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ADB:Albrecht IV. (Erzbischof von Magdeburg)

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Artikel „Albrecht IV., Erzbischof von Magdeburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 267–268, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Albrecht_IV._(Erzbischof_von_Magdeburg)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:40 Uhr UTC)
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Albrecht IV., Erzbischof von Magdeburg von 1383–1403, war ein geborener Edler von Querfurt. Während seines Aufenthaltes in Rom, wo er sich um das Bisthum Merseburg bewarb, wurde er nach dem Tode Erzbischof Friedrichs (1382 Nov. 9) vom Mageburger Domcapitel einhellig zu dessen Nachfolger erwählt. Seine Regierungszeit ist für das Magdeburger Land keine allzu glückliche gewesen: sie wird fast ausschließlich ausgefüllt durch zahlreiche Fehden, in die Erzstift und Stadt Magdeburg mit der Mark Brandenburg und dem Herzog Rudolf von Sachsen verwickelt wurden, sowie durch vielfache Streitigkeiten zwischen ihm und der Stadt Magdeburg. Dazu kam noch, daß A. seit 1395 als Kanzler König Wenzels seine Zeit und Kraft mehr den Interessen Böhmens und des Reiches zuwandte, als denen seines Erzstiftes. Die anarchischen Zustände in der Mark Brandenburg seit dem Tode Karls IV. zogen die angrenzenden Länder, vor Allem das Magdeburgische, in stete Mitleidenschaft. Die Fehden gegen die Mark, theils vom Erzbischofe in Verbindung mit der Stadt Magdeburg, theils von jenem oder dieser allein unternommen, ziehen sich mit geringen Unterbrechungen unter wechselndem Glücke durch die Jahre 1385–1400. Zu gleicher Zeit (1396) unternahm noch Herzog Rudolf von Sachsen, man weiß nicht aus welchem Grunde, einen Einfall ins Magdeburgische. Die Magdeburger unter Anführung des Dompropstes Heinrich von Warberg erlitten bei Jüterbogk eine Niederlage und mußten ihre Gefangenen mit schwerem Gelde auslösen.

Das Verhältniß Erzbischof Albrechts zur Stadt Magdeburg, anfangs ein gutes, erlitt bereits 1385 einen harten Stoß durch sein Verlangen, daß die Bürger sich dem vom König Wenzel bestätigten sächsischen Landfrieden, der aber deren Selbständigkeit stark beeinträchtigte, fügen sollten. Ernster wurden die Irrungen zwischen beiden Theilen, als der Erzbischof im J. 1401 eine schlechtere Münze schlagen ließ. Das Domcapitel wurde durch den Rath von der Gährung in der Bürgerschaft unterrichtet, so daß dieses sammt den Mitgliedern der Collegiatstifter es vorgezogen, die Stadt zu verlassen. Durch die Umsicht des Rathes kam zwar ein Vertrag zu Stande, der das Münzwesen regelte, aber kurze Zeit nachher erhoben sich neue Zwistigkeiten wegen verschiedener Ansprüche seitens des Domcapitels. Noch ehe dieselben beigelegt wurden, brach am 14. Sept. 1402, gleichfalls wegen der Münze, ein Aufstand in der Stadt aus. Die Aufrührer zerstörten die erzbischöfliche Münze, zogen nach dem unter der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs stehenden Neuen Markte, richteten hier viel Verwüstungen an, begaben sich dann nach der Altstadt zurück und setzten hier einen neuen Rath ein. Dieser erließ unter Pression der Führer des Aufstandes ein neues Münzgesetz, das aber die schädlichsten Wirkungen für die Stadt hatte. Erzbischof A. verklagte die Stadt, nachdem von Seiten der aufständischen Partei seine Bereitwilligkeit zu einem billigen Vergleiche zurückgewiesen war, vor dem Dompropst zu Hildesheim. Der Stadt Magdeburg dorthin abgesandte Vertreter wurden bei ihrer Rückkehr von Ludolf von Warberg, dem Bruder des Dompropstes, gefangen genommen und dadurch die Verhandlungen in die Länge gezogen. Die Stadt wurde mit dem Interdicte belegt und vor das Landfriedensgericht nach Salze geladen. Die Magdeburger, von befreundeter Seite gewarnt, hier zu erscheinen, blieben aus. Der Erzbischof erhob Klage gegen die Magdeburger und beschwor, daß der ihm und der Geistlichkeit durch den Aufstand zugefügte Schaden sich auf 40000 Mark beliefe. Nach mancherlei Weigerungen seitens der Bürgerschaft kam endlich durch Vermittlung des Grafen Günther von Schwarzburg zwischen beiden Theilen am 26. Febr. 1403 ein Vertrag zu Stande, wonach die Stadt sich verpflichtete, die zerstörte erzbischöfliche Münze wieder aufzubauen, das Dorf Hohendodeleben, das früher vom Erzstifte an die Stadt verpfändet war, an dasselbe zurückzugeben, 2000 Schock Kreuzgroschen zu zahlen etc. Auch mit dem Domcapitel verglich [268] man sich wenige Monate nachher (1. Mai). Bald darauf, am 12. Juni, starb Erzbischof A.

Magdeburger Schöppenchronik (Städte-Chroniken VII.) S. 286–314. (Chron. Magdeb. bei Meibom, Scriptt. Rer. German. T. II. p. 350 ss.) Sagittarius bei Boysen, Histor. Magazin IV. 54–79.