Zusatz zu dem Beytrag zur Biographie des Fürstbischoffs Lorenz von Bibra
Freylich baut mein Herr Gegner, wie es scheint, auf die Unumstößlichkeit der Stifts-Ahnenproben so sehr, daß ich am Ende mit allen meinen archivalischen Beweisen, die ihm zur Rechtfertigung der Salverischen Ahnenprobe durchaus fehlen möchten, nicht viel bewirken dürfte. Aber einmahl stehen wir nun als zwey Parteyen da, und er als die eine Partey kann und darf nicht Richter seyn. Ich bin dem Publicum Verantwortung schuldig, das entscheiden mag.
Es wäre wirklich etwas wehrt, wenn die aus den ältern Zeiten hergenommenen Stifts-Ahnenproben eine so ausgemachte diplomatische Gewißheit vor sich hätten, daß| man sie ohne alles weitere Bedenken in die Genealogien aufnehmen, oder auf sie fortbauen dürfte. Ich habe mich mehrmahlen in dem Falle befunden, wo mir diese Hülfe, wenn ich sie hätte mit Zuverläßigkeit benutzen können, unendlicher Gewinn gewesen seyn würde. Aber um der Vorliebe meines Gegners für die Stifts-Ahnenproben ältrer Zeiten, noch ehe ich meinen Beweis führe, eine nichts weniger als unbedeutende Bedenklichkeit entgegenzusetzen, woher kommt es, daß so viele in dem Zeitalter Lorenzens von Bibra von Herrn Salver gelieferte Ahnenproben durchaus unvollständig sind? Daß, um ein auffallendes Zeugniß zu geben, die Ahnenprobe des Kilians von Bibra, eines so nahen Vetters des Fürstbischoffs Lorenz, seines Zeitverwandten, und als Stiftsprobst, seines nächsten Vorgängers als eine Skizze da steht, wie wir sie vor das erste hinwerfen würden, wenn wir noch gar keine Ahnenprobe zu führen wüßten? Wer Genealogien älterer Zeiten diplomatisch bearbeitet hat, der weiß die Ursache ganz wohl. Es war nicht der Fall, daß man sie nicht zu führen wußte, sondern daß man sie nicht führen konnte. Man war in ältern Zeiten in Sammlung auch der nächsten bestimmten| Geschlechtsnachrichten bey weiten nicht so sorgfältig, als jetzt. So gar Lorenz wußte nicht, welche von seinen Vorfahren und Stammvettern in dem Kloster Rohr begraben lagen, sondern bat sich, wie ich in dem Beytrag zur Biographie desselben dargelegt habe, von dem Kloster selbst ein authentisches Verzeichniß derselben aus. Wie kann und will man also behaupten, daß die von ihm in Salvers Proben des teutschen Reichsadels gegebene Ahnenprobe durchaus bewährt und richtig seyn müsse? Was in den damahligen Zeiten ritterbürtig war, das war auch stiftsfähig und hatte mit der Ritterbürtigkeit ohne weiteren Beweis für die einzelnen Glieder in der Stufenleiter die ganze Legitimation des guten Adels vor sich. Die Ritterbürtigkeit der Geschlechter lag aber so sehr am Tage, daß sie gar keines speciellen Beweises bedurfte, weil die Ritterspiele damahls noch selbst im Gange waren.Die Ahnenprobe, welche Salver von Lorenzen von Bibra vorlegt, ist diese:
| Hanns v. Bibra. Itha Eselin v. Altenschönbach.
Georg von Bibra. Sophia Voit v. Salzburg.
Hanns v. Bibra. Margar. Schenk v. Schenkerwald.
Lorenz von Bibra
Fürstbischoff.
Gewiß ist es wohl, daß Hanns von Bibra der Ureltervater des Fürstbischoffs Lorenz von Bibra gewesen sey. Aber er hatte keinen Georg zum Sohn. Ein einziges Document wird hinreichend seyn, diesen Georg von Bibra selbst meinem Hn. Gegner verdächtig zu machen, wenn ich die kurze Geschichte desselben vorausgesetzt habe.
Nicht ganz 20 Jahre nach dem Tode des Fürstbischoffs Lorenz von Bibra, im Jahre 1537, starb mit Bertholden von Bibra zu Bibra eine ganze Geschlechtslinie ab. Georg von Bibra zu Irmelshausen und die Gebrüder Wilhelm und Wolff von Bibra, jener zu Schwebheim und Ober- und Untereuerheim und dieser zu Kleinbardorf und Walbach, zwey Söhne Hannsens von Bibra zu Schwebheim, eines jüngern Bruders des Fürstbischoffs Lorenz, machten gleiche Ansprüche an seine hinterlassenen Lehengüter, weil der eine| und die andern eine nähere Verwandschaft vor sich zu haben glaubten. Weil keine Partey der andern nicht einmahl gleiche Gerechtsame zugestehen wollte, so wurde die Entscheidung des ganzen Erbschaftsstreits, der für beyde Parteyen von Belange war, nach der Sitte der damahligen Zeit einem eignen aus dem Geschlechte selbst gewählten und niedergesetzten Austrägalgerichte überlassen.Vor diesem Geschlechts-Aufträgalgerichte führten Wilhelm und Wolf von Bibra Gebrüder folgenden diplomatischen Beweis, der hier von Wort zu Wort aus dem Original niedergeschrieben ist und zu unsern diplomatischen Zeiten so gar jeder Partey noch Ehre machen würde.[1]
In dem beyligenden Zettel oder Verzeichnis mit A, fängt er an, sind man der von Bibra Sipschaft.
| In dem brief osterberg betreffend mit dreyen schwarzen siegeln mit B findet sich, daß Berchtold, friedrich vnd anthoni von Bibra hern Hannsens Ritter seligen Sune gebrüder gewest sind vnd ist hans der vierte Bruder one Leibserben mit Tod abgangen.Nun kumpt vom ersten Bruder Bertolden Jörg von Bibra (zu Irmelshausen) wie hernach folgt. Berchtold ist gestorben 1381.[WS 1] liegt zu closter Ror ist mit dem Stein zu beweisen.
