Zedler:Unserm Vogt
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Unserm Vogt, Lat. Nostro Praefecto. Von diesen Worten mercket besonders Sichard in l. 1. n. 7. C. de impul. & al. substit. fol. 796. an, daß, da fast an allen Fürstl. Höfen hergebrachten Rechtens und gewöhnlich ist, die an die Vögte oder Amtleute ergangenen Befehle mit der Aufschrifft: Unserm Voigt zu N. auszuzieren, solches nicht allein auf den noch lebenden Fürsten, sondern auch auf dessen Nachfolger, zu ziehen sey, weil sonst schon gnung wäre, es bey Vorsetzung des eigenen Nahmens [2009] bewenden zu lassen. Wehner in Obs. Pract. v. Unser. Rudinger Cent. V Obs. 25. Besold in Thes. Pract. v. Uns, und in Contin. eod. n. 59.