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Zedler:SECULARES CAUSAE, weltliche Rechts-Sachen, oder Rechts-Händel

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SECULARES CLERICI

Band: 36 (1743), Spalte: 945. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|36|SECULARES CAUSAE, weltliche Rechts-Sachen, oder Rechts-Händel|945|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:SECULARES CAUSAE, weltliche Rechts-Sachen, oder Rechts-Händel|SECULARES CAUSAE, weltliche Rechts-Sachen, oder Rechts-Händel|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1743)}}


SECULARES CAUSAE, weltliche Rechts-Sachen, oder Rechts-Händel, heissen diejenigen, welche vor die weltlichen Gerichte gehören, und daselbst abgethan werden müssen, und werden insgemein denen Geistlichen oder Consistorial-Sachen entgegen gesetzt. Siehe auch werntliche Sachen.