Zedler:Unsere Stadt
Unsere Stadt, Lat. Nostra Civitas. Diese Worte zeigen insgemein nach der Meynung derer Rechtsgelehrten soviel, als das Eigenthum und die Unterthänigkeit an. Gylmann T. I Symphor. P. I tit. 2 fol. 74 n. 39. Wehner in Obs. Fract v. Unser. Doch leidet solches auch zuweilen in soweit seinen Abfall, indem ja bekannt ist, daß diejenigen Fürsten, welche gewisse Städte in ihrem besondern Schutze haben, an diese ebenfals nicht anders, als Unsere Stadt, oder Unserer Stad, zu schreiben pflegen, indem solches Schutz-Verbündniß von ihnen ebenfals gegen ihre Schutz-Herren alle gebührliche Treue und Gehorsam erfordert. Wie denn besonders von Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt, als dergleichen Schutz-Städten derer Churfürsten und Hertzoge zu Sachsen, Ehrenberg de Foeder. Lib. I c. 4 n. 15 anmercket, daß an solche von dem Sächsischen Hofe ebenfals also geschrieben werde. Besold. in Thes. Pract. v. Liebe Getreue.