Zum Inhalt springen

Zedler:Weinschul

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Wein-Schröter

Nächster>>>

Weinsdorf, ein Chursächsisches Dorf in Meissen

Band: 54 (1747), Spalte: 929. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|54|Weinschul|929|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weinschul|Weinschul|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}



Weinschul, Lateinisch Judicium Vini, heist an theils Orten am Rheinstrome ein besonderes Gerichte, welches zu Entscheidung der wegen des Weinhandels entstehenden Streitigkeiten bestellet ist. Und bestehet dasselbe aus seinen Beysitzern und Richter oder Rheinmeister des Gerichts in der Weinschul, von welchen so denn an den Stadt Rath, und endlich an das Reichs-Cammer-Gerichte appelliret werden mag. Wehner in Obs. Pract. V. Weinschul und Meichsner Tom. IV. Decis. 20. fol. 458.