Zedler:Wolf, (Weer-), Wehr-Wolf, Währ-Wolf, Bär-Wolf
Wolf, (Weer-), Wehr-Wolf, Währ-Wolf, Bär-Wolf, Lat. Lycanthropus, heisset ein solches Thier, das zu gewisser Zeit durch Zauberey aus einem Menschen in einen Wolf, und aus einem Wolfe in einen Menschen verwandelt werden kan. BVor diesem, da der Abergiaube wegen der Zauberey noch starck im Schwange gieng, kamen dergleichen Thiere nicht selten vor; jetzo aber, da den Leuten die Augen besser geöffnet worden, finden sie nicht mehr Statt. Es verdienet hier die kurtze Untersuchung: Ob es Wahr- oder Bär-Wölfe gebe? mit eingerücket zu werden, welche der berühmte Theolog in Angerburg, Herr M. G. A. Hellwing, den Breßlauer Natur-Geschichten, Vers. XVIII, p. 393 u. f. einverleiben lassen, und folgenden Inhalts ist: Diese Fabel, daß einige Leute die Wölfe nicht für natürliche, sondern für Wahr-Wölfe gehalten haben, schreibet er ihren Ursprung vom Olaus Magnus, welcher in seiner Histor. Septentr. zwey unterschiedliche Capitel abhandele, darinne er diese ungegründete Fabel, als eine Wahrheit behaupten wolle; welche dannenhero annoch von viel einfältigen Leuten, sonderlich in Liefland, Churland, Zamoiten und Preussen für wahr angenommen werde. Er finde es zwar der Mühe nicht werth, solche Gedichte und abergläubische Dinge zu widerlegen, als welche, wenn sie verlachet würden, schon zur Gnüge widerleget wären; Doch könne er mit Stillschweigen nicht vorüber gehen, daß gedachter Olaus Magnus im 18den Buche, am Ende des 23sten Capitels, bey Anführung einiger Exempel solcher Wahr-Wölfe, auf einen Hertzog von Preussen sich beziehe, welcher einen solchen Menschen, der dieses Zauber-Stückgen gekannt, gezwungen haben soll, daß er sich in einen Wolf habe verwandeln müssen, welches derselbe auch also solle bewerckstelliget haben; da doch Olaus nicht melde, woher er diese Erzählung genommen, und dadurch, wie in vielen andern, also auch in diesem Stücke, den historischen Glauben verdächtig gemacht habe. Massen sich auch die Sache in der That gantz anders befinde. Nemlich: Es sey zur Zeit des Marggrafen Alberts, weil dazumahl ein grosses Geschrey davon gemacht worden, daß viele Leute zu gewisser Zeit in Wölfe verwandelt würden, ein solcher Mensch, den man in einem solchen Verdachte gehalten, von den Bauren gefangen, und dem Herzoge zugeführet worden, mit angehängter Klage, daß er ihnen das Vieh zerreisse. Es wäre derselbe ein häßlicher Mensch, einem wilden Thiere gleich gewesen, und unter dem Angesichte hatte er Wunden gehabt, welche [786]man gemeynet, daß ihm selbige die Hunde gebissen, wenn er in einen Wolf verwandelt gewesen. Denselben habe der Hertzog genau befragen lassen: Wie es mit ihm beschaffen wäre? Da er denn zur Antwort gegeben: Er werde zweymahl im Jahre also verwandelt; erstlich kurtz vordem H. Christtage, darnach um den Tag Johannis des Täuffers: Um dieselbe Zeit treibe ihn die Natur, daß er wilde werde, und sich zu den Wölfen in dem Walde halte; er werde aber sehr matt, und erschrecke hefftig, ehe ihm die Wolfs-Haare wüchsen, und sich seine Gestalt verändere. Solches sey ihm in so weit geglaubet worden; Als man ihn aber lange in dem Schlosse verwahret, damit man erfahren möchte, ob er zu einem Wolfe werde oder nicht, habe er doch seine Gestalt allezeit behalten. Daraus wäre abzunehmen, daß des Olaus Erzählung falsch, und auch