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Zur Geschichte der antiken Sklaverei

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Autor: Ludo Moritz Hartmann
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Titel: Zur Geschichte der antiken Sklaverei
Untertitel:
aus: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft Bd. 11 (1894), S. 1–17.
Herausgeber: Ludwig Quidde
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Erscheinungsdatum: 1894
Verlag: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr
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Erscheinungsort: Freiburg i. B. und Leipzig
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[1]
Zur Geschichte der antiken Sklaverei.
Von
L. M. Hartmann.


Wer von dem Zeitalter des Verkehrs und der Maschine aus die socialen Gebilde des Alterthums überblickt, dem müssen vor allen zwei Merkmale jener alten Zeiten befremdend in’s Auge fallen, weil sie es sind, die allem widerstreben, was innerhalb unserer modernen Civilisation Recht und Sitte ist. Denn es galt in voller Strenge der Satz, dass der Fremde der Feind und desshalb recht- und schutzlos sei; fremd aber war, wer nicht zur Gemeinde gehörte. Erst allmählich entwickelten sich aus den Gemeinden die Städtebünde, die die Grenzen des strengen Fremdenrechtes hinausschoben, und erst am Ende des Zeitabschnittes, den wir das Alterthum zu nennen pflegen, entstand aus dem grossen Mittelmeerbunde das einheitliche Römische Reich, das fast nur noch Germanen und Parther als Fremde und Feinde ansah. Unschwer lässt sich diese uns barbarisch erscheinende Anschauung auf die unentwickelten wirthschaftlichen Verhältnisse des Alterthums zurückführen, und es liesse sich auch nachweisen, dass jeder wirthschaftliche Fortschritt mit einer Erweiterung des Rechtskreises zusammenfiel.

Allmählich hat man auch gelernt, die Einrichtung, welche für den inneren Zustand der Staaten des Alterthums bezeichnend ist, die Sklaverei, nicht als willkürlich von den Völkern des Alterthums eingeführt zu betrachten, sondern in ihr die nothwendige Aeusserung eines bestimmten gesellschaftlichen Zustandes zu sehen[1]. Man wird kaum Widerspruch befürchten [2] müssen, wenn man behauptet, dass sich die Sklaverei nur in einer Zeit entwickeln konnte, da jede sociale Gruppe mit jeder anderen in nothwendiger, principiell ununterbrochener Fehde lebte, da der Rechtskreis der einen Gruppe von der anderen nicht anerkannt wurde, da mit anderen Worten nur der Bürger frei und jeder Freie Bürger war[2].

Kriegsgefangenschaft (oder richtiger: Gefangenschaft des Fremden) ist überall die erste und eigentlich einzige Quelle der Sklaverei. Krieg muss den Krieg nähren in dem Sinne, dass die erbeuteten Sklaven die ökonomischen Verrichtungen zu versehen haben, denen ihre Herren wegen der beständigen Nöthigung, Waffen zu tragen, nicht obliegen können. Freilich muss also, damit sich die einzelne Gesellschaft auf die Sklaverei aufbauen kann, noch die zweite Voraussetzung hinzu kommen, dass die menschliche Arbeit schon Werth genug hat, um nicht nur den Arbeiter, den Sklaven, zu nähren, sondern auch noch über das Existenzminimum des Sklaven hinaus dem Herren einen Ertrag abzuwerfen; dies aber muss im allgemeinen dort eingetreten sein, wo in Folge der relativen Uebervölkerung, des Aneinanderdrängens der einzelnen socialen Gruppen der Raummangel zu einer intensiveren Ausnutzung der Naturproducte zwang. Wo dies noch nicht der Fall war, da schadeten die Sieger der gegnerischen Gruppe, indem sie so viele ihrer Mitglieder tödteten, als sie konnten; sie konnten aber nicht daran denken, die wirthschaftlichen Kräfte der Besiegten zum eigenen Vortheile auszunutzen. Diese Reihenfolge der Entwicklungsstufen und dieser Zusammenhang der ökonomischen und socialen Verhältnisse lässt sich überall verfolgen, wo unsere Nachrichten zur Beurtheilung hinreichen.

Jünger als die Sklaverei ist die Hörigkeit; aber auch sie reicht noch in vorhistorische Zeiten zurück. Charakteristische Momente für diese Institution sind die Bindung an die Scholle, die Abgabenpflicht und der Frohndienst. Vielleicht geht man nicht irre, wenn man die Entstehung der Hörigkeit in Griechenland [3] der Regel nach darauf zurückführt, dass ein Kriegerstamm sich eines schon zu reinem Ackerbau vorgeschrittenen Landstriches bemächtigte, in dem nun die unterworfene Bevölkerung wirthschaftlich dieselbe Function übernahm, die anderswo den Sklaven zufiel, aber rechtlich in eine andere Lage kam, weil sie als Gesammtheit unterworfen wurde, mit dem eroberten Boden schon wirthschaftlich in Beziehung stand und eine organisirte wirthschaftliche Macht darstellte. Doch war die Hörigkeit in den Staaten, die zu grösserer Entwicklung gelangten, damals nur eine vorübergehende Institution. Da die herrschende Kriegerkaste nicht mehr zur beständigen Vertheidigung des eroberten Landes ausreichte, musste die unterworfene Bevölkerung zum Kriegsdienste herangezogen werden; sie verschmolz nun selbst mit dem Herrenstande, während an ihre bisherige Stelle zur Leistung der ökonomischen Arbeit wiederum Sklaven traten.

