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Zedler:Reich, das Römische Reich Deutscher Nation

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Reich, Lat. Imperium

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Reich, Provintzen

Band: 31 (1742), Spalte: 7–13. (Scan)

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Reich, wird insbesondere und mit einem gewissen Vorzuge bey uns das Römische Reich Deutscher Nation, Imperium Romano-Germanicum, L’Empire d’Allemagne, genennet, das ist, dasjenige mächtige Reich, welches unter einem höchsten Oberhaupte, dem Röm. Kayser, und den Reichs-Ständen, als Gliedern, von Conrado I her, auf die Deutsche Nation gebracht, durch Otten den Grossen befestiget, und bis auf unsere Zeit erhalten worden. Es wird ein Reich genennet, weil es den grössesten Königreichen an Umfang und Macht nicht weichet, indem es sich von den Alpen bis an die Ost-See, und von jenseits des Rheins bis über die Oder erstrecket. Das Römische Reich, weil die Beherrschung der Stadt Rom lange Zeit bey den Deutschen Königen gewesen, und sie derselben sich ausdrücklich noch nicht begeben. Das Deutsche [8] Reich, weil es das alte Deutschland mit seinen Völckerschafften mehrentheils begreifft.

Das Oberhaupt wird von den Churfürsten erwählt, und führet den Titul eines erwählten Römischen Kaysers, und Königs in Germanien, ohne die andern, die seinem Stammhause angehören. Die Stände bestehen aus den Chur- und andern Fürsten, Prälaten, Grafen und Reichs-Städten. Diese erkennen allein den Kayser über sich, und haben grosse Länder, unter dem Titul Herzogthümer, Land- Marck- Pfaltz- und schlechten Graf- oder freyer Herrschafften unter sich, über welche sie die Landesfürstliche Obrigkeit führen, und deren Einwohner, Landsassen genannt, ihnen unmittelbar, dem Reich aber nur mittelbar unterworffen sind. Von welchen allerseits unter besondern Artickeln ein mehrers nachgesehen werden kan.

Sonst wird dasselbe mit unter auch das Heilige Reich genannt, und ist es allerdings etwas sonderbares, daß man unser Reich ein heiliges Reich zu nennen pfleget. Dabey wird zweyerley gefraget. 1) Wenn man ihm zu erst diese Benennung beygeleget habe? 2) warum solches geschehen sey?

Den Ursprung legen etliche auf Conrads des Salischen, andere auf Friedrichs I Zeiten, und noch andere gestehen, daß ihnen solcher gäntzlich unbekannt sey. Solte Friedrich I denselben zu erst aufgebracht haben; so ist es sehr glaublich, daß solches der unruhigen Päbste wegen geschehen sey, welche nach dem Exempel Gregorius VII die Majestät eines Kaysers lieber gantz und gar unter die Füsse treten wolten, und denen man auf alle Weise und bey aller Gelegenheit auch mit dergleichen Benennung zeigen muste, wie heilig und unverletzt dieselbe von Rechts wegen solte gehalten werden. Es kan auch wohl seyn, daß er den alten Römischen, oder den neuern Griechischen Kaysern darinnen nachahmen wolte, die sich allerseits Divos und sacros zu nennen pflegten. Wiewohl Friedrich dieses Bey-Wort nicht so wohl auf sich, als auf das sämmtliche Reich gedeutet wissen wolte. Vielleicht geschahe es auch wegen der Propheceyung Danielis, davon unten ein mehrers soll gesagt werden.

Nichts aber ist ungegründeter, als wenn die Päbste diese Benennung auf sich appliciren und behaupten wollen, daß man ihres Sitzes wegen, welcher nach Rom verleget worden, dem Reiche diesen herrlichen Namen beygeleget habe. Ob man wohl nicht zu läugnen begehret, daß man Kayser Carln V nebst dessen Nachfolger, in denen ordentlichen Capitulationen zum Schutze der Römischen Kirche verbinden wollen; Und ob auch wohl Blondellus nicht aus Liebe zur Wahrheit, sondern aus Haß gegen die Deutschen, gesagt: Es sey das Wort heilig anfangs ein blosses Beywort der Kayser gewesen, nachgehends aber zum ordentlichen Titul derselben gemacht worden; So ist doch nicht abzusehen, was dem Reiche vor ein Nachtheil daraus entstehen könnte, wenn man dieser Meynung beyfallen, im übrigen aber dieselbe nur recht erklären wolte.

Wegen der obgedachten Benennung, da dieses Reich auch das Römische Reich genennet wird, fraget sich wiederum zweyerley: 1) ob wir dasselbe vor eine Continuation der alten Römischen Monarchie annehmen können? 2) wenn es allenfalls die Continuation [9] der vierdten Monarchie nicht wäre, ob man solchem auch mit Rechte den Namen des Römischen Reiches, dem Kayser aber über alle Potentaten den Vorzug beylegen könne?

