Zedler:Visitation der Gerichte
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Visitation der Gerichte, Lat. Visitatio Judiciorum, ist, wenn von der hohen Landes-Obrigkeit zu Untersuchung und Abstellung der bey einem oder anderm Gerichte sich eräugnenden Mängel und Gebrechen gewisse Deputirte ernannt werden, und solche nach der ihnen ertheilten Commißion entweder selbst alles auf einen bessern und ordentlichern Fuß zu setzen bemühet sind, oder auf den dieserwegen höhern Orts erstatteten Pflichtmäßigen Bericht eine anderweitige Verfügung erwarten müssen, und nach deren Empfang der ihnen ertheilten Vorschrifft gemäß weiter verfahren. Siehe Visitation.