Zum Inhalt springen

Zedler:Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte, oder zweifelhaffte Zeit

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Zeit, (ungerechte oder widerrechtliche Verjährungs-)

Nächster>>>

Zeit, (ungewöhnliche Verjährungs-)

Band: 61 (1749), Spalte: 808–809. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|61|Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte, oder zweifelhaffte Zeit|808|809}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte, oder zweifelhaffte Zeit|Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte, oder zweifelhaffte Zeit|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1749)}}


Zeit, (ungewisse) undeterminirte, unbestimmte, unbeschränckte, oder zweifelhaffte Zeit, Lat. Tempus incertum, Tempus indefinitum, illimitatum, anceps oder dubium, ist, wenn entweder gar keine genaue und eigentliche Bestimmung einer gewissen Zeit-Frist geschehen, oder selbige doch so dunckel und zweifelhafft ausgedruckt worden, daß man nicht einzusehen weiß, wenn dieselbe anfangen, und ob oder wenn sie wiederum aufhören soll. Siehe Tag, (ungewisser) im XLI Bande, p. 1469 und Zeit, (gewisse); wie auch Zeit-Rechnung. Jedoch wird absonderlich in Schuld- und Zahlungs-Sachen, wenn sich zumahl in Ansehung der in der Schuld-Verschreibung enthaltenen Zeit oder Zahlungs-Frist ein gegründeter Zweifel eräugnet, davor gehalten, daß selbige aus keiner andern Absicht hinzu gefüget worden, als die Zahlung noch länger hinaus zu verschieben. Hondedeus Vol. 1. Cons. 62. n. 43.