Was nun die erste Frage anbelanget, so behaupten solche die Gottesgelehrten aus dem Gesichte des Propheten Danielis, in seinem andern und siebenden Capitel; Die Rechtsgelehrten aus denen bürgerlichen Gesetzen, da der Kayser ein Herr der Welt (mundi Dominus) genennet wird; Die Geschichtschreiber aber daher, wenn sie erzählen, wie die Monarchie von denen Römern auf die Deutschen gebracht, und absonderlich von Ottone I die Herrschafft über Rom und das Römische Reich erlanget worden. Hingegen wird solche auch von andern folgender massen widerleget: Das Gesichte Danielis begehret niemand in Zweiffel zu zühen, nur die Auslegung darf ein jeglicher nicht nach seiner Einbildung machen.

Die bürgerlichen Gesetze gelten in diesem Stücke so viel, als nichts, und die Kayser sind niemals Herren der gantzen Welt gewesen. Sie haben auch niemals, weder durch göttl. noch weltliche Rechte, einige Prätension darauf machen können. Doch gesetzt, daß sie dergleichen Rechte gehabt hätten, so wären doch solche krafft des Kriegs-Rechts, und derer mit andern errichteten Vergleiche, oder auch wegen freywilliger Verlassung, u.s.w. schon längst wiederum verlohren worden. Wenn wir im übrigen gleich ziemlich weit gehen, und zugeben wolten, daß noch würcklich eine Universal-Monarchie vorhanden sey, und daß man solche nirgends anders, als bey denen Deutschen, suchen dürffte; so könnte sie doch nicht die Römische, sondern vielmehr die Oesterreichische, oder doch die Deutsche schlechthin, heissen.

Auf die andere Frage aber dienet zur Nachricht, daß, nachdem das Reich und dessen Oberhaupt schon so lange Zeit in ruhiger Posseß gewesen sind, diesen Titul, und die daher entstandene Präcedentz über andere zu behaupten, der König in Franckreich nicht wohl gethan, daß er so wohl bey dem Münsterischen Frieden, als auch bey angetretener Regierung Josephs I dessentwegen unnöthige Disputen erreget. Denn das Vorrecht, welche Otto I der Deutschen Nation zu wege gebracht hat, ist in den nachfolgenden Zeiten unverändert bey ihr geblieben, und muß mit dem, was kurtz zuvor von der vierdten Monarchie gesaget worden, nicht vermenget werden, vielleicht aber könnte man sich in diesem Stücke auch auf die Präscription oder Verjährung beruffen. Denn, ohngeachtet dieselbe in dem Völcker-Rechte so genau an eine Zeit nicht, wie in bürgerlichen Verordnungen, gebunden werden kan; so findet sie doch gewisser massen darinnen gleichfalls statt, und muß viel Streitigkeiten grosser Herren und Republiquen, welche sonst ewig dauren würden, beylegen helffen.

Wenn man in vorigen Zeiten dem Kayserl. Gesandten am Türckischen Hofe seinen Rang zweiffelhafftig gemacht, so ist es bloß daher gekommen, weil derselbe nicht von Kayserlicher Majestät und dem sämtlichen Reiche, sondern nur wegen des Königreichs Hungarn und der Oesterreichischen Erbländer abgeschickt gewesen.

Endlich wird auch das Wort Deutscher Nation dazu gesetzet. Und zwar ist dieses von Maximilians I. Zeiten an geschehen. Ob es aber eben eine Contradictio in adjecto sey, wie Monzambano meynet, oder ob man es damit entschuldigen [10] könne, daß noch einige Reichs-Lehen in Italien übrig sind, das Reich auch sich seiner übrigen Prätension niemals begeben habe, davon mögen andere urtheilen.

Weil das alte Deutschland keine Scribenten gehabt, so ist auch von dessen eigentlichem Zustande nicht viel sonderliches zu mercken. Und wo hätten auch in Deutschland die Scribenten herkommen sollen, da niemand lesen oder schreiben konnte: Es wäre zwar sehr leichte gewesen, von den Römern solches zu erlernen, doch der unbeschreibliche Haß gegen dieselben hat es nicht zulassen wollen. Es scheinet auch, als ob diese barbarische Zeiten bis zu Caroli des Grossen Zeiten gedauert hätten, welcher sich grosse Mühe gab, die Deutschen nicht allein zu Christen, sondern auch zu gelehrten und verständigen Leuten zu machen.