Eine deutlichere Vorstellung von der Lage solcher Höriger, der Hektemoren, gewinnen wir durch die neu aufgefundene Schrift des Aristoteles über das Staatswesen der Athener. Im vorsolonischen Attika, so berichtet Aristoteles, war das Land im Besitze Weniger; die Menge aber bebaute es gegen eine Abgabe von einem Sechstel der Früchte und leistete mit Weib und Kind den Besitzern Frohndienst; war der Bauer überschuldet, so wurde er als Sklave in die Fremde verkauft. Ganz anders kurze Zeit später; Attika ist mit einem freien Bauernstande besetzt, der sich politische Rechte erkämpft, freilich aber auch wehrpflichtig ist. Es hat eine Grundablösung stattgefunden. Ganz ähnliche Verhältnisse finden wir in älterer Zeit in allen Staaten, welche, namentlich von den Doriern, auf erobertem Lande begründet wurden, und vielfach, z. B. in Lakedaemon, in Kreta, haben sie sich auch bis zum Untergange der Selbständigkeit Griechenlands erhalten; in anderen Theilen Griechenlands dagegen führten die Revolutionen, welche die politische Ausgleichung der Stände zur Folge hatten, wie in Athen, zur Emancipation des Bauernstandes, so dass man füglich die Frage aufwerfen kann, ob nicht die Kämpfe, die von den später lebenden Historikern und Philosophen als Kampf der Demokratie gegen die Aristokratie schematisirt wurden, in ihren Ursachen und Erfolgen Kämpfe um die wirthschaftliche Emancipation waren.

Wenn der Uebergang der bisherigen Arbeiter aus dem [4] Nährstand in den Wehrstand dazu zwang, neue Arbeiter, d. h. neue Sklaven, in’s Land zu bringen, so waren andererseits die Nachbarfehden innerhalb Griechenlands in Folge der Städtebünde und der geregelteren rechtlichen Beziehungen der Griechischen Städte zu einander seltener geworden, und namentlich seitdem die Griechen sich zu gemeinsamer Abwehr des nicht-Griechischen Auslandes zusammenthun mussten, musste die Zahl Griechischer Sklaven in Griechenland abnehmen, während die Kriege gegen die „Barbaren“ auch „barbarische“, stamm- und sprachfremde Sklaven als Beute nach Griechenland brachten. Mochte schon dieser Umstand für die Sklaven von Bedeutung sein, so war für ihre Stellung noch wichtiger der wirtschaftliche Umschwung, der sich zwischen dem Homerischen Zeitalter und dem 5. Jahrhundert vor Chr. in Folge der gesteigerten Dichtigkeit der Bevölkerung, des grösseren und rechtlich gesicherten Verkehres zwischen den Griechischen Staaten vollzog. Wurde in früherer Zeit im wesentlichen im Hause und für das Haus producirt, war in Folge dessen die Arbeitstheilung wenig ausgebildet, so producirte man später in Griechenland grossentheils für den städtischen oder auch für den überseeischen Markt und an die Stelle des Hausbetriebes trat vielfach die landwirthschaftliche oder gewerbliche Unternehmung. Schaaren von Sklaven arbeiteten jetzt in den gewerblichen Centren nicht mehr für den unmittelbaren Bedarf ihres Herrn, sondern als lebendiges Kapital für sein Geschäft.

Den thatsächlichen Verhältnissen entsprach die Theorie. Wenn Aristoteles meint, die Sklaverei könne erst dann aus der Gesellschaft verschwinden, wenn das Weberschiffchen sich von selbst bewegen werde, so ist dies nicht anders zu verstehen, als wenn die Komödiendichter die Legende vom goldenen Zeitalter verspotten, in welchem das „Tischlein-deck-dich“ an Stelle der Sklaven treten sollte. Aristoteles versucht aber auch die Sklaverei durch die Naturnothwendigkeit zu rechtfertigen, dass der Stärkere über den Schwächeren herrsche. Es ist dies ein Schluss, der genau den auch heute oft wiederholten Theorien zur Rechtfertigung der Classenunterschiede entspricht und denselben psychologischen Motiven entspringt, während doch gerade an diesem Beispiele klar wird, dass die Form der als nothwendig geforderten Unterwerfung jedenfalls eine in der Geschichte wechselnde ist, ganz abgesehen davon, dass die Vertheidiger des jeweils bestehenden [5] Zustandes aus dem Auge lassen müssen, dass im Einzelfalle der „Schwächere“ nicht dem „Stärkeren“, sondern der ganzen Gesellschaft unterliegt. So hat denn auch Plato die Lehre von der Rechtfertigung der Sklaverei durch die natürlichen Unterschiede der menschlichen Anlagen nicht anerkannt und hat sogar das Bild seines, allerdings utopischen Staates zu zeichnen versucht, ohne der Sklaverei einen Platz darin einzuräumen. Auch für diese theoretische Construction finden sich aber Anhaltspunkte in den gleichzeitigen thatsächlichen Verhältnissen. In den entwickelten Gewerbe- und Handelsstädten Griechenlands, z. B. in Athen und Syrakus, war es dahin gekommen, dass Bürger und Soldat nicht mehr gleichbedeutende Begriffe waren. Söldnerheere begannen an die Stelle der Miliz zu treten, und in diesen Städten gab es eine nicht unbedeutende Classe der Bevölkerung, die nicht mehr in den Krieg zog und auch nicht Geld genug besass, um sich Sklaven halten zu können, ἄδουλοι, ein freies Proletariat, das sich mit seiner Hände Arbeit ernähren musste; schon Ende des 4. Jahrhunderts scheint diese Classe in Athen die Mehrheit der Bevölkerung ausgemacht zu haben.

