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ADB:Balke, Hermann

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Artikel „Balke, Hermann“ von Karl Lohmeyer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 20–21, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Balke,_Hermann&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 04:19 Uhr UTC)
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Balko: Herrmann B.[1] (Balco), wahrscheinlich einer märkisch-niedersächsischen Familie entsprossen, der erste Landmeister des Deutschen Ordens in Preußen, der Mann also, welchem Preußen unmittelbar den Anfang der schließlich auch durchgeführten Christianisirung und Germanisirung zu verdanken hat. Nachdem der polnische Herzog Konrad von Kujavien dem Deutschen Orden das damals polnische Kulmerland geschenkt und, soviel an ihm war, die Eroberung des heidnischen Preußenlandes gestattet, und nachdem Kaiser Friedrich II. dem Meister des Ordens und seinen Nachfolgern beide Lande als Reichslehen verliehen hatte, wurde B. als Landmeister für Preußen dorthin gesandt und erschien mit einigen Unterbeamten, mehreren gewöhnlichen Ordensrittern und einer Kriegerschaar 1230 an der Weichsel, um die Eroberung zu beginnen. Wieviel er im Einzelnen an den Kämpfen, welche zunächst von Thorn aus an dem östlichen Ufer der Weichsel hinab und längs der Küste des frischen Haffs geführt wurden, persönlich theilgenommen hat, vermag man nicht genau zu übersehen, da die Chronisten, deren ältester fast ein Jahrhundert später schrieb, darüber meist schweigen. Während seiner beinahe zehnjährigen Verwaltung wurden aber Kulmerland, Pomesanien, Pogesanien und der nördliche Theil des Ermlandes bis Balga hin unterworfen. Nach der Verschmelzung des durch eine unglückliche Schlacht fast zu Grunde gerichteten livländischen Ordens der Schwertbrüder mit dem Deutschen Orden (1237) erhielt B. auch die Würde eines Meisters für die dadurch gewonnenen Gebiete (Livland, Kurland und Theile von Estland). Mit der Eroberung Preußens ging die Besetzung der gewonnenen Landstriche mit deutschen Colonisten, Stadtbürgern und Landleuten, gleich von Anfang an Hand in Hand: die Städe Thorn, Kulm, Rehden, Marienwerder und Elbing sind durch B. gegründet und erhielten zum Theil auch noch von ihm selbst ihre Handfesten; aus dem J. 1236 datirt die älteste uns erhaltene Belehnungsurkunde eines größeren Gutsbesitzers eines edeln Herrn Dietrich von Tiefenau in der Umgegend von Marienwerder. Das Grundgesetz, welches für die Ansetzung deutscher Bewohner auf dem platten Lande überall in Preußen maßgebend wurde, und aus welchem auch die Rechte und Freiheiten fast aller preußischen Städte geflossen sind, ist die sogenannte kulmische Handfeste geworden, mit welcher B. am 28. Dec. 1233, wie es scheint gemeinsam mit dem Hochmeister Hermann von Salza, die beiden ältesten Städte Thorn und Kulm bewidmet hat. – In den durch die Vereinigung mit den Schwertbrüdern [21] gewonnenen Landen konnte der Deutsche Orden nicht Alles, was seine Rechtsvorgänger als das Ihrige betrachten zu dürfen geglaubt hatten, festhalten, da die Dänen, welche bei der Eroberung Estlands mitgewirkt hatten und deren König Waldemar der Sieger dem Papste angenehmer war als die dem staufischen Kaiser Friedrich II. treu anhängenden Deutschen Ritter, nicht leer ausgehen wollten. Als Waldemar schließlich mit Gewalt drohte, hielt der Hochmeister es für gerathener hier ein Opfer zu bringen als der guten Sache einen unversöhnlichen und gefährlichen Gegner zu erhalten, und der Landmeister mußte in dem Vertrage zu Steensby auf Seeland (7. Juni 1238) Estland von Reval ab bis zur Narowa in der Gewalt der Dänen lassen, in welcher es volle hundert Jahre verblieb. Nach Abschluß dieses Vertrages, der den Deutschen in Livland durchaus nicht behagte, kehrte B. nicht mehr in die Lande seiner amtlichen Wirksamkeit, wo zunächst Stellvertreter seine Würde versahen, zurück; er erscheint nur einmal noch in Würzburg und starb in Deutschland 5. März, wahrscheinlich im J. 1239 (nicht, wie sehr viel spätere Ueberlieferung will, am Michaelistage 1238 auf der preußisch-pommerischen Burg Zantir).

Joh. Voigt, Geschichte Preußens, II. Bd; Rethwisch, Die Berufung des Deutschen Ordens gegen die Preußen, Berlin 1868; A. Büttner, Die Vereinigung des livl. Schwertbrüderordens mit dem Deutschen Orden, in: Mittheilungen aus dem Gebiete der Geschichte Livlands, XI. Bd., 1868; v. Mülverstedt, Die Heimath etc. Hermann Balks, in: Zeitschrift für preußische Geschichte etc., VI. Jahrg., Berlin 1869.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 20. Z. 19 v. o. l.: Balke: Hermann B. [Bd. 2, S. 798]