Zum Inhalt springen

Zedler:Weinrich, (Johann) ein Rechtsgelehrter und Comes Palatinus zu Erfurt

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Weinrich, (Johann) ehemahliger und seit 1617 gewesener Con-Rector zu Franckenhausen

Nächster>>>

Weinrich, (Johann Bernhard)

Band: 54 (1747), Spalte: 903–904. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|54|Weinrich, (Johann) ein Rechtsgelehrter und Comes Palatinus zu Erfurt|903|904}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Weinrich, (Johann) ein Rechtsgelehrter und Comes Palatinus zu Erfurt|Weinrich, (Johann) ein Rechtsgelehrter und Comes Palatinus zu Erfurt|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1747)}}



Weinrich, (Johann) ein Rechtsgelehrter und Comes Palatinus zu Erfurt, im Anfange des 17 Jahrhunderts, wurde zu Jena Licentiat der Rechte, und gab in Ansehen des Erfurtischen Raths eine Schrift heraus, unter dem Titul: Wohlmeynende Warnung, vor Tumult und Aufruhr, daß [904] der gemeine Pöbel nicht Recht und Fug habe, der öffentlichen Wipper und Kipper Häuser zu stürmen. Weinrichs Nachricht von der Stadt Erfurt. Motschmanns Erfordia literat. continuat. Cont. V Sect II.