Jedenfalls rechtlich ursprünglich in derselben Lage, wie jene Attischen Hörigen, waren die Elemente, aus denen sich in Rom die plebs entwickelt hat; wenn auch die Römische Geschichte erst auf einer Stufe wirthschaftlicher Entwicklung einsetzt, auf der auch andere Ursachen die Entstehung der Hörigkeit bewirken konnten, so ist doch die spätere Entwicklung in Rom dieselbe, wie in Athen, ebenso wie die Quellen der Sklaverei hier und dort dieselben sind. Und hier wie dort hat man auch keinen Grund die thatsächliche Lage der Sklaven in einen Gegensatz zu ihrer rechtlichen zu setzen, indem man das Schlagwort von den „patriarchalischen Zuständen“ ausgibt – man weiss aus moderneren Zeiten, was von diesen Idealen zu halten ist – und die romantischen Dichtungen der Enkel über jenes goldene Zeitalter wiederholt. Mögen wir auch von unserem modernen Standpunkte aus vor dem Bilde schaudern, das uns die überlieferten Rechtssätze aufzwingen, ihre Anwendung abzuleugnen haben wir kein Recht, wenigstens kein Recht, wenn wir uns in die Zeit zurückversetzen, in der sie entstanden sind, in der der Fremde rechtlos und der Sklave ein Fremder war, in der das, was wir unter allen Umständen „grausam“ nennen, [6] dem Feinde gegenüber löbliche Sitte war. Die Grausamkeiten, die uns von Attila oder von Indianischen Häuptlingen berichtet werden, nehmen wir ohne Zaudern als historische Wahrheit hin, während wir gewöhnt sind, ähnliche Dinge aus den ältesten Zeiten des classischen Alterthums „aus inneren Gründen“ wegzukritisiren; es wäre ein Unrecht, in allen Fragen der Humanität das älteste und das späteste Alterthum auf eine Stufe zu stellen: ebenso wie wir es nicht dulden würden, wenn man unsere „humanen“ Anschauungen mit denen Chlodwigs und der Brunhilde auf eine Stufe stellen wollte. Und ferner dürfen wir auch an das späteste Alterthum nicht mit dem Massstabe unserer modernen Anschauungen herantreten. Welch’ irriges Bild der Zustände unseres Jahrhunderts würde entstehen, wenn ein Zukunftshistoriker die Berichte über die Lage der Belgischen Bergwerksarbeiter oder über die Wohnungsverhältnisse in manchen Fabrikstädten als von seinem Standpunkte aus undenkbar ausschalten würde!

Man muss es betonen, dass im grossen Ganzen nur das ökonomische Interesse des Herrn für die Behandlung des Sklaven in Betracht kam. Wenn nirgend anderswo, so musste doch hier – wenn ich mich des Ausdrucks bedienen darf – das eherne Lohngesetz in seiner ganzen Strenge wirksam sein, so dass der Herr dem Sklaven nur das zukommen liess, was er für die Erhaltung seiner Arbeitskraft für durchaus nöthig erachtete. Aus Cato’s Schrift über den Ackerbau, die freilich nicht mehr in die ganz „gute alte Zeit“ fällt, aber doch noch vor der völligen Aenderung der wirthschaftlichen Verhältnisse geschrieben ist, können wir die Naturalleistungen entnehmen, die der Herr für den Unterhalt des Ackerbausklaven in der Regel aufwendete, das, was bei freier Arbeit dem Lohne entspricht[3].

Danach war das jährliche Budget eines Sklaven etwa das folgende:

     1. Nahrung: Getreide: ca. 51 modii = nicht ganz 4 ½ Hektoliter [Marktpreis etwa 200 Sesterzen].

[7] Most und (schlechtester) Wein: 24 modii = etwas über 2 Hektoliter [Marktpreis (des guten Weins) 120 Sesterzen].
Zukost: Essig, Oliven, Oel: 3 modii = ca. 26 Liter.
Salz: 1 modius.

     2. Kleidung: Jedes Jahr ein Unterkleid, jedes zweite Jahr ein Oberkleid und ein Paar Holzschuhe.

     3. Wohnung: Hier wäre zu unterscheiden zwischen den vielen in Ketten unter scharfer Aufsicht arbeitenden Sklaven, die massenhaft zusammengepfercht auch wohnten, die aber allerdings erst der entwickelteren Grosswirthschaft angehörten, und den ackerbauenden Sklaven der kleineren Wirthschaften, deren Wohnungsverhältnisse besser gewesen sein mögen.

Man wird demnach mit einiger Wahrscheinlichkeit behaupten können, dass es schon viel war, wenn der Herr für einen Sklaven jährlich 200 Sesterzen = 40 Mark ausgab – ein Resultat, welches dadurch bestätigt wird, dass Columella (allerdings 200 Jahre nach Cato) in seiner genauen Berechnung des Nettogewinnes beim Weinbau zwar die Zinsen des Ankaufspreises des Winzersklaven, nicht aber seinen Unterhalt auf der Belastungsseite in Anschlag bringt, woraus man zu schliessen berechtigt ist, dass die Unterhaltungskosten, namentlich wenn der Herr auf seinem Gute auch Getreide producirte, gegenüber dem Ankaufspreise und der Amortisationsquote nicht in’s Gewicht fielen und vernachlässigt werden konnten. Nimmt man hinzu, dass es zu Cato’s Zeit Sitte war, den unbrauchbar gewordenen Ackerbausklaven, wenn auch um geringen Preis, weiterzuverkaufen (oder gar auszusetzen), so dass auch von einer Altersversorgung nicht die Rede war, so versteht man, wie gut das Kapital der Herren in Sklaven angelegt war, und auch, wie wenig berechtigt die Schilderungen sind, in denen die Lage der Ackerbausklaven so dargestellt wird, als hätten sie sich über das Existenzminimum im strengsten Sinne des Wortes in ihrem Verbrauche erheben können.

