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Reichs-Sachen, Reichs-Geschäffte, Reichs-Angelegenheiten, Reichs-Händel, Reichs-Handlungen, Reichs-Tractaten, Causae vel Negotia Imperii, heissen überhaupt alle diejenigen Angelegenheiten, welche das gesamte Reich oder den allgemeinen Ruhestand von gantz Deutschland betreffen, und daher insgemein entweder auf den öffentlichen Reichs-Tägen oder nach Befinden auch vor denen höhern Reichs-Gerichten [166] abzuhandeln und zu schlichten sind. Siehe Reichs-Gerichte, ingleichen Reichs-Tag.