Zedler:Visitations-Gebühren
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Visitations-Gebühren, Lat. Visitatorum expensae, heissen die von denen Visitatoren wegen ihrer vorhabenden Visitation nothwendig zu machende Unkosten, wider welche aber so wenig, als wider die Visitation selbst, eine Verjährung statt hat. Siehe Verjährung, im XLVII Bande, p. 854 u. ff.