Die grösste Ausdehnung gewann die Sklavenarbeit freilich erst, als die Römischen Heere auf allen Seiten des Mittelmeeres zugleich beständig beschäftigt waren. Der Kleinbauer, der Jahre lang als Soldat seiner Heimath ferne war und zu Hause keine Sklaven hatte, die ihm sein Land bestellten, konnte sich nicht [8] halten, auch wenn ihn die Concurrenz des Sicilischen Kornes noch nicht erdrückt hatte. Das Bauernlegen nahm überhand, und der Grossgrundbesitzer organisirte seinen Betrieb schon desshalb auf Grundlage der Sklavenarbeit, weil der Sklave nicht, wie der Freie, vom Pfluge zu den Waffen gerufen werden konnte, dann aber auch, weil die Römischen Heere täglich so viele Tausende von Sklaven auf den Markt warfen, dass das Sklavenmaterial billig und leicht zu erwerben war; der Unterhalt des Sklaven war ohnedies schon desshalb billiger, als der des freien Arbeiters, weil dem Sklaven in der Regel keine Familie zugestanden wurde. Gesetze, die unter diesen Umständen zu Gunsten der freien Arbeit erlassen wurden, hatten natürlich keinen Erfolg.

Dies änderte sich aber in der Kaiserzeit vollständig, so dass nach dem ersten halben nachchristlichen Jahrtausend die Sklaverei im Umkreise des Römischen Reiches zwar nicht verschwunden ist, aber – ganz im Gegensatze zum socialen Aufbau des Alterthums – gegenüber der hörigen und freien Arbeit eine durchaus untergeordnete Rolle spielt. Man kann eine so auffallende Erscheinung, wie die allmähliche Zurückdrängung der Sklaverei, doch nur begreifen, wenn die Ursachen, welche der Institution zu Grunde lagen, zu wirken aufhörten. Segré hat, wenn ich nicht irre, zum ersten Male in diesem Zusammenhange darauf hingewiesen, dass in Italien in Augustischer Zeit schon Mangel an Sklaven eintrat[4], eine Folge der Festlegung der Grenzen des Römischen Reiches. Principiell hat zwar das Alterthum den Grundsatz, dass der Fremde der Feind ist, niemals aufgegeben; thatsächlich aber wurde sein Geltungsgebiet durch jedes neu abgeschlossene Bündniss mehr eingeengt. Als nun alle Völker des Mittelmeerbeckens durch Bündnisse zum Römischen Reiche geeinigt waren, dieses Römische Reich aber sich nicht mehr ausdehnen wollte oder nicht mehr im Stande war sich auszudehnen, sich vielmehr mit einem Kranze verbündeter Fürsten und Völker umgab, um nicht selbst mit den Barbaren in Berührung kommen zu müssen, da war thatsächlich die Quelle, aus der die Sklaverei entstanden war, grösstentheils verstopft. Andrerseits war in Folge derselben äusseren Ursache, da für das Militär nur ein geringer Bruchtheil der Bevölkerung [9] verwendet wurde, eine Menge freier Arbeitskraft vorhanden, die in die Lücke einsprang. So entstand der Kleinpächterstand, die coloni der Kaiserzeit, an Stelle der Sklaven, aber nicht aus den Sklaven heraus, sondern aus landlosen Römischen Bürgern und Provinzialen, die sich unter allen Bedingungen den Grossgrundbesitzern verschreiben mussten, um ihren Lebensunterhalt zu erwerben, wenn sie in jener Zeit des Vorherrschens der landwirthschaftlichen Production in der Industrie, im Handwerke keinen Platz fanden. Die Ausbildung der Grundherrschaften machte sie thatsächlich zu Hörigen mit hohen Abgaben und Frohnden, und der Staat drückte der Hörigkeit den gesetzlichen Stempel auf, als er die ländliche Bevölkerung an die Scholle fesselte, um sich seine Steuern und die Mannschaft für sein Militär zu sichern.

Die Vergrösserung der Absatzgebiete führte auch im Römischen Reiche aus der Production im und für das Haus zur industriellen Unternehmung, die zunächst freilich mit Sklaven für den Markt arbeitete. Gerade die Vergrösserung der Industrien führte aber auch zur selbständigeren Stellung der Sklaven, die in ihr beschäftigt waren und auf dem Wege des peculium und des Loskaufes zur freien Arbeit, zum Uebergange des Handwerkes in die Hände der Freigelassenen, denen bei ihrer niedrigen socialen Stellung auch das eingewurzelte Vorurtheil nicht im Wege stand, das den Altbürgern die Ernährung durch ihrer Hände Arbeit als entehrend erscheinen liess.

