Bildung der evangelischen Geistlichkeit, besonders durch Einführung der Synodalordnung (1801) und der Kirchen- und Schulvisitation, auch der Verbesserung des Schulwesens, der Haltung des Cultus und der Ausbildung der Landesverfassung bleibende Verdienste. 1810 ertheilte ihm die Universität Helmstedt das theologische Doctordiplom und am 21. Dec. 1823 beging er das Jubelfest seiner fünfzigjährigen Amtsthätigkeit, bei welcher Gelegenheit ihm besonders durch das von der Geistlichkeit des Landes gestiftete Bartels’sche Stipendium für Studirende der Theologie hohe Anerkennung zu Theil ward. Es erschien bei diesem Anlaß von Ph. M. Bank die „Denkschrift für die Freunde und Verehrer des Abts und Vicepräsidenten Bartels“, 1824. Sein von Neumann gemaltes Portrait befindet sich in der Wolfenbüttler Hauptkirche. Neben zahlreichen Predigten (vgl. Meusel, G. T.) und Beiträgen zu verschiedenen Zeitschriften schrieb B. „Ueber den Werth und die Wirkung der Sittenlehre Jesu. Eine Apologie derselben gegen das s. g. einzig wahre System der christlichen Religion“, 1788, 89. 2 Theile. Mit Küster gab er „F. R. A. Henke’s Predigten auf alle Sonntage [86] und Feste im Jahre“ 1787–89 heraus. Zu der Gedächtnißfeier der Universität Helmstedt schrieb er: „Die Verdienste der Universität Helmstedt um die Beförderung der christlichen Denkfreiheit in unserm Vaterlande“, 1822. – Vgl. Neues vaterl. Archiv für Hannover und Braunschweig von Spangenberg. 1827. Bd. II. S. 304 f. – Bartels’ ältester Sohn war der 1838 verstorbene geheime Medicinalrath Ernst B. zu Berlin (s. d.), sein jüngster Sohn, geb. zu Braunschweig am 4. Dec. 1781, † am 20. Oct. 1868 als Abt des Klosters Riddagshausen und Superintendent der Inspection Querum, hat sich gleich dem Vater als Kanzelredner ausgezeichnet und durch Herausgabe von Predigten und Predigtsammlungen bekannt gemacht.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die „Collegiale Zuschrift…“ erschien 1788, nicht 1768.