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Zedler:Visitations-Abschied, Visitations-Receß, Visitations-Decret, oder Visitations-Sententz

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Visitations-Abschiede, (Reichs-)

Band: 48 (1746), Spalte: 1850–1851. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|48|Visitations-Abschied, Visitations-Receß, Visitations-Decret, oder Visitations-Sententz|1850|1851}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Visitations-Abschied, Visitations-Receß, Visitations-Decret, oder Visitations-Sententz|Visitations-Abschied, Visitations-Receß, Visitations-Decret, oder Visitations-Sententz|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1746)}}



Visitations-Abschied, Visitations-Receß, Visitations-Decret, oder Visitations-Sententz, Lat. Visitationis Recessus, Visitationis Decretum, oder Visitationis Sententia, heißt der nach geendigter Visitation entweder von denen Visitatoren selbst, oder nach dem von diesen hohern Ortes wegen der geschehenen Visitation eingesandten Berichte von daher ergangene Ausspruch und anderweitige Verfügung, die durch die Visitatoren bemerckten Mängel und Gebrechen, und deren [1851] Abstellung oder Verbesserung betreffend. In denen Chur-Sächsischen Landen gehören besonders zu denen Visitations-Decreten wegen der Universität Leipzig, das Visitations-Decret von 1616, dessen Erläuterung 1616, und dessen von 1658 wird in dem Rescript von 1716 erwehnet; wegen der Universität Wittenberg aber sind Visitations-Abschiede 1614, Visitations-Decret 1624, Interims-Visitations-Decret 1665, Visitations-Decret 1668 ergangen.