Casspar Berchtolds Sun ist gestorben anno 1451 ligt zu Fesser im Closter vnd ist zu beweisen, daß Berchtold anthoni sein bruder gewest mit einem Brief vnter des Landgerichts Insigel, das da hellt 1401. Görg hat auch des Casspars gütter an der saal noch uff diesen tag mit Wilhelmen und Wolffen zum halben theil um zu erweisen als etwan der Alt (darunter ist Hanns der Vater verstanden) zugleich vermacht.
Heinrich Casspars Sun ist gestorben 1483, liegt zu Fesser im Closter hat ein stein mit 4 Ahnen.
Valentin Heinrichs sun ligt zu Irmelshausen.
Jörg, Valentins sun.
Hir findt sich, daß Jörg von Bibra herrn Friedrichen hernach gemeldt im fünften grad gefreundt.
- Peter ist sein sun gewest.
- Berchtold ist Peters sun gewest.
- Philips Berchtolds Sun gewest.
- Berchtold, den man erben will, ist Philipsen Sun gewest.
Vnd obgleich Irre begräbnis oder anderß halber kein weiter anzeigung vorhanden, so kan doch Jörg von Bibra nit widersprechen, daß Berchtold von dem obgemelten hern Friederichen herkome vnd ist darnach der andern zweyen Görgen vnd Wilhelms sibschaft gleicher weiß zu rechnen als wan man von Friderichen selbst erben sollt. Dann welcher demselbigen hern Friderichen der nechst erfunden der wirt auch Bertolden Erben.
Vom dritten Bruder Antonien sind Wilhelm und Wolff herkommen wie hernach folgt.
Anthoni ist gestorben Jun 1419 ligt zu Ror im Closter.
Hans ist anthons Sun gestorben 1473 ligt zu Ror hatt ein vfgericht stein vnd ein brief 1431. (Eistetischer Lehnbrif.)
Herr Hans von Bibra sein Sun ist gestorben 1528 ligt zu Würtzburg zu den Predigern.
Dieses für die damahlige Zeit mit einer gewiß unerwarteten diplomatischen Genauigkeit ausgearbeitete und hier aus dem Original mitgetheilte Document verdient doch wohl Achtung?[2] Wenn mein Gegner auch dieses archivalische Zeugniß bis zu einem Privatdocument herabwürdigen wollte, so setze ich ihm entgegen, daß es, nachdem es mit den sämmtlichen Proceßacten an einen damahligen bekannten Rechtsgelehrten, einen Herrn von Boineburg zu Lengsfeld, zum Urtheil überschickt worden war, so wohl nach seinem Ausspruche, als der nachher erfolgten Bestimmung des Geschlechts-Austrägalgerichts, den ganzen wichtigen Erbschaftsstreit zum Vortheil Wilhelms und Wolfs Gebrüder entschied.
Nach diesem Geschlechtsdocumente ist die wahre Ahnenprobe des Fürstbischoffs| Lorenz von Bibra, die Genealogie der ganzen Linie, aus welcher er abstammt, so wie die Genealogie der zwey andern mit ihr verbrüderten Geschlechtslinien kurz diese: Hanns von Bibra.
Berthold. | Friedrich. | Anton. |
┃ | ┃ | ┃ |
Caspar. | Peter. | Hanns. |
┃ | ┃ | 3te Gem. Marg. Schenk v. |
Heinrich. | Bertold. | Schenkenwald. |
┃ | ┃ | |
Valentin. | Philipp. | Lorenz Hanns |
┃ | ┃ | Fürstbi- Gem. Brigitta |
Georg von Bibra zu Irmelshausen. der prätendirte Erbe. |
Bertold von Bibra zu Bibra. Erblasser. |
schoff. von Breitenstein Wilhelm Wolff. wirkliche Erben. |
Anmerkungen
- ↑ Dieses Document ist aus dem Bibraischen Geschlechtsarchive zu Irmelshausen genommen. Zum Troste sage ich meinem Gegner, daß ich dieses wirklich wichtige Archiv ganz benützt und aus den Urkunden und Documenten desselben eine diplomatische Geschichte des Geschlechts bearbeitet habe, die aber wahrscheinlich ein immerwährendes Manuscript und ein alleiniges Eigenthum des Geschlechts bleiben wird. Er darf sich also nicht wundern, wenn ich ihm diplomatisch antworten kann und nur allein diplomatisch antworten werde.
- ↑ Ewig Schade ist es, daß die zu diesem Documente gehörigen diplomatischen Belege von den Proceßacten, aus welchen es genommen ist, wer weiß durch welchen Zufall, abgekommen sind.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: 138.