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Zedler:Weitläufftigkeit, oder Weitschweiffigkeit

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Weitlingen

Band: 54 (1747), Spalte: 1477–1478. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|54|Weitläufftigkeit, oder Weitschweiffigkeit|1477|1478}}
Weblinks
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Weitläufftigkeit, oder Weitschweiffigkeit, Lat. Prolixitas, oder Ambages, wird von einigen Schrifftstellern bisweilen aus Einfalt bisweilen aus Singularität begangen. Aus Einfalt wird sie begangen, wenn man die Regeln, die unter Bedingungen vorgeschrieben worden, absolut verstehen will; Aus Singularität geschiehet es, wenn man alles gar zu schön machen, und im Dociren mit der gemeinen Mode nicht zufrieden seyn will. Weisens curieus. Gedancken über die Logic. II Theil, p. 530 u. f.

Der Weitläufftigkeit und unnöthigen Länge in Sätzen sollen sich besonders im Churfürstenthum Sachsen im Rechts-Gange die Advocaten bey Straffe enthalten. Proc. Ordn. tit. 29. §. 7. Ober-Hof-Gerichts-Ordn. tit. wie viel Procuratores &c. Mandat von 1640. und 1650. Verordn. von 1644. und 1647.