dasjenige, wenn man von etlichen Leucen sage, daß sie bisweilen in Wölfe verwandelt würden, ebenfalls ungegründet sey: weil ihnen die Leute, wenn sie ihrer Sinne beraubet wären, solches bloß einbildeten: Wie diese Nachricht Herr Sabin, als der erste Rector Magnificus der Universität Königsberg, und glaubwürdige Zeuge, der zu solcher Zeit gelebet, nach allen Umständen beschreibe. Also hätten die guten Leute nicht Ursache, sich vor Wahr- oder Bär-Wölfen zu fürchten, sondern sich vielmehr vor reissenden, hungrigen, und auch wohl offtmahls rasenden Wölfen in Acht zu nehmen. So weit gehet Hellwings Untersuchung, welcher die Breßlauer am angeführten Orte p. 396 noch dieses beyfügen: Es sey das schon ein alter Aberglaube gewesen,daß Menschen in Wölfe verwandelt würden: Denn ausser der Fabel vom Lycaon, dem Könige in Arcadien, den der Jupiter, weil er ihm heimlicher Weise nachgestellet, in einen Wolf solle verwandelt haben; so melde Herodot von den Neurin, einem Scythischen Volcke, so sich bis nach Liefland erstrecket, daß sie alle Jahre zu gewissen Tagen in Wölfe verwandelt, und denn wieder Menschen würden; wovon aber Herodot selbst gestehe, daß ihn das niemand überreden könne, ohngeachtet die Scythischen Griechen solches vorgäben und beschwören. Inzwischen wolle gleichwohl Caspar Peucer, de Divinitat. Gener. cap. de Theomantia p. 280 aus den ihm gemachten Erzählungen behaupten, daß noch zur Zeit in Liefland diese Verwandlung alle Jahre zwölff Tage lang nach Weyhnachten zu geschehen pflege; Es gehe nemlich, wenn der Christtag vorbey, ein lahmer Junge herum, und ruffe das Teuffels-Geschmeise zusammen, und ihm nachzufolgen: Wenn sie lange zauderten, so käme ein langer Mann mit einer geflochtenen eisernen Peitsche, und zwinge sie mit Gewalt, zu eilen; wovon sie die Striemen lange Zeit mit grossen Schmertzen fühleten. So bald sie sich zur Reise fertig machten, verlöhren sie ihre vorige Gestalt, und würden zu Wölfen. Deren kämen nun etliche tausend zusammen, vor ihnen gehe der lange Mann mit der eisernen Peitsche, und die gantze Schaar folge ihm nach. Wenn ihnen Vieh begegne, so zerrissen sie es, den Menschen aber dürfften sie nichts thun: Kämen sie an die Flüsse, so schlüge der lange schwartze Kerl mit der Peitsche in das Wasser, worauf es sich von einander [787]thue, daß sie trocken hindurch gehen könnten. Wenn die zwölff Tage verflossen, so zerstreue sich der Hauffe wiederum, und ein jeder käme wieder zu sich selbst. Doch es melde auch Peucer aus dem Geständniß solcher Wahr- oder Bär-Wölfe selbst, daß sie zur Zeit der Verwandlung niederfielen, und, als vom Schlage gerühret, wie todt da lägen, die Seele aber ziehe sich aus dem Leibe, und wandere, nach Art der Gespenster, in solcher Wolfs-Gestalt herum: Zu welcher Geschicklichkeit denn auch diejenigen kämen, und hiermit gleichsam angestecket würden, die mit den Wahr-Wölfen oft umgiengen, und mit ihnen träncken. Und solchergestalt erhelle deutlich gnung, daß die Wahr-Wölfe in nichts anderem, als in einer verderbten und kräncklichen Einbildung, keinesweges aber in einer wahren Verwandelung bestehe; daher sage auch Joh. Ravis Textor in Theatr. Histor. Lib. II. c. 51, p. 155 nicht unrecht: Lycanthropia species est Melancholiae, cum more luporum affectus noctu insomnis ululat. Das Übrige gründe sich auf ein abergläubisches Vorgeben. Und dieses