Was nun dergestalt von dem uralten Zustande des Deutschen Reichs gesaget wird, das wissen wir aus denen Lateinischen und Griechischen Geschicht-Schreibern, absonderlich aus dem Tacitus. Doch, da Tacitus ein Ausländer gewesen, und keine genugsame Documenta in Händen gehabt; so ist es leicht zu vermuthen, daß sein Zeugniß nur in Ermangelung anderer Bücher etwas gelte, da man sonst gar viel wider dasselbe einwenden könnte. Indem aber eben dieser Tacitus von den Deutschen meldet, daß ihnen nur secreta literarum commercia unbekannt gewesen sind, und im übrigen gestehet, daß sie die Thaten ihrer Vorfahren in gewissen Liedern oder Versen (in carminibus) abgesungen, haben wir nicht Ursache dabey zu vermuthen, daß dieselben nicht vermögend genung gewesen sind, eine Sache entweder durch ordentliche Buchstaben, oder durch sonderliche Zeichen vorzustellen. Unterdessen ist dieses gewiß, daß die Deutschen nicht von den Galliern, die heutigen Frantzosen hingegen von den Deutschen ihren Ursprung genommen haben.

Den Namen Deutsch oder Teutsch pflegen die meisten von dem Abgotte Teut, der Allemannier aber von alle mann (tout homme) herzuführen. Was im übrigen von Ascenas, und seiner Verwandschafft mit dem Noah gesaget wird, beruhet auf lauter Muthmassungen, die uns wenig in der Historie, noch weniger aber in dem Staats-Rechte helffen. Die Fabel, als ob die Deutschen von den Galliern oder Frantzosen entsprungen wären, hat sonderlich Bodinus aus einem angebohrnen Hasse gegen die Deutschen wiederum aufgewärmet. Er gründet sich vornehmlich auf den Livius, welcher saget, es wären zu des Tarquinius Zeiten unterschiedene Gallier nach Deutschland, und in die Hercynischen Wälder (in saltus Hercynios) gezogen. Wie sehr sich aber dieser Autor irre, ist vornehmlich aus dem nachfolgenden zu schlüssen.

Die Celten und Gallier sind von den alten Schrifftstellern beständig mit einander vermischet worden, so, daß man unter beyden Namen, die sämtlichen abendländischen Völcker verstehen muß. Wie denn andere allbereit aus dem Strabo erwiesen, daß die Griechen durch Mohren, Scythen, Indianer, und Celten, nicht einzele Nationen, sondern alle auf allen Seiten liegende Völcker angedeutet haben. Daß aber Celten und Gallier einerley sind, hat sonderlich Coccejus in seinem Jure Publico erwiesen, aus dem Julius Cäsar, welcher lib.I. de Bell. Gall. saget:

Qui ipsorum lingua Celtae, nostra Galli appellantur; aus dem Diodorus Siculus Lib.V. c.37. [11] Romani omnes has gentes conjunctim una appellatione complexi sunt, omnesque Gallos nominant; aus dem Polybius, welcher die Bastarnen, so wohl niemand leicht zu Franckreich zählen wird, dennoch Gallier nennet; aus dem Sallustius in Bell. Jug. c.114. wo die Cimbrer und Teutonen ebenfalls Gallier heissen; aus dem Livius, welcher den Soldaten, so den Marius ermorden solte, als einen Gallier beschreibet, da doch Valerius Maximus deutlich saget, daß es ein Deutscher gewesen. Weil auch Tacitus an einem andern Orte meynet, es habe das unförmliche u. rauhe Deutschland nicht leicht jemand zu bewohnen begehret, als wer es zum Vaterlande gehabt; so ist nicht zu vermuthen, daß die Gallier, so ferne solche den Deutschen entgegen gesetzet werden, ihre fette Provintzen sollen verlassen, und sich den Hartzwald zum neuen Sitze erwählet haben. Und wenn solches auch geschehen wäre, so würden sie doch noch viele alte Deutsche daselbst angetroffen, und mit denselben ihre Geschlechter nachgehends fortgepflantzet haben.

Wer demnach die alten Gräntzen dieses Reichs wissen will, der muß vor allen Dingen einen Unterscheid machen unter dem Römischen Reiche, dem Deutschen Reiche, und dem Römischen Reiche Deutscher Nation:

1) wie das Römische Reich den grösten Theil von Europa, Asien und Africa begriff, so war auch Deutschland von seiner Herrschafft nicht gäntzlich befreyet, aber auch nicht überall derselben unterworffen, und hatte dergestalt vor andern Ländern etwas besonders;

2) Das alte Deutschland aber an und vor sich selbst hatte zu Gräntzen gegen Mitternacht den Ocean, gegen Morgen Sarmatien, gegen Mittag die Donau, gegen Abend den Rheinstrohm;

3) Doch muß auch hierbey das Deutsche Reich mit den Deutschen Völckern nicht vermenget werden, welche sich viel weiter, als diese Gräntzen gehen, ausgebreitet haben.