Aus dem Mangel an unfreien Arbeitskräften erklärt es sich auch, dass in der Kaiserzeit die Sklavenzüchtung häufiger wurde und dass vielleicht auch die Arbeitskraft der Sklaven mehr geschont wurde. Indess gerade dies musste wieder die Sklavenarbeit vertheuern und die Vortheile, die sie im Vergleiche zur freien Arbeit dem Herrn bot, verringern. Es ist also erklärlich, dass die Lücken, welche Tod und Freilassung in die Arbeitsarmee der Sklaven riss, nicht wieder durch Unfreie ausgefüllt werden konnten. An dieser Thatsache darf uns auch nicht irre machen, dass gerade in der Kaiserzeit die Schaaren der Luxussklaven, welche sich die Vornehmen in den Grossstädten zu ihrer persönlichen Unterhaltung und Bedienung hielten, immer noch anwuchsen. Denn gerade diese waren der Landwirthschaft und dem Gewerbe entzogen, und gerade sie stellten das relativ grösste Contingent der Freigelassenen.

[10] Man muss also die Ursachen für das Einschwinden der Sklaverei in wirthschaftlichen und socialen Vorgängen suchen; und namentlich jene beiden Grundlagen für die äussere und die innere Organisation der Gesellschaften des Alterthums: die Nichtanerkennung des fremden Rechtskreises und die Sklaverei können nur unter einem gemeinsamen Gesichtspunkte betrachtet werden; sie stehen im engsten causalen Zusammenhange. Was man sonst zur Erklärung des Zurückgehens der Sklaverei beibringt, ist entweder unzutreffend oder kann als eines der Symptome jener von uns skizzirten grossen Entwicklung angesehen werden, ohne doch selbst als treibende Kraft wirken zu können.

Namentlich die Römische Gesetzgebung hat niemals die Sklaverei – ebensowenig wie jenen anderen Satz – principiell geleugnet; sie ist der thatsächlichen Entwicklung nicht vorausgeeilt, sondern folgte ihr nur in beträchtlichem Abstande nach. Die Gesetzgebung des Augustus ist sogar der Erhaltung der Sklaverei durch die Beschränkung der Freilassungen günstig gewesen, und man könnte vielleicht mit Segré in ihr einen, allerdings vergeblichen, Versuch sehen, die wirthschaftliche Entwicklung einzudämmen. Dagegen ist die Gesetzgebung der folgenden heidnischen Kaiser den Sklaven entschieden günstig, d. h. sie sucht die ärgsten Härten in der Behandlung der Sklaven zu mildern, ohne jedoch im entferntesten gegen die Institution der Sklaverei selbst anzukämpfen. Claudius schenkte den Sklaven die Freiheit, welche von ihren Herren wegen Alters oder Krankheit ausgesetzt worden waren; Hadrian verbot dem Herrn seinen Sklaven zu tödten; die Antonine eröffneten dem Sklaven einen Weg, auf welchem er sich den Bedrückungen seines Herren, wenn sich dieser seines Rechtes schlecht bediente, entziehen konnte, und erliessen mancherlei Bestimmungen in favorem libertatis. Man kann zweifelhaft sein, ob diese verschiedenen Verordnungen und Interpretationen der thatsächlichen Macht des Herrn gegenüber sehr wirksam geworden sind. Immerhin deuten sie auf eine menschlichere Auffassung vom Wesen der Sklaverei hin, die sich zuerst in der stoischen Philosophie und dann, wohl durch jene vermittelt, in der theoretischen Jurisprudenz Bahn brach[5]. Schon Seneca betont, dass der Sklave [11] auch ein Mensch ist, dass die Unterschiede des Ranges und der socialen Stellung nicht natürliche, sondern menschliche Einrichtungen sind, während auch die Seele dessen frei sein kann, der „in Ketten geboren“, und unfrei die Seele dessen sei, der Sklave der Leidenschaften ist, wäre er auch noch so hoch gestellt. Dem entspricht es dann, wenn die späteren Juristen sich neben dem ius civile und dem ius gentium auch noch ein ius naturale construiren und zu der Erkenntniss kommen, dass die Sklaverei eine Einrichtung des ius gentium, nicht des „natürlichen“ Rechtes ist. Der Sklave wird seinem Herrn, so sagen sie, contra naturam vom positiven Rechte unterworfen. Trotzdem wird sich in der ganzen Juristenliteratur kein Wort finden, das gegen das Bestehen der Sklaverei gerichtet ist, die eben für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft als sociale Nothwendigkeit angesehen wurde.