ist die Meynung, welche die Breßlauer von den Wahr-Wölfen haben; die Curländer hingegen sind eines gantz andern Glaubens, und beweisen solches diejenigen Begebenheiten, so D. Joh. George Weygand, ein gelehrter Medicus zu Goldingen in Curland, dem dritten Supplemente der Breßlauer Natur-Geschichte p. 52 u.f. einrücken lassen, darzu aber vorher folgende Einleitung machet: Wie die armen Curländer von der Wahrwölferey bestosen würden, besinne sich der Schriftsteller in einem Theile det Breßlauer Natur-Geschichte gelesen zu haben. Sie, die Curländer, hätten gewiß nicht aus Hörensagen, sondern aus untrüglicher Erfahrung so viel Exempel, daß sie von ihrer Meynung noch nicht abgehen könnten: Wie nemlich der Satan (so man nicht gar läugnen wolle, daß einer sey, und in den Kindern des Unglaubens seine Wercke der Finsterniß habe) auf dreyerley Art die Wahr-Wölfe in seinem Netze halte: (1) Daß sie selbst, als Wölfe, würcklich etwas verrichteten, als ein Schaaf holen, das Vieh verletzen u.s.w. nicht in einen Wolf verwandelt, so kein Gelehrter in Curland glaube, sondern in ihrem menschlichen Cörper und Gliedern, doch aber in solcher Einbildung und Verblendung, nach welcher sie sich selbst für Wölfe ansähen, und von andern, durch ebenmässige Verblendung, für solche angesehen würden: auch dergestalt unter natürlichen, ebenfalls in den Sinnen unrichtigen, Wölfen lieffen. (2) Daß sie im tieffen Schlaffe und Traume, das Vieh zu beschädigen, sich bedüncken liessen, indessen aber nicht von ihrer Schlafstelle kämen, sondern ihr Meister, statt ihrer, dasjenige verrichte, so ihnen ihre Einbildung vorstelle und zueigne. (3) Daß der leidige Satan natürliche Wölfe antreibe, etwas zu verrichten, und indessen den Schlaffenden und an ihrem Orte Unbeweglichliegenden, sowohl im Traume, als bey ihrem Erwachen, einbilde, daß solches von ihnen selbst verrichtet sey. Nun bittet Weygand die Breßlauer, welchen er diese Nachricht in einem Schreiben zugeschicket, sie solten sich es ihnen nicht lassen zuwider seyn, davon nicht alte Weiber-Mährlein, sondern gantz gewisse Begebenheiten zu vernehmen. Um von folgender [788]die untrügliche Gewißheit zu haben, hätte er an einen ehrwürdigen Alten, an den Herrn P. Nicol. Wittenburg, einen exemplarischen, gottseeligen und aufrichtigen Seelen-Hirten der Muischazchmischen Gemeinde geschrieben, von welchem er Folgendes zur Antwort erhalten: I. Der von seinem eigenen Herrn erschossene Währ-Wolf. "Im Jahre 1697. den 7 September, hat sich im Frauenburgischen Kirchspiele bey dem Hofe Wickstraut folgende Merckwürdigkeit begeben: Es ist bemeldeten Tages der Erb-Herr gedachten Hofes, Herr Gotthard Magnus von Fabricien, früh Morgens ausgeritten, begleitet von einem Jungen, der etwas nachgeblieben. Als er kaum zur Pforte hinaus gewesen, höret er die Hüter jämmerlich einem Wolfe nachschreyen, und da er auch denselben erblicket, ein Schaaf tragen, bieget er demselben vor, und kommt an einem Gesträuche so nahe an ihn, daß er die Pistole, so mit groben Schrote geladen gewesen, auf ihn löset, jedoch mehr in der Hoffnung, dem Wolffe durch den Schreck den Raub abzujagen, als ihn zu gefährden, weil er noch mehr als hundert Schritte von dem Wolffe gewesen, worauf auch der Wolff das Schaaf, so er in die Lufft geworffen, fahren lassen, und sich in das Gesträuche verschlagen. Der Herr von