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Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen/Huldrich Zwingli

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Textdaten
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Autor: Ludwig Bechstein
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Titel: Huldrich Zwingli
Untertitel:
aus: Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebensbeschreibungen, S. 403–404
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1854
Verlag: Georg Wigand's Verlag
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Originalherkunft:
Quelle: Google und Commons
Kurzbeschreibung:
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Bearbeitungsstand
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Huldrich Zwingli.
Geb. d. 1. Januar 1484, gest. d. 11. Oct. 1530.


Der dritte im reformatorischen Ruhmesbunde! Luther, Calvin und Zwingli, das große Dreigestirn des sechzehnten Jahrhunderts in seiner geistigen kirchenverbessernden Bewegung. Geboren in der Grafschaft Toggenburg zu Wildenhausen, wo sein Vater als Amtmann mit zahlreicher Familie lebte, war Zwingli unter 8 Brüdern der dritte, genoß den zu höhern Studien vorbereitenden Schulunterricht zu Bern und wandte sich dann, um Philosophie und Theologie zu studiren, nach Wien und Basel. Er wurde in Basel Rector zu St. Martin und erwarb 1506 die Magisterwürde; im Jahr 1506 nahm er einen Ruf als Prediger zu Glarus an. Eine Reihe von Jahren verwaltete er dieses Amt mit aller Treue; es gab ihm Muße zur Forschung, welche ihn durch eifriges selbstständiges Studium der Bibel die Gebrechen der Kirche gewahr nehmen ließ. Als in den Jahren 1512 bis 1515 die Schweizerkantone vom Papst gegen Frankreich zum Kriege aufgeboten wurden, zog Zwingli mit der Mannschaft von Glarus als Feldprediger, und empfing dafür zwei Jahre lang vom Papst ein Gratiale von 50 fl. Nach Beendigung des Krieges erhielt er eine Berufung zum Prediger in Maria Einsiedeln, dem berühmten Wallfahrtsort, und gerade an dieser Stelle, wo Reliquienkram, blinder Glaube, Wallfahrtung die höchsten Triumphe feierten, erweckte Gott Zwingli’s Geist, sich diesem Unwesen entgegenzusetzen, Anfangs nicht stürmisch, sondern mit kluger Vorsicht, bis der Ablaßkrämer B. Samson in der Schweiz denselben Unfug zu treiben begann, wie Tetzel 1516 und 1517 in Sachsen. Zwingli’s Ruf stieg und man berief ihn als Prediger am Dom nach Zürich. Dort begann er seine neue Amtsthätigkeit an seinem 35sten Geburtstag, am 1. Januar 1519, mit einer Predigt, voll reformatorischen Geistes, und da dieser ersten viele andere gleichen Inhaltes folgten, so konnte es nicht fehlen, daß er eine Pfaffenpartei aus den eignen Kollegen, den Domherren am Züricher Münster gegen sich in die Schranken rief, die ihn beim hohen Rathe verklagten und 21 ketzerische Sätze, die er gelehrt habe, gegen ihn aufbrachten. Allein diese Klage hatte nur die Folge, daß der Magistrat gebot, das Evangelium solle hinfort in der [Ξ] geläuterten Weise, wie Zwingli es lehrte, im ganzen Canton Zürich gelehrt werden, der Ablaßprediger Samson solle sammt seinem Reliquienkram den Canton meiden und Zwingli unangefochten das Wort Gottes fernerhin lauter und rein predigen. So ward dem Reformator Zürichs ein Sieg fast ohne Kampf zu Theil; er errichtete auch ein Gymnasium zu Zürich, dessen Rektor er später wurde, empfahl seinen Anhängern die Schriften Luther’s, und stimmte nur darin nicht ganz mit Luther überein, daß dieser, nach seiner Ansicht, noch viel zu viel vom alten Kirchen Wesen beizubehalten trachte, so wie Zwingli Werth und Gewicht darauf legte, bereits ein Jahr früher als Luther, schon 1516, den Ablaßkram öffentlich bekämpft zu haben. Je mehr Klagen die römische Kirche gegen Zwingli erhob, um so kräftiger schützte ihn der Magistrat; vergebens verschrieen ihn die Dominikaner als Ketzer, weil er gegen die Fasten gepredigt, und siegreich vertheidigte Zwingli im Jahre 1523 in einem zahlreich besuchten Religionsgespräche die von ihm aufgestellten 67 Glaubensartikel, in denen er alle veralteten und überflüssigen Satzungen der römischen Kirche verwarf, die nicht den Kern der Christuslehre bildeten, sondern eine Schaale aus Menschensatzungen und Pfaffenerfindungen. Vergebens suchte nun Rom den Reformator mit Verheißungen zu locken; bei einem zweiten Religionsgespräch 1523 verwarf er öffentlich den Bilderdienst und die altkatholische Form der Messe, und bewirkte die Abschaffung beider, wie die Aufhebung der Klöster im nächstfolgenden Jahre. Am 13. April 1525 hielt Zwingli zum ersten male das Abendmahl in beiderlei Gestalt, aber leider begann auch in demselben Jahre der unselige Abendmahlstreit mit und gegen Luther, der in seiner Heftigkeit die symbolische Deutung, welche Zwingli dem Brot und Wein als Leib und Blut Christi im Abendmahl gab, unbedingt verwarf und dadurch die trübe Spaltung zwischen Lutheranern und Zwinglianern, später Protestanten und Reformirten hervorrief. Vergebens suchte Landgraf Philipp von Hessen die streitenden Parteien durch das Religionsgespräch zu Marburg 1529, dem Luther wie Zwingli in Person beiwohnten, völlig zu einigen. Man begegnete sich gegenseitig mit Achtung und Liebe, aber man einigte leider nur sich darüber, über den Hauptpunkt uneinig zu bleiben. Wäre der wahrhaft fromme, geistesklare und sanfte Zwingli länger am Leben geblieben, so wäre ihm vielleicht doch noch das Werk der Einigung gelungen, allein er opferte sich, indem er, da Zürich mit den umliegenden katholisch gebliebenen Cantonen Krieg führen mußte, als Bannerträger des Cantons dem Heere muthig voran schritt. Die Schlacht von Koppel entbrannte, die Züricher wurden geschlagen, ihr Reformator fiel. Die siegreichen Feinde wütheten gegen seinen Leichnam, viertheilten und verbrannten ihn. Seinen Nachruhm konnten sie nicht von der Erde vertilgen, rein und fleckenlos blühte dieser aus der Asche des Getödteten empor.