Zedler:Weyland oder Weiland
Weyland, oder Weiland, Lat. Olim, oder Quondam, heißt so viel, als ehemahls, ehedem, vor Zeiten, vor Alters. Und wird dieses Wort nach Gelegenheit so wohl in testamentirlichen Verordnungen, als auch in denen Notariats-Instrumenten, in welchen z. E. gesaget wird, des Titii Sohn habe dieses oder jenes gethan, da er doch bereits mit Tode abgegangen, darunter verstanden, gleich als ob gesaget worden, weyland des Titii Sohn. Welches aber in denen so genannten odiösen oder beschwerlichen Statuten wohl nicht Statt haben möchte. Wehner in Obs. Pract. h. v. Dieses Wort hat der Verfertiger des Catalogi der Bibliotheck des Cardinals Barberini Tom. II, p. 572 in einem Scribenten verwandelt, und gesetzet; Johann Arnd Weylands Bücher vom wahren Christenthum; wie davon der Conrector Schellhorn in dem V. Theile seiner Amoenitat. Litter. handelt. Unschuld. Nachr. 1727. p. 795.
Weyland, (Johann Arnd) siehe vorstehenden Artickel.