Fabricien, nachdem er also sein Schaaf gerettet, hat seine Reise vergnügt nach Mietau fortgesetzet. Da er aber nach wenig Tagen wieder nach Hause gekommen, findet er das gantze Gebiethe voll der Sage, daß er seinen eigenen Kerl, einen Wirth, Mepster Mickel, am gemeldeten Tage um Tages-Zeit erschossen, welches des Kerls eigenes Weib, Nahmens Babba ausgebracht, auch beständig bejahet, und zwar mit dieser Erzählung; Da ihr Kerl den Rocken besäet gehabt, sey er mit dem Weibe zu Rathe gegangen, wo sie doch nun Fleisch hernehmen möchten, nach verrichteter ihrer Sache, üblicher massen, einen guten Tag zu haben? Das Weib, so wohl seine Art, etwas zu erlangen gewußt, habe ihm gerathen, er solte sich ja nicht an der Herrschafft Heerde machen, weil dieselbe mit bösen Hunden versehen. Solcher Warnung ungeachtet, habe sich doch ihr Mickel an der Herrschafft Vieh gemacht, sey aber also empfangen worden, daß er bald wieder nach Hause gelumpet, und im Zorne, daß es ihm mißlungen, sein eigenes Pferd an seinem Zaume angefallen, und demselben die Gurgel gantz durchgebissen, Da das Weib ihn gefraget: Wie er so wieder käme? hat er geantwortet: pats kungs ir Wainigs: Der Herr ist selbst Schuld. Dieses, da es auch zu den Ohren der Hochfürstl. Landes-Obrigkeit, Hertzog Friedrich Casimirs Durchl. gekommen, so sich eben in Frauenburg vergnüget, habe Ihro Fürstl. Durchl. ihren Lehns-Mann, gedachten Fabricien, für sich kommen lassen, der Sache sich aufs genaueste erkundiget, die Pistole auch den Schrot besehen, und Leute verordnet, so die Leiche wieder aufgraben, genau besehen, und alles gerichtlich aussagen solten, wie denn auch dem Herrn Hauptmann in Frauenburg, dem Herrn von den Brincken, befohlen worden, ein wohlgesetztes Gerichte hierüber zu halten, allermassen auch in Beyseyn 7 adelicher Beysitzer alles aufs genaueste untersucht worden, und sind unterandern [789]Aussagen auch diese gewesen: Daß dieser Mickel ihm diesen Tod viele Jahre zuvor selbst verkündiget: denn als er der vielen Klagen wegen über ihn, des Landes entsetzet worden, und er sich ins Wahnische begeben, woselbst er sieben Jahre gewohnet, habe er nicht länger dauren können, sondern gesprochen: Er müßte zurück, weil er nicht anders, als von seines vorigen Herrn Händen sterben könnte. Mittelst seiner siebenjährigen Abwesenheit, sind in dem Lande, so er verlassen, sieben Wirthe nach einander gewesen, deren keiner über ein Jahr, wie er gedrohet, gewirthet. Als die Ausgrabung geschehen, da er schon vierzehen Tage unter der Erde gelegen, ist nach sieben Zeugen Aussage der Schuß in der lincken Seite gegen die Nieren befunden worden, zwey Schrots haben auch auswendig die Haut auf den Rücken gestreifft gehabt. Zwischen seinen Zähnen sind noch die Haare von seinem Pferde, so er vorbesagter masen erbissen, gefunden worden. Das Hemde, so er sterbend angehabt, hat das Weib gleich nach seinem Tode auf einem Creutzwege verbrannt, mit Verfluchung der Herrschafft, worüber sie gerichtlich bestraffet worden." Bis hierher obgedachter Witteburg. II. Der vierfüßige Gevatter, oder redende Wahrwolff. "Im Jahre 1684 im Monat December ist ein Rutzauischer Wildnißbereuter, Nahmens Gotthard Schultz, an einem gar späten Abende, auf dem Wege nach seiner Behausung begriffen gewesen, unverhofft aber auf eine grosse Menge Wölffe, so den Weg besetzt gehabt, gerathen; solche