Zedler:Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung
Rosensyrup (laxirender Gold-) nach der Nürnberger Apotheckerordnung, Syrupus Rosarum solutivus aureus, Pharm. Nor. Nehmet vier Pfund des feinsten Zuckers, lasset ihn in Brunnenwasser zergehen, hernäch nehmet vier Pfund leibfarbene Rosen, die noch nicht völlig aufgeblühet und abgefallen sind, thut sie in einen verglasurten Topf, güsset das Wasser darüber, und laßt sie vier und zwantzig Stunden an einem warmen Orte stehen, denn seiget sie durch und drucket sie aus; Das Durchgeseigte und Ausgedruckte güsset wieder auf eben so viel frische Rosen, und solches wiederholet auch zum dritten male; Und endlich kochet das Ausgedruckte zur gehörigen Syrupsdicke. Wenn es beliebig, kan man es auch viermal aufgüssen, doch verliehret der Syrup dadurch einiger massen seine angenehme und helle Farbe.