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ADB:Bardili, Christoph Gottfried

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Artikel „Bardili, Christoph Gottfried“ von Arthur Richter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 55–56, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Bardili,_Christoph_Gottfried&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:34 Uhr UTC)
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Bardili: Christoph Gottfried B., geb. 18. Mai 1761 zu Blaubeuren, † 5. Juni 1808 zu Mergelstetten, ein Vetter Schelling’s, mit dem er die ersten Stadien der Entwickelung theilt. 1786 finden wir ihn als Repetent am theologischen Stift in Tübingen, 1790 als Professor der Philosophie an der Karlsschule und 1795 als Professor am Gymnasium zu Stuttgart; auch erhielt er den Titel eines Hofraths. B. ist eine pseudogeniale Natur, zu bedeutend für die untergeordneten Verhältnisse, in denen er lebte und für die Zurücksetzung, die er von Zeitgenossen erfuhr, aber zu wenig entwickelt, um wirklich nach Form und Inhalt hervorragendes zu leisten. Er hat sich selbst durch die wüste Form seiner Hauptschrift, seine maßlose Selbstschätzung und sein rücksichtsloses Auftreten gegen Andere am meisten geschadet. Dennoch muß anerkannt werden, daß er auf die Entwickelung Schelling’s und namentlich auf die Ausbildung der Logik durch Hegel von deutlichem Einfluß gewesen ist, so wegwerfend ihn auch beide Philosophen behandelt haben. – B. ging vom Studium des Alterthums aus und beschäftigte sich zuerst mit der historischen Entwickelung von Begriffen; hierher gehört: „Epochen der vorzüglichsten Begriffe“, 1788. Dann warf er sich besonders auf den praktischen Theil der Kant’schen Philosophie und die Psychologie. Dieser Epoche seiner Entwicklung gehören die Schriften an: „Sophylus oder Sittlichkeit und Natur als Fundamente der Weltweisheit“, 1794. „Allg. praktische Philosophie“, 1795, „Ueber den Ursprung des Begriffs der Willensfreiheit“, 1796. „Ueber die Gesetze der Ideenassociation“, 1797. Eine [56] neue Wendung nahm er in: „Briefe über den Ursprung der Metaphysik“, 1798. Er suchte darin die Philosophie und Aesthetik zu begründen, indem er Alles auf das Gefühl zurückführte. Er vertheidigte einen Pantheismus, der den Menschen zu einem Theil des beseelten Alls macht. Nun folgte die Hauptschrift, deren Titel bereits wunderlich genug ist: „Grundriß der ersten Logik, gereinigt von den Irrthümern bisheriger Logiken überhaupt, der Kant’schen insbesondere; keine Kritik, sondern eine medicina mentis, brauchbar hauptsächlich für Deutschlands kritische Philosophen“, 1800. „Der Berliner Akademie der Wissenschaften, den Herren Herder, Schlosser, Eberhard, jedem Retter des erkrankten Schulverstandes in Deutschland, mithin auch vorzüglich dem Herrn Friedrich Nicolai, widmet dies Denkmal die deutsche Vaterlandsliebe“. Denselben Standpunkt, wie diese Schrift, nehmen auch die „Philosophische Elementarlehre“, 1802, 1806, und die Beiträge Bardili’s zu Reinhold: „Beiträge zur leichtern Uebersicht des Zustandes der Philosophie beim Anfang des 19. Jahrhunderts“, 1801 ff. ein. – B. hat an Kant auszusetzen, daß bei ihm Logik und Metaphysik auf philosophischer Grundlage beruhen, und daß er demnach das Denken nur als subjectiven Akt der Intelligenz auffasse. Dem gegenüber wollte er das Denken als die weder objective noch subjective Thätigkeit der Vernunft angesehen wissen und faßte zuerst die Idee einer Logik, die zugleich Ontologie ist, da sie das Denken selbst als das Sein der Dinge betrachtet. Durch diese Grundanschauung legte B. die Grundlage für den logischen Pantheismus des Hegel’schen Systems. B. fand seiner Zeit nur bei C. L. Reinhold Anerkennung, mit dem er einen „Briefwechsel über das Wesen der Philosophie und das Unwesen der Speculation“ (München 1804) führte. Die Geschichtsschreibung der deutschen Philosophie wird aber bei ihm eine keimartige und unvollkommene Entwickelung einer der Schelling-Hegel’schen Philosophie verwandten Weltansicht zu erkennen haben.

J. E. Erdmann, Geschichte und Entwickelung der deutschen Speculation seit Kant, Bd. I. S. 479 ff.