nun mit einem Schusse aus dem Wege zu schrecken, hat er die Flinte schon angelegt gehabt, als ihm eben aus dem Hauffen zugeruffen worden: Kuma, Kuma, ne schauk, ne schauk, ne buhs errey, Gevatter, Gevatter, schüß nicht, schüß nicht, es wird nicht gut werden. Darauf er über die ungewöhnliche Gevatterschafft erschrocken, die Flinte sincken lassen, und weil der vierfüßige Gevatter mit seiner Gesellschafft, ihm den vertretenen Weg nicht räumen wollen, wieder umkehren, und durch einen andern Weg sein Haus suchen müssen." Daß ihm solches also wahrhafftig begegnet, hat er D. Weyganden selbst mit vielen Betheurungen erzehlet, und noch dieses hinbey gefüget, daß er, wer dieser Gevatter gewesen, zwar einige Muthmaßung, doch aber, ihn anzugeben, keinen zulänglichen Grund hätte. III. Der in gefänglicher Verhafft gehaltene, und doch zu gleicher Zeit ausser derselben andern schädliche Wahrwolf. Von selbigem hat ein vornehmer, nunmehro seliger von Adel D. Weyganden folgende Nachricht ernstlich beglaubiget: "Er wäre nemlich selbst als Richter zugegen gewesen, wo man einen beklagten Wahrwolf vorgehabt: Als nun nichts Erhebliches auf ihn von den Klägern gebracht werden können, habe gedachter von Adel einen seiner Bauern bestellet, zum Beklagten ins Gefängniß zu gehen, und von ihm in Vertrauen, bey Versicherung seiner Verschwiegenheit, und gegen Anbietung eines ansehnlichen Geschenckes zu begehren, er solte ihn doch in seinem jetzigen Anliegen behülfflich [790]seyn. Es hätte ihm ein gewisser Bauer, den er auch benennet, mit einer Kuh so grosses Unrecht gethan, und ihn so hefftig beleidiget, daß er, ohne sich an ihm empfindlich zu rächen, sich nicht befriedigen könne. Nun wüßte er ihn auch nicht nachdrücklicher zu bekräncken, als wenn er um dieselbe Kuh gebracht werden könnte, doch also, daß auf diesen kein Verdacht fiele, so am füglichsten geschehen könnte, wann die Kuh durch Wölfe zu Schaden käme. So er nun was könnte, solte er sich nicht weigern, ihm die Kuh zu zerrissen, welches ihm auch endlich der Gefangene, nach anfänglich langer Weigerung, auf die folgende Nacht versprochen, und als er Tages darauf wieder zu ihm in das Gefängniß gekommen, habe der Gefangene ihn versichert, solches die verschiedene Nacht verrichtet zu haben. Darauf um sich dessen zu erkundigen, dahin geschicket, und daß die Kuh im Stalle zerrissen befundenen, an dem Gefangenen aber durch gewisse darauf bestellte Wächter bemercket worden, daß er die Nacht in tiefen Schlaffe gelegen, und nur eine kleine Zeit mit dem Haupte, Händen und Füssen einige Bewegung gemacht." Die untrügliche Gewißheit dessen habe gedachter von Adel, ein Rittmeister, des Geschlechts von Nolden, der jederzeit im Lande im vertrauten Vernehmen, Ruhme und Ansehen gewesen, im Beyseyn noch zwey anderer, so auch darum gewußt, D. Weyganden hoch betheuret, mit dem Beyfügen, daß er dem Bauer, dem die Kuh getödtet worden, selbst eine andere wiedergegeben, und seinen Schaden ersetzet. Dergleichen Exempel, saget unser Schrifftsteller, wären mehr, als dieses Papier fassen könne, vorhanden, die nicht mehr zweiffeln liesen, daß es jedoch in erwehnter Bewandniß, Wahrwölffe gäbe, und daß dergleichen ihre Würckungen, von der unerlaubten Magie, sich nicht schlechterdings frey sprechen könnten. Siehe auch den Artickel: Lycanthropia im XVIII Bande, p. 1417.