Auf demselben Boden stand das Christenthum, und auf diesem Boden musste es stehen; gegenüber den vielen Versuchen, die Abschaffung der Sklaverei für ein Werk der christlichen Kirche zu erklären, muss betont werden, dass das Christenthum gerade dadurch im Römischen Reiche zur Herrschaft gelangte, dass es sich den weltlichen Institutionen des Staates so weit irgend möglich anpasste und dass auf dieser Anpassungsfähigkeit des Katholicismus ein bedeutender Theil seiner historischen Grösse beruht. Und wenn es auch richtig ist, dass das Christenthum, wie es seinem Entstehen unter kleinen Leuten in der Provinz gemäss ist, von vornherein die hochmüthige Verachtung der körperlichen Arbeit, die der vornehme Römer zur Schau trug, nicht theilte, sondern missbilligte, so kann man andererseits nicht bestreiten, dass seine Dogmen in keiner Weise die Sklaverei verurtheilten. Allerdings heisst es: „Wer ein Knecht berufen ist in dem Herren, der ist ein Gefreiter des Herren; wer ein Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi“; aber „jeglicher bleibt in dem Beruf, darinnen er berufen ist“; und wie die Kinder ihrem Vater gehorchen sollen, so sollen die Sklaven ihren Herren gehorchen; allerdings sollen aber auch die Herren den Sklaven gegenüber Milde walten lassen, denn beim Herrn im Himmel ist kein Ansehen der Person[6]. Auf diesen Sätzen [12] der Paulus-Briefe bauen auch die Kirchenväter ihre Lehre auf, die sich, wie leicht erklärlich, vollständig mit der Juristenlehre deckt, nur dass als Erklärung das Schuldmoment eingefügt wird. Gott oder die „natürliche“ Ordnung der Dinge (d. h. doch so viel wie das Jus naturale), sagt Augustin[7], wollte nicht, dass der Mensch über seinen Nebenmenschen, der auch mit Vernunft begabt ist, herrschen solle, sondern nur über das unvernünftige Vieh; desshalb kommen in der Schrift vor Noah keine Sklaven vor, und erst als gerechte Strafe für die Sünde erscheint die Sklaverei; ein göttliches Gericht ist auch die Niederlage im Kriege, deren Folge (doch wohl nach Jus gentium) Kriegsgefangenschaft und Sklaverei ist; Gott theilt die Strafen aus nach seinem gerechten Rathschluss; freilich kann aber auch die Seele des Sklaven frei und der Herr ein Sklave der Leidenschaften sein. Kein heidnischer Römer hätte eine energischere Vertheidigung der Sklaverei schreiben können, als der fein gebildete Kirchenvater, dem die ganze Rüstkammer der classischen Wissenschaft von Aristoteles bis zu den Römischen Juristen zur Verfügung stand. Im Jenseits wird erhöht werden, wer sich erniedrigt hat; auf Erden aber muss die Menschheit die Ketten geduldig tragen, die sie zur Strafe für ihre Sünden belasten.

Auch die praktische Thätigkeit der christlichen Kirche entsprach ihren Lehren. Man kann ihr keinen Vorwurf daraus machen, dass sie sich innerhalb der socialen Ordnung hielt, die in jedem Zeitpunkt durch die historische Entwicklung geboten und die einzig mögliche war; andererseits hat sie sich dieser Entwicklung, die, wie wir gezeigt haben, schon grossentheils zur Ersetzung der unfreien durch hörige und freie Arbeit geführt hatte, als der Katholicismus herrschende Kirche wurde, und die zur Milderung, dann zur völligen Verdrängung der Sklaverei trieb, nicht entzogen und nicht entziehen können. Man soll der Kirche nicht zur Last schreiben, dass die Gesetzgebung mancher christlicher Kaiser weit weniger milde gegen die Sklaven war, als die der Antonine; auch nicht, dass Papst, [13] Kirchen und Klöster ebenso wenig Anstoss daran nahmen, Sklaven zu besitzen, wie die weltlichen Grossen. Aber mögen auch die Sklaven in geistlichem Besitze vielleicht besser behandelt worden sein, so darf man dies nicht als einen Beweis für das Ankämpfen der Kirche gegen die Sklaverei als solche ansehen; wenn die Kirche ihre strengere Auffassung von der Ehe auch darin zum Durchbruche brachte, dass die Sklavenehen anerkannt wurden, so blieben doch Gatten und Kinder Sklaven; wenn neben den übrigen Freilassungsarten auch eine Freilassung „in ecclesia“ zugelassen wurde, so beweist dies nicht einmal, dass die Kirche die Freilassungen begünstigte, sondern nur, dass sie hier, wie bei anderen öffentlichen Acten, an Stelle des Staates trat.

Das Hauptverdienst der Kirche besteht darin, dass sie, in ihrer Wirkung bedingt und aufgebaut auf Grundlage des Römischen Reiches, die Form herstellte, in welcher der Zusammenhang der Römisch-christlichen Völker durch Glauben und Hierarchie noch in einer Zeit aufrecht erhalten wurde, als das Römische Reich zuerst thatsächlich und dann auch politisch und staatsrechtlich in viele Einzelstaaten zerfallen war. Durch diesen Zusammenhang aber wurde innerhalb der christlichen Staaten ein Wiederaufleben des alten Kriegsrechtes und damit auch der Sklaverei in grösserem Umfange unmöglich gemacht. Die Germanen übernahmen die Hörigkeit in der Form des Römischen Colonates und machten auch die politisch überwundenen Römer nicht zu Sklaven, wo sie, wie in der Regel, als Verbündete und nicht als Feinde der Römischen „respublica“ gekommen waren. Die schon weit vorgeschrittene Verdrängung der Sklaverei durch die Hörigkeit konnte also unter den gleichen wirthschaftlichen Bedingungen ihren ungestörten Fortgang nehmen; auch im frühen Mittelalter kann man diesen Process an der Wirthschaftsgeschichte der grossen Kirchengüter verfolgen; doch wiederum ist die Kirche nicht Pfadfinderin, sondern nur mit fortgerissen von dem breiten Strome der wirthschaftlichen Entwicklung.

Wie sehr die Romanisch-christlich-Germanische Gesellschaft und in ihr die Kirche sich noch in dem alten Anschauungskreise bewegte, das beweist ihr Verhalten gegen alle diejenigen, welche ausserhalb ihres Rechts- und Civilisationsbereiches standen. Sehr energisch wettert Papst Gregor I. nicht minder, als 400 Jahre später der heilige Adalbert gegen den Unfug, dass Juden christliche [14] Sklaven hielten oder mit ihnen Handel trieben, und in allen Reichen, in denen die christliche Kirche Einfluss besass, wurde diese Art der Sklaverei verboten. Andererseits aber machen die Franken in ihren Kriegszügen an der östlichen Grenze der christlich-Germanischen Civilisation Avaren und Slaven massenhaft zu ihren Sklaven[8]. Lange Zeit ging durch Böhmen lebhafter Sklavenhandel nach Deutschland und war Sklavenmarkt in Prag[9], bis die östlich an Böhmen angrenzenden Länder dem Christenthume und der Civilisation erschlossen wurden, bis auch mit ihnen der völkerrechtliche Zusammenhang hergestellt wurde. Später entstand in den nordöstlichen Marken die Leibeigenschaft. „Unfrei war dem Deutschen Orden“, so sagt Lamprecht[10], „wer ein Knecht der heidnischen Götzen blieb, frei, wer dem Christengotte sich fügte“. – Nicht anders war es, wo die Nachfolger der Römer mit den Nachfolgern der Parther, wo Christen mit Mohamedanern zusammenstiessen. Wie die Mohamedaner nicht ihre Glaubensgenossen, wohl aber Christen zu Sklaven machten, so handelten die Christen ihrerseits mit Mohamedanischen Sklaven; Islam und Christenthum konnten sich gegenseitig nicht anerkennen. Italienische Gelehrte haben interessante statistische Tabellen über den Handel mit Saracenischen (und Tatarischen) Sklaven zusammengestellt[11], der trotz allen angeblichen Naturrechtes in Venedig und Genua noch in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters schwunghaft betrieben wurde, zu einer Zeit, als in Italienischen Städten schon mit gesetzlichen Massregeln gegen das Halten inländischer christlicher Sklaven angekämpft wurde. Wenn das Anschwellen der Sklavenpreise und die grössere Seltenheit der Urkunden auf ein allmähliches Zurückgehen des Sklavenhandels in Italien im 15. Jahrhundert schliessen lässt, so kann man auch diese Erscheinung nur aus der engeren Verbindung und den geregelteren Beziehungen des christlichen mit dem Mohamedanischen Staatensysteme erklären.

[15] Sogar die Entstehung der Sklaverei in den transoceanischen Ländern hat die Kirche nicht verhindern können, obwohl die Entdeckung Amerikas in eine Zeit fällt, in der unzweifelhaft schon viele Christen die Sklaverei an sich als ein Uebel betrachteten, und obwohl Männer der Kirche aufopferungsvoll für die Sache der Menschlichkeit kämpften. Sie kämpften gegen die wirthschaftlichen Verhältnisse einen vergeblichen Kampf, während christliche Könige und Kaufleute sich durch den Sklavenhandel bereicherten. Es ist nachgewiesen[12], dass schon vor der Entdeckung Amerikas, seitdem die Portugiesen die Ostküste Afrikas befuhren, der Sklavenhandel in diesen Gegenden begonnen hat – kein Wunder, da die Eingeborenen Afrikas den Europäern als rechtlos und gute Prise erschienen. Doch konnte die Sklaverei in Europa, dem es nicht an freien Arbeitern mangelte, keinen grossen Aufschwung mehr nehmen, und eine neue Phase in der Geschichte der Sklaverei beginnt erst mit der Entdeckung Amerikas und der Einfuhr von Negern in die neuen Länder. Hier waren wieder dieselben ökonomischen Voraussetzungen gegeben, die im Alterthume für die Entstehung der Sklaverei massgebend waren: eine erobernde Kriegerkaste auf der einen Seite und auf der anderen ein Rechtskreis, der nicht anerkannt war, Fremde, mit denen man nur in kriegerische Beziehungen trat. So bauten sich nun auch die Amerikanischen Staaten auf der Grundlage der Sklaverei auf, und trotz Christenthum, Philosophie und Abolitionismus wurde sie erst in unserem Jahrhundert sehr allmählich abgeschafft, nachdem sich die wirthschaftlichen Verhältnisse Amerikas vollständig geändert hatten und sich die Eroberer in friedliche ackerbauende und industrielle Völker verwandelt hatten[13].

Trotzdem aber nun Amerika dem Sklavenhandel verschlossen ist und trotzdem die Europäischen Mächte an den Küsten die Sklavenausfuhr zu verhindern suchen, dauern die Menschenjagd und der Sklavenhandel in Afrika fort, wenn auch in geringerem [16] Masse, als zur Zeit, da noch ganz Amerika ein Absatzgebiet war. Die Mächte und die Antisklavereigesellschaften kämpfen offenbar gegen Symptome an, ohne die Wurzeln des Uebels angreifen zu können. Nichts ist dafür bezeichnender, als die Briefe Gordon’s[14], der als entschiedener Feind des Menschenhandels seinen Posten antrat, sich aber in wenigen Jahren überzeugen musste, dass er nichts ausrichten konnte. Er selbst schreibt von den Sklaven, die abgeführt werden: „Sogar wenn sie es könnten, würden sie nicht in ihre Hütten zurückkehren wollen, die zerstört waren, als sie dieselben verliessen; und wenn sie es thäten, würden sie von den mächtigeren Stämmen angegriffen werden, und alles würde nur darauf hinauslaufen, dass sie die alten Ketten mit neuen vertauschen würden“.

Die wahre Ursache liegt darin, dass die unzähligen Negerstämme in Centralafrika noch auf jener Stufe der ökonomischen und socialen Entwicklung stehen, auf welcher sie ihre gegenseitige rechtliche Existenz nicht anerkennen, während die Mohamedaner, ähnlich wie ehemals die christlichen Staaten, zwar sich gegenseitig anerkennen, nicht aber die Negerstaaten. Es ist mit Recht hervorgehoben worden, dass, wenn auch die völlige Sperrung des Absatzes gelingen würde, dies nur zur Folge hätte, dass die siegreichen Negerstämme ihre Gefangenen nicht verkaufen, sondern nach alter Sitte umbringen würden. Es wiederholt sich das Verhältniss, das in alter Zeit zwischen den Griechen und manchen barbarischen Stämmen bestand und in welchem die Griechen unzweifelhaft das social vorgeschrittene Element waren, wie heute die Araber. Bevor es also nicht gelingt, Afrika ganz unter die Europäischen Mächte zu vertheilen und auch wirklich zu colonisiren oder die Negerstaaten ökonomisch so weit zu heben, dass sie zu einem gegenseitig und von den Europäischen Mächten anerkannten Besitzstande gelangen, wird es auch nicht möglich sein, die eigentliche Quelle der Sklaverei zu verstopfen, so sehr man auch mit dem besten Willen an den Symptomen herumcuriren mag.

Das unmittelbar praktische Interesse, welches die moderne civilisirte Gesellschaft an der Institution der Sklaverei nehmen muss, kann ein geringes sein; denn wir können uns rühmen, [17] den Standpunkt der Verneinung des Rechtes der menschlichen Persönlichkeit, wenigstens theoretisch, überwunden zu haben; nur noch auf gewissen begrenzten Theilen der Erde finden sich Rudimente der Einrichtung, die in einem bestimmten Stadium der socialen Entwicklung, die zu unseren gesellschaftlichen Organisationen geführt hat, allgemein war. Eben desshalb aber, weil die Geschichte der Sklaverei einen abgeschlossenen und fest umgrenzten Theil des grössten socialen Problemes, des Problemes der menschlichen Abhängigkeitsverhältnisse, bildet, hat sie ein ganz besonderes sociologisches Interesse. Die inductive Forschung hat ergeben, dass die Sklaverei bei allen Völkern auftritt, die eine bestimmte wirthschaftliche und sociale Entwicklungsstufe erreicht haben, ja sogar, dass sie sich auch wiederfindet, wenn im übrigen culturell höher stehende Menschen in die gleiche wirthschaftliche Lage versetzt werden. Die wirthschaftliche und örtliche Trennung der einzelnen gesellschaftlichen Gebilde von einander kommt in dem Rechtssatze zum Ausdrucke, dass der Fremde rechtlos ist; die Arbeitstheilung innerhalb der gesellschaftlichen Gebilde bedingt sociale Abhängigkeitsverhältnisse; wenn aber die beiden Factoren – nationale Arbeitstheilung und Mangel der internationalen Arbeitstheilung – zusammentreffen, dann nehmen diese Abhängigkeitsverhältnisse die Rechtsform der Sklaverei an. Je weiter die Association der eigenberechtigten menschlichen Gesellschaften im Laufe der historischen Entwicklung wird, desto enger wird der Bereich der Rechtlosigkeit und der Sklaverei.



Anmerkungen

  1. Vgl. dazu Giov. Abignente, La Schiavitù nei suoi rapporti colla chiesa e col laicato (Turin 1890): A. Schneider, Zur Geschichte der Sklaverei im alten Rom (Festschrift f. Ihering. Zürich 1892) und das ältere bekannte Werk von Wallon, Histoire de l’esclavage dans l’antiquité (2. Aufl. Paris 1879).
  2. Vgl. Mommsen, Röm. St.-R. III¹. – Der Bürger, der seine Freiheit verwirkt hatte, wurde bei Griechen und Römern, wie bei den Germanen über die Grenze verkauft.
  3. ἀμίσθων γὰρ οὐχ οἷόν τε ἄρχειν, δούλῳ δὲ μισθὸς τροφή heisst es in den pseudo-aristotelischen Οἰκονομικά I. 5.
  4. Archivio giuridico 42. Band (1889).
  5. Vgl. zum Folgenden namentlich Schneider a. a. O. S. 37 ff.
  6. Vgl. 1. Cor. 7, 20. Ephes. 6, 5. Coloss. 3. 22. 1. Timoth. 6, 1.
  7. De civitate dei 19, 15. – Augustin leitet hier auch nach dem Vorgange der Römischen Juristen servus von servare ab. – An die juristische Lehre knüpft auch die von Papst Gregor I. ausgestellte Freilassungsurkunde für Montana und Thomas (Reg. VI, 12) an.
  8. Vgl. Inama-Sternegg, Deutsche Wirthschaftsgesch. I, 238. II, 76.
  9. Vgl. Lippert in der Prager Bohemia 1890 Nr. 10, und J. Peisker, Die Knechtschaft in Böhmen (Prag 1890).
  10. Lamprecht, Deutsche Geschichte III, 408.
  11. Vgl. Abignente a. a. O. S. 254 ff. auf Grund von Cibrario’s Forschungen.
  12. Vgl. Abignente a. a. O. S. 271 und das von ihm citirte Werk von Frossard, La cause des esclaves nègres.
  13. Unter den wirthschaftlichen Ursachen, die bei der Aufhebung der Sklaverei in Nordamerika mitwirkten, führe ich nach Tocqueville und Holst die stockende Sklavenzufuhr, die Theuerkeit des Sklavenbetriebes, sowie den Zufluss von freien Arbeitern an.
  14. Ich entnehme sie dem Buche von Abignente S. 306.