Der Streit, welcher hin und wieder des Rheinstrohmes wegen gemachet wird, indem sich derselbe zuletzt in unterschiedene Flüsse zertheilet, ist von keiner sonderbaren Wichtigkeit, und hat weder in der heutigen Historie, noch in dem Staats-Rechte einigen Nutzen.

Vielmehr muß man mercken, wie das alte Deutsche Reich fünf Haupt-Nationen unter sich begriffen habe, nemlich:

1) Die Wandali, zu welchen gehörten:

die Gothen,
die Longobarden,
die Burgundier,
die Angeln,
die Heruler;

2) Die Ingävoner, so unter sich hatten:

die Sachsen,
die Cimbrer,
die Teutonen,
die Sueonen,
die Normänner;

3) Die Istävoner, bey denen anzutreffen waren:

die Friesen,
die Bruckterer,
die Angrivarier,
die Marsen,
die Sicambrer;

4) Die Hermioner, dazu man rechnete:

die Hermundurer, [12]
die Nariscer,
die Catten,
die Cheruscer,
die Caucer,
die Quader;

5) Die Bastarner, und bey denselben:

die Peuciner,
die Esther,
die Finnen.

Zu diesen fünf Nationen werden von etlichen auch die Marcomannen gezählet, welche sich hin und wieder gegen Morgen und Mitternacht ausgebreitet, am allerlängsten aber Böhmen bewohnet haben. Denn dieses ist ein mal vor alle mal zu mercken, daß die oberzählten Völcker nicht an einer Stelle blieben, sondern immerfort gerücket sind, daher man in der geographischen Beschreibung von denselben auf die alten, mittlern und neuen Zeiten wohl Achtung geben muß. Es sind auch allhier nicht alle, sondern nur die vornehmsten Nationen des alten Deutschen Reichs genennet worden. Die übrigen, so zu wissen von nöthen sind, werden vornehmlich unter dem Artickel Teutschland vorkommen.

Die gröste Veränderung derer Gräntzen aber hat sich wohl zu Caroli des Grossen, und Ottonis I Zeiten zugetragen. Denn da entstund der Unterscheid zwischen dem Römischen Reiche, dem Longobardischen Reiche, und dem Deutschen Reiche. Wie denn eben dessentwegen die Kayser zu Rom, zu Mayland, und zu Aacken sich drey mal krönen liessen, auch dreyerley Gesetze hatten, nach welchen ihre Unterthanen gerichtet wurden, nemlich das Römische, Burgundische und Fränckische.

Die letzte Eintheilung ist durch Friederich III und Maximilian I Anfangs in sechs, und hernach in zehen Krayse gemachet worden. Es erfodert auch jetzund die höchste Nothwendigkeit, daß man auf eine neue Eintheilung des verfallenen Reiches bedacht seyn muß. Denn wie viel Verwirrung daher entstehe, daß man den Burgundischen Kreiß, nebst vielen andern Provintzen und Reichs-Städten, die schon längsten in fremden Händen sind, dennoch in gewissen Dingen noch immer zu dem Reiche rechnet, das lieget am Tage.

Es ist im übrigen eine sehr unnöthige Frage, die man bisweilen anstellet, ob das neue oder alte Deutsche Reich am grösten sey? Das alte Deutschland rechnete vor diesem von Finnland, bis an die Donau, seine Länge, von Basel bis nach Litthauen, seine Breite; wo will man aber diesen weiten Raum heitiges Tages zusammen bringen? was zwischen den Alpen und der Donau, ingleichen an dem Rheinstrohm und der Mosel dem Reiche zugefallen, kan den grossen Verlust von Norwegen, Schweden, Finnland, Pohlen, Böhmen, Preußen und Liefland nimmermehr ersetzen. Zugeschweigen daß an dem Rheinstrohme und gegen Abend das meiste wiederum an Franckreich verlohren worden.

Das alte Deutschland war, wie der Frey-Herr von Pufendorf saget, in viel kleine Republiquen eingetheilet. Etliche hatten auch Regenten, welche Könige genennet wurden. Denn daß diese Könige von dem Volcke gesetzet, und an dessen Willen in denen wichtigsten Verrichtungen gebunden gewesen sind, ist mehr als zu bekannt. Die Provintzen gegen Morgen, Norwegen und Schweden, fiengen am ehesten an, sich [13] nach dem Exempel der andern Nationen, Könige zu erwählen, welche man nach der Hand in Sachsen, Thüringen, Franckreich, Schweden und Bayern bis auf Carls des Grossen Zeiten nachgefolget ist. Ob aber daraus folge, daß die Deutschen kein souveraines Regiment zu ertragen geschickt sind, mögen andere untersuchen.

Wie es übrigens in denen folgenden Zeiten in Deutschland ausgesehen, davon kan ins besondere der Artickel Reichs-Historie und Deutschland, wie auch Kayser, im XV Bande p.285. u.f. mit mehrerm nachgelesen werden.