Zum Inhalt springen

Zedler:Schmuck (Weiber-) oder Weiber-Putz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Schmuck (priesterlicher)

Nächster>>>

Schmucker (Johann)

Band: 35 (1743), Spalte: 477. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|35|Schmuck (Weiber-) oder Weiber-Putz|477|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Schmuck (Weiber-) oder Weiber-Putz|Schmuck (Weiber-) oder Weiber-Putz|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1743)}}


Schmuck (Weiber-) oder Weiber-Putz, Jocalia, Ornatus muliebris, oder Ornamentum muliebre, heist in denen Rechten alles, was die Weiber an den Leib legen, so nicht eigentlich zur Kleidung, sondern allein zur Zier gehöret, als allerhand Ringe, Spangen, Hals- und Arm-Bände, Ketten, u. d. g. Der Schmuck gehöret zum Heyrath-Gut. Wenn ein Mann seinem Weibe an dergleichen Schmucke etwas schencket, ob sie nach ihm es behalte, darüber sind die Rechtsgelehrten unterschiedlicher Meynung. Wehner. Nach Sachsen-Recht gehören diese Dinge sämmtlich zu denen Gerade-Stücken; siehe Gerade, im X Bande, p. 1043 u. ff.