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ADB:Barnim VI.

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Artikel „Barnim VI. (VIII.)“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 77–79, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barnim_VI.&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:19 Uhr UTC)
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Barnim VI. (VIII.) († 1405) und Wartislav VIII. († 1415) folgten ihrem 1394 verstorbenen Vater Wartislav VI. in der Regierung des seit 1393 wiederum vereinigten Herzogthums Pommern-Wolgast; beide von Anna, der Tochter Johanns von Stargard, nach 1363 geb. Nach Schlichtung der in Stralsund zwischen Rath und Bürgerschaft entstandenen Zwietracht, bekämpften sie, mit der Hansa und der nordischen Margaretha verbündet, kräftig das Unwesen der Seeräuberei auf dem baltischen Meere, bis in Folge einer Veruneinigung mit den Bundesgenossen sich B. VI. sogar selbst an die Spitze eines Vitalienbrüderzuges stellte. Dadurch wurde das Verhältniß zur Hansa wie zum Deutschen Orden ein höchst gespanntes, zumal der Herzog, trotz der 1398 zu Lübeck eingegangenen eidlichen Verpflichtung zur Theilnahme an der Verfolgung der Piraterei, selbst auf einem Raubzuge ertappt und mit Verlust heimgeschickt ward. Nach gänzlicher Verdrängung der Vitalienbrüder aus der Ostsee kehrte Ruhe in das Küstengebiet derselben ein, und pflegten die Herzoge den Landfrieden mit allem Eifer, um mit ungeschwächter Kraft aus den märkischen Verwirrungen den größtmöglichen Vortheil zu ziehen. Bei dem um die Uckermark [78] wiederholt ausbrechenden Streite behaupteten sich die pommerschen Herzoge beider Linien im Besitz derselben gegen den Markgrafen Jobst. Wenzels Absetzung und die Wahl des ohnmächtigen Ruprecht von der Pfalz blieben auch im nördlichen Deutschland nicht ohne verwirrenden Einfluß auf den bis dahin mühsam erhaltenen Landfrieden. Herzog B. VI. betheiligte sich mit Albrecht v. Mecklenburg sogar persönlich an einem Rachezuge gegen Lübeck, ward geschlagen und selber schwer verwundet, kämpfte dafür jedoch theilweise glücklich in der Mark, sodaß die Uckermark auch bei dem siegreichen Vordringen Dietrichs von Quitzow bis zur Ankunft der Hohenzollern den Pommern verblieb. Herzog B. VI. erlag einer im Jahre zuvor ausgebrochenen Seuche am 23. Sept. 1405 zu Püttenitz bei Damgarten, auf einer Wallfahrt nach Kenz begriffen, woselbst er in einem prunkvollen Katafalk beigesetzt ward. Für die minderjährigen Prinzen Barnim VII. (IX.) und Wartislav IX. führte der Vaterbruder Wartislav VIII. von jetzt ab die Alleinregierung, verglich sich zu Marienburg am 28. März 1406 mit dem Hochmeister, trat eine Wallfahrt nach Rom an und kehrte vom Papst Gregor XII. mit einer güldenen Rose beschenkt in die stürmisch bewegte Heimath zurück. Schon bevor nämlich Johann Huß 1402 die Losung zum Kampfe gegen die Curie gab, machte sich in Norddeutschland und besonders auch in Pommern eine feindliche Stimmung gegen Klerus und Kirche in ihrer Entartung bemerkbar. Als man in Stralsund die Einkünfte der Geistlichkeit zu schmälern begann, griff der Oberpfarrherr Kurd Bonow, mit seinem adligen Anhange die Stadt ohne Absage an und verwüstete deren Gebiet, wogegen die Einwohnerschaft mehrere mit Kurd Bonow heimlich verbündete Priester verbrannte, dafür aber vom Bischof von Schwerin mit dem Bann belegt ward, gegen den die Stadt nach vergeblicher Vermittelung des Landesherzogs und des skandinavischen Königs Erich Klage beim Vatican selbst erhob. Nachdem die den Stralsundern günstige Bulle Gregor’s XII. von Rimini aus durch dessen Absetzung zu Costnitz hinfällig geworden war, brachten die Herzöge von Meklenburg-Stargard und Pommern-Wolgast im Dec. 1409 zu Stralsund einen Sühnevertrag zu Stande, durch den jedoch der Anstifter aller Unruhen, Kurd Bonow nicht nur unangetastet blieb, sondern sogar in seinen Ehren und Würden bestätigt ward. Hieraus ging ein urkundlich nicht genau nachzuweisender Streit zwischen den Städten Stralsund, Greifswald, Anklam und Demmin und dem Landesherrn hervor, in dem Wartislav selbst vor Greifswald rückte; indeß ward die Fehde durch Vermittelung der drei übrigen Städte vertagt und Ostern 1415 definitiv beigelegt. Bei dem zwischen den Herzögen von Pommern-Stettin und den nunmehr in der Mark herrschenden Hohenzollern um die Uckermark und die Reichsunmittelbarkeit ausbrechenden Streite näherte sich Wartislav VIII. dem staatsklugen Oheim, Friedrich von Nürnberg, dessen Tochter Margarethe sich mit seinem ältesten Sohne Wartislav verlobte; und so kam es, daß er bei dem später folgenden offenen Kampfe nicht nur müßig blieb, sondern auch mit dem Hohenzoller für sich und Barnim’s VI. Nachkommenschaft ein bis zu seinem Lebensende treu bewahrtes Schutz- und Trutzbündniß abschloß. Nachdem er die interimistische Verwaltung seines Landes der Gemahlin und dem Archidiaconus von Tribsees und zeitweilig erwählten Administrator der pommerschen Kirche, Kurd Bonow, übergeben hatte, begleitete er Friedrich von Hohenzollern auf das Concil zu Costnitz, um vom Kaiser Sigismund belehnt zu werden, und hängte daselbst als Zeichen seiner persönlichen Anwesenheit den Schild des halben weißen Greifen im rothen Felde über der Schachtafel aus. In Folge daheim ausgebrochener Unruhen reiste er noch vor der Katastrophe des Papstes Johann XXIII. und der Verbrennung des Johann Huß in sein Land zurück, woselbst er Frieden stiftete und die letzten Lebenstage in ungestörter [79] Ruhe verbrachte. Er starb gegen Ende August 1415 und fand seine Grabstätte in der Pfarrkirche zu Wolgast.

Barthold, Geschichte von Rügen und Pommern III p. 543 – IV p. 23.