Zedler:Winterseite
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Winterseite, ist an einer Sache, z. E. einem Baume diejenige Seite, welche der Sommerseite entgegen gesetzet ist. Siehe auch Sommerseite, im XXXVIII Bande, p. 708.
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Winterseite, ist an einer Sache, z. E. einem Baume diejenige Seite, welche der Sommerseite entgegen gesetzet ist. Siehe auch Sommerseite, im XXXVIII Bande, p. 708.