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Zu den Urkunden des Claus Kniephof

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Claus Kniephof, Otto Beneke
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Titel: Zu den Urkunden des Claus Kniephof
Untertitel:
aus: Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, Fünftes Heft, Hamburg 1866 S. 477-479
Herausgeber: Verein für hamburgische Geschichte
Auflage:
Entstehungsdatum: 1525
Erscheinungsdatum: 1866
Verlag: Johann August Meißner
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Erscheinungsort: Hamburg
Übersetzer:
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Originalherkunft:
Quelle: Scans auf Commons
Kurzbeschreibung: Abdruck und Erläuterung einer Urkunde des Seeräubers Klaus Kniphoff von 1525
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[477]

Zu den Urkunden des Claus Kniephof.

Ich Clauß Knyphoff dess durchleutigsten Großmech | tigsten Fursten vnnd Herrn Herrn Christiern der | Reych Denmarcken Sueden Norwegen Konigs Hertzo | gen zw Schleßwick Holstein etc. meines gnedigsten Konig vnnd Herrns verordneter Capitein bekenn vnnd thw kunth Jedermenniglich mit diesem offenn brieff das ich nach Inhalt der Volmacht vnnd beuelhungen so mir von Hochgedachter Kor W.[VL 1] mitgegeben den Ersamen Hanssen Lollensfar von Koppenhagen vff Jegenwertiges Schyff das Ich Kor W.[VL 2] offenwaren Feinden benomen zw einem Schyffer verordent vnd gesatzt hab verorden vnnd setz den auch darauff Empfangenem Seinem beuelh entlichen nachtzekomen hiemit Inn Crafft vnnd macht dytz brieffs. Alle vnnd Itzliche Geystliches vnd werntliche hohes vnnd Niederes standes derweges gantz demüttigs vnnd dinstlichst vleyß bittende Sie wollen obgenanten Schypper Hanns Lollenßfor vmb hochberurter K. W. willen allenthalben frey sicher vhelich vnuerhindert vnd vnbeschwert durchkomen mit Jegenwertigem Schyff vnnd Inhabendem Volck segeln vnd faren lassen auch sunsten gnad gunst furderung vnnd alles guetes beweysen. Daran beschycht sunder zweyuell K. W. annemblich gefallen welichs Ich auch nach gebur eines Jederen zu uerdienen vnnd wo es zu schulden komen zu uergleychen In Dinstbarkeyt vnnd allen gueten willig vnd geneygt Erfunden werden will. Deff zw merer sicherheyt hab Ich mein angeborn Signeth zw Endt dieser dchryfft thun drucken auch mit aygener Handt vnderschryben vnnd gegeben am

[478] Freyttag nach dem heyligen Fronleychnambstag Anno B C der Minderen Zal im Funff vndtzwantzigsten.

(L. S.) (Wachssiegel mit darüber geklebtem Stück Papier)

Claus Kniphoff myt egener hant.

Das Original auf starkem, vergilbten, naß gewesenen Papier in fol. ist von einer andern Hand als Kniphoffs Unterschrift. Das Wappen im Siegel ist zweigespalten. In der obern Hälfte des Schildes ist ein nach der Linken hinblickender Oberkörper eines Bären mit einem Stabe in den Klauen, ein anderer Stab ist hinter seinem Rücken. Die untere Schildhälfte stellt eine Lilie dar. Ueber dem Schilde C. K.

Die vorstehende in den Archivacten „Literae Praefectorum et Nobilium in Dania et Holsatia“ gefunden und jetzt zur Threse registrirte Urkunde giebt einen Nachtrag zu den in der Zeitschrift des Vereins für Hamb. Geschichte Bd. IV. S. 228 ff. abgedruckten Urkunden in Betreff Kniphoffs.

Werthvoll ist dieselbe zuvörderst durch Kniphoffs eigenhändige Unterschrift, sowie durch sein Familienwappen, - wobei zu bemerken, daß das Wappen der Erfurter Familie Kniphoff nach Siebmacher V, 301 ein ganz anderes ist (3 Bäume in einem Gehege mit offener Pforte).

Wenn Kniphoff sich in dieser Urkunde zu der darin vollzogenen Bestallung ermächtigt nennt, so ist zu erwähnen, daß des Königs Kaperbrief für Kniphoff (richtiger „Seepaß“) v. 16. Febr. 1525 diese Ermächtigung nicht enthält, indem erst in Kniphoffs, Stegentins und Hansens Bestallung v. 28. August die Weisung vorkommt: die etwanigen Prisen an Schiffen etc. mit verständigen füglichen Personen zu besetzen, - während vorliegende Besetzung v. 16. Juny datirt, „Freitags nach Fronleichnam.“ (A. 1525 fiel Corp. Christi auf den 15. Juny).

Kniphoff benennt keinen Ort der Ausstellung dieser Urkunde; vermuthlich geschah diese auf hoher See zwischen Schottland und Norwegen. - Aus den Pag. 225-227 l. c. abgedruckten Correspondenzen geht nämlich hervor, daß man am 24. Juny in [479] Lübeck Kunde hatte, daß Kniphoff „in kurz vergangenen Tagen“ mit 3 Schiffen aus Schottland nach Norwegen gekommen sei. Freilich schrieb man schon am 7. Juny aus Lübeck, daß er „unter Norwegen“ liegen solle, - indeß scheint dies ein verfrühtes Gerücht gewesen zu sein.

Dies „den Feinden abgenommene Schiff“ mag dazumal gekapert gewesen sein. Vielleicht war es Kniphoffs 5tes Schiff, von dem wir sonst nichts wissen, da wir aus Eckdahl (1013) nur erfahren, daß er 5 Schiffe gehabt habe, davon eins völlig unbrauchbar geworden sei.

Vielleicht ist über den Schiffer Hans Lollensfar aus Copenhagen noch etwas zu erfahren. Sein Familienname, den ich nicht anders lesen kann, deutet auf einen Lollandsfahrer.

Dr. O. B.

Anmerkungen der Vorlage

  1. Königlicher Würde.
  2. Königlicher Würde.