Zedler:Zeit von sieben Monaten
Erscheinungsbild
Zeit von sieben Monaten, Lat. Tempus septem mensium, oder Septimestre, wird in denen Rechten schon zu einer völligen und rechtmäßigen Geburt vor hinlänglich geachtet, wie bereits in dem Artickel: Zeit der Geburt, gezeiget worden, und ausser dem auch unter andern Lauterbach de Variet. Temp. c. 3. art. 6. §. 2. n. 7. und Berger in Oecon. Jur. Lib. I, tit. 2. §. 2. p. 38. in fin. noch weiter ausführen.