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Zedler:Zeit von drey und viertzig Jahren

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Zeit von drey Wochen, oder von ein und zwantzig Tagen

Band: 61 (1749), Spalte: 842. (Scan)

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Literatur
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Weblinks
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Zeit von drey und viertzig Jahren, Lateinisch Tempus quadraginta trium annorum, war ehemahls zu Rom das gewöhnliche Zeit-Alter, welches derjenige bereits erreichet haben muste, der die Bürgermeisterliche Würde zu erlangen meynte, wie Lauterbach de Variet. Temp. c. 3. § 6. n. 43. aus dem Gothofredo anmercket.