Zedler:Welcher, welche, welches
Welcher, welche, welches, Lat. Qui, quae, quod. Wenn diese Worte, welche ohne diß schon ihrer Natur und Eigenschafft nach sich auf etwas vorhergehendes oder nachfolgendes beziehen, ohne weitern Zusatz oder Bedingung in denen Rechten gebraucht werden; so schräncken sie allemahl das vorher besagte auf eine gewisse Masse ein. Zum Exempel: Ich verkauffe dir meinen da oder da gelegenen Acker, welcher hundert Ruthen lang ist; da denn das Wörtlein: Welcher, weil es weiter kein Verbindungs-Wort bey sich hat, also einzuschräncken ist, daß, wenn dieser Acker nachmahls hundert und zwantzig Ruthen lang zu seyn befunden würde, der Verkauf nicht weiter, als auf die benannten hundert Ruthen, gültig seyn könnte. l. 1. princ. C. de Summ. Trinit. L. si quis sub conditione, ff si quis omiss. causa testam. l. a filio. 15. §. testator 1. ff. de aliment. & cibar. legat. u. a. m. Calvinus in Lex. Jur. h. v. Wehner und Rudinger in Obs. Pract. eod. Siehe auch den